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Bußgeldstelle Winnenden

Große Kreisstadt Winnenden | Bußgeldstelle - Amt für Öffentliche Ordnung

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Winnenden

Die Große Kreisstadt Winnenden, Bußgeldstelle - Amt für Öffentliche Ordnung ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Winnenden Große Kreisstadt Winnenden, Bußgeldstelle - Amt für Öffentliche Ordnung
E-Mail ✉️ rathaus@winnenden.de
Online Anhörung 🌐 www.winnenden.de/start/verwaltung-politik/Bussgeldstelle.html
Telefon 📞 07195 130
Fax 📠 07195 13328

Verkehrsverstöße in Baden-Württemberg die von Bußgeldstelle Winnenden geahndet werden

In Winnenden werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Große Kreisstadt Winnenden – Abteilung Bußgeldstelle - Amt für Öffentliche Ordnung

Die Große Kreisstadt Winnenden, Abteilung Bußgeldstelle - Amt für Öffentliche Ordnung übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Winnenden kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Große Kreisstadt Winnenden – Abteilung Bußgeldstelle - Amt für Öffentliche Ordnung pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Winnenden und Umgebung

In Winnenden werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Große Kreisstadt Winnenden – Abteilung Bußgeldstelle - Amt für Öffentliche Ordnung

Die Die Große Kreisstadt Winnenden, Abteilung Bußgeldstelle - Amt für Öffentliche Ordnung übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Winnenden kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Große Kreisstadt Winnenden – Abteilung Bußgeldstelle - Amt für Öffentliche Ordnung pauschal zurückgewiesen.