oaportal.komm.one - Was ist das?
Das oaportal ist ein von einigen Bußgeldstellen aus Baden-Württemberg eingesetztes Online-Portal, über das Betroffene ihre Stellungnahme im Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeben können. Anstelle eines Papierformulars, das per Post zurückgeschickt werden muss, erfolgt die Kommunikation hier komplett digital. Das spart der Bußgeldstelle Zeit, Porto und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung durch die Behörde.
Besonders häufig versenden Bußgeldstellen wie die Stadtverwaltung Esslingen (08116019), der Landkreis Reutlingen (08415000), die Grosse Kreisstadt Leonberg (08115028), die Stadtverwaltung Stuttgart (08111000), die Stadtverwaltung Tübingen (08416000) oder der Landratsamt Rems-Murr-Kreis (08119000) ihre Online-Anhörungen über das oaportal. Wer also Post von einer dieser Stellen erhält, findet meist einen Hinweis auf die digitale Anhörung über www.oaportal.komm.one.
Ziel der Online-Anhörung ist die Klärung des Sachverhalts, insbesondere wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist und wie sich der Vorwurf darstellt. Typische Anlässe sind etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße oder Handy am Steuer. Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit außerorts um 16 km/h, 18 km/h, 20 km/h, 25 km/h oder 30 km/h tauchen dort regelmäßig als Anlass auf.
Zugang & Login – Aktenzeichen und Passwort
Um dich beim oaportal einzuloggen, benötigst du zwei Angaben aus dem Schreiben der Bußgeldstelle: das Aktenzeichen und ein individuelles Passwort. Diese stehen meist deutlich auf der ersten oder zweiten Seite des Schreibens.
ℹ️ Hinweis zur rechtlichen Belehrung über oaportal.komm.one
Nach § 55 Abs. 2 OWiG i. V. m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO muss die Bußgeldstelle Betroffene belehren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Außerdem darf jederzeit ein/e Verteidiger/in hinzugezogen werden.
- Pflichtangaben (§ 111 OWiG): Angaben zur Person (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum) müssen wahrheitsgemäß gemacht werden.
- Freiwillig zur Sache: Angaben zum Vorwurf (Ablauf, Fahrereigenschaft, Belege) sind freiwillig. Schweigen ist zulässig.
- Rechtsbeistand: Du kannst vor oder während der Online-Anhörung rechtlichen Rat einholen bzw. eine/n Verteidiger/in beauftragen.
- Verwendung der Angaben: Spontane Aussagen ohne Aktenkenntnis können dir schaden. Angaben zur Sache sind freiwillig.
Ist oaportal.komm.one seriös?
Viele Betroffene stellen sich die Frage, ob oaportal.komm.one vertrauenswürdig ist. Grundsätzlich gilt: Es handelt sich hierbei nicht um ein privates Unternehmen, sondern um ein offizielles Online-Portal, das direkt von Bußgeldstellen in Deutschland eingesetzt wird. Behörden nutzen es, um die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren effizienter und papierlos abzuwickeln.
Die Daten, die über oaportal übermittelt werden, laufen verschlüsselt und sind nur für die jeweilige Behörde zugänglich. Auch das Design und der Aufbau des Portals orientieren sich an behördlichen Standards, sodass die Authentizität überprüfbar ist. Wichtig ist allerdings, die entsprechenden Domains genau zu prüfen, um nicht auf betrügerische Nachahmungen hereinzufallen.
Ob du deine Stellungnahme nun klassisch per Post oder online über oaportal.komm.one abgibst, bleibt dir überlassen. Das Portal ist ein offizieller, sicherer und von den Kommunen in Baden-Württemberg aktiv genutzter Weg, um deine Angaben schnell und unkompliziert an die zuständige Bußgeldstelle zu übermitteln.
Derzeit nutzen 13 Bußgeldstellen oaportal.komm.one
Immer mehr Bußgeldstellen aus Baden-Württemberg führen die Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren inzwischen papierlos über oaportal.komm.one durch. In der folgenden Übersicht findest du alle bei jusora gelisteten Behörden, die dieses Portal nutzen.
| Behörde | Portal/URL |
|---|---|
| Baden-Württemberg | |
| OA-Portal Stadt Ditzingen | oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08118011 |
| OA-Portal Stadtverwaltung Esslingen | oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08116019 |
| OA-Portal Stadt Herrenberg | oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08115021 |
| OA-Portal Grosse Kreisstadt Leonberg | oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08115028 |
| OA-Portal Landkreis Esslingen | oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08116000 |
| OA-Portal Landkreis Reutlingen | oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08415000 |
| OA-Portal Stadtverwaltung Reutlingen | oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08415000 |
| OA-Portal Stadt Sindelfingen | oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08115045 |
| OA-Portal Stadt Spaichingen | oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08327046 |
| OA-Portal Stadtverwaltung Stuttgart | oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/en/08111000 |
| OA-Portal Stadtverwaltung Tübingen | oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08416000 |
| OA-Portal Stadt Ulm | oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/de/08421000/ |
| OA-Portal Landratsamt Rems-Murr-Kreis | oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08119000 |
Viele Betroffene wehren sich gegen fehlerhafte Online Anhörungen von oaportal
Gerne prüfen wir Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Zum Bußgeld-Check
Schritt-für-Schritt: Online-Anhörung oaportal.de
Die eigentliche Online-Anhörung läuft in mehreren einfachen Schritten ab:
- Einloggen: Zugangsdaten eingeben und bestätigen
- Belehrung lesen: Hier erfährst du, welche Rechte und Pflichten du hast
- Stellungnahme abgeben: Entweder als Fahrer bestätigen oder – falls zulässig – Angaben zur tatsächlichen fahrzeugführenden Person machen
- Unterlagen hochladen: Optional kannst du Beweise oder Dokumente anhängen
- Absenden & speichern: Nach dem Absenden solltest du die Bestätigung sichern
Plane für die gesamte Online-Anhörung etwa 10–15 Minuten ein. Du kannst den Vorgang in der Regel nicht zwischenspeichern – fange also erst an, wenn du alle Angaben parat hast.
Fristen & rechtzeitige Beratung
Im Schreiben der Bußgeldstelle, die die Domain www.oaportal.de nutzen, ist eine Frist angegeben, bis wann die Anhörung abgeschlossen sein muss. Auch wenn diese Frist oft mehrere Tage oder Wochen beträgt, solltest du nicht unüberlegt sofort online antworten. Fülle das Formular auf oaportal.de erst aus, nachdem du dir – falls möglich – rechtlichen Rat eingeholt hast. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, welche Angaben sinnvoll sind, um unnötige Selbstbelastung zu vermeiden, und ob es strategisch besser ist, zunächst zu schweigen.
- Anzeige -Auch falsche oder widersprüchliche Angaben können Folgen haben – von einem erhöhten Bußgeld bis hin zu einem Strafverfahren, wenn der Verdacht einer falschen Verdächtigung besteht.
Typische Fehler vermeiden
Viele Probleme entstehen, weil Betroffene vorschnell reagieren oder kleine Details übersehen. Mit ein paar einfachen Grundregeln kannst du typische Fallstricke vermeiden:
- Zugangsdaten exakt eingeben – achte auf korrekte Groß- und Kleinschreibung.
- Die Frist aus dem Schreiben genau im Blick behalten.
- Die Belehrung vollständig und aufmerksam lesen, bevor du Angaben machst – um ungewollte Selbstbelastung zu vermeiden.
- Vor dem Absenden prüfen, ob du vorab rechtlichen Rat einholen solltest.
- Nach dem Absenden die Bestätigung unbedingt abspeichern oder ausdrucken.
Datenschutz & Sicherheit
Auch wenn die Website oaportal.komm.one optisch veraltet wirkt und – abgesehen von Impressum und Datenschutzerklärung – keine weiteren Unterseiten bietet, werden deine Angaben nach unserem Wissen ausschließlich über eine verschlüsselte HTTPS-Verbindung übertragen. Achte darauf, dass in der Adresszeile ein Schloss-Symbol angezeigt wird und die Domain exakt korrekt ist. Deine Zugangsdaten sind nur für den angegebenen Vorgang gültig und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn du unsicher bist, wie du vorgehen sollst, kannst du vorab einen Bussgeldexperten beauftragen.
Details zur Verarbeitung deiner Daten findest du in der Datenschutzerklärung deiner Bußgeldstelle oder direkt auf dem Portal.
Weitere Behörden-Portale
Nicht jede Bußgeldstelle arbeitet mit oaportal.komm.one. Je nach Bußgeldstelle kommt dabei eine andere Plattform zum Einsatz. So wird die Online-Anhörung zum Beispiel über anhoerung24.de, anhoerung.krz.de oder anhoerung-online.de abgewickelt. Andere Bußgeldbehörden nutzen dafür owiportal oder owi21oa.ekom21.de. Daneben existieren zahlreiche eigene OWI-Systeme der jeweiligen Behörden. Welches Portal für dich zuständig ist, steht immer in dem Schreiben, das du erhalten hast – dort findest du auch die passenden Zugangsdaten.
Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?
Gegen eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid ist Einspruch möglich. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen, Messunterlagen prüfen und die passende Verteidigungsstrategie entwickeln. Gerade bei drohenden Punkten, Fahrverbot oder hohen Bußgeldern ist es ratsam, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – noch bevor du deine Angaben im OA-Portal ausfüllst.
Blitzer-Check durch unseren Bussgeldexperten : Unser Experte für Verkehrsrecht prüft gerne Ihre Online Anhörung der Behörde auf Fehler. Viele Betroffene wehren sich.
– Anzeige –
Blitzer-Check vom ADAC Vertragsanwalt
- Kostenloser Check
- Einspruch prüfen
- Strafe verhindern
Jusora bietet Ihnen die kostenlose Möglichkeit Ihre Blitzermessung von unserem Experten auf Messfehler und fehlende Messdaten überprüfen zu lassen.
Datenschutzhinweise (Kurzfassung)
Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401,
E-Mail: info | at | jusora.de
Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.
Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.
Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen (mit Wirkung für die Zukunft), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Rechtsquellen + weitere Informationen
- OWiG § 55 – Anhörung des Betroffenen (Form & Belehrung)
- StPO § 136 Abs. 1 – Vernehmung; Recht zu schweigen & Verteidigerhinweis
- OWiG § 111 – Falsche Namensangabe (Pflichtangaben zur Person)
- OWiG § 49 – Akteneinsicht des Betroffenen
- OWiG § 46 – Anwendung der StPO im Bußgeldverfahren
- StVG § 26 Abs. 3 – Verfolgungsverjährung bei Verkehrs-OWi (3/6 Monate)
- OWiG § 33 – Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (z. B. durch Anhörung/Vernehmung)





