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Handy am Steuer – Bußgeld, Punkte & Einspruch 2026

Handyverstoß: mögliche Beobachtungs- und Beweisfehler

  1. Unklare Sichtverhältnisse bei polizeilicher Beobachtung (z. B. Dunkelheit, Verkehrsdichte)
  2. Keine eindeutige Beobachtungshandlung (Halten, Tippen oder bloßes Umlagern?)
  3. Verwechslung mit zulässiger Nutzung (z. B. Sprachsteuerung oder Navigationsgerät)
  4. Fehlende oder ungenaue Dokumentation im Protokoll
  5. Fehlende Identifikation des Fahrers bei Firmenfahrzeugen oder getönten Scheiben

Handy am Steuer

Verstoß Pkt. BG FV Einspruch?
Nutzung des Handys als Fahrer 1 100 EUR Nein Prüfen **
Nutzung des Handys als Fahrer + andere gefährdet 2 150 EUR 1 Monat Prüfen **
Nutzung des Handys als Fahrer + Sachbeschädigung 2 200 EUR 1 Monat Prüfen **
Nutzung Blitzer App 1 70 EUR Nein Prüfen **
Beim Fahrradfahren telefoniert - 55 EUR Nein Prüfen **
** Anzeige | Pkt. = Punkte | BG = Bußgeld | FV = Fahrverbot

Handyverstoß in der Probezeit: Folgen und Verlängerung

Für Fahranfänger gelten besondere Regeln: Handy am Steuer ist ein A-Verstoß in der Probezeit. Schon der erste Verstoß führt neben Bußgeld und Punkt zu einer Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und der Anordnung eines Aufbauseminars – unabhängig davon, wie hoch das Bußgeld ausfällt.

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Handy am Steuer – Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO

Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Geldbußen und Punkten in Flensburg geahndet. In bestimmten Fällen kann sogar ein Fahrverbot verhängt werden.

Ein Verstoß liegt immer dann vor, wenn der Fahrzeugführer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, aufnimmt oder hält und dabei eine Funktion des Geräts nutzt. Das umfasst unter anderem das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, das Lesen oder Schreiben von Nachrichten (z. B. SMS, WhatsApp), das Bedienen von Navigations-Apps sowie das Scrollen durch soziale Medien.

Ziel der Regelung ist es, Ablenkungen während der Fahrt zu minimieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Bereits ein kurzer Blick aufs Display kann fatale Folgen haben – nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer.

Die Nutzung des Handys während der Fahrt erhöht das Unfallrisiko erheblich

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Wann liegt ein Handyverstoß vor?

Ein bloßes Halten des Handys ohne aktive Nutzung stellt in der Regel keinen Verstoß dar. So ist es beispielsweise erlaubt, das Gerät aufzunehmen, um es zur Seite zu legen. Auch ein kurzer Blick auf den Bildschirm ist zulässig, sofern dies die Verkehrssituation nicht beeinträchtigt. Dennoch bleibt das Risiko bestehen, dass ein solches Verhalten im Einzelfall als Ablenkung gewertet wird.

Was bleibt erlaubt? Halterung, Sprachsteuerung & Co.

Das Gesetz verbietet nicht das Handy an sich, sondern das Aufnehmen oder Halten mit gleichzeitiger Nutzung. Erlaubt bleibt deshalb:

Handy in der Halterung Fest montiert darf das Gerät als Navi genutzt werden – die Bedienung ist nur mit kurzer Blickzuwendung zulässig, die den Verkehrsverhältnissen angepasst ist.
Sprachsteuerung & Freisprechanlage Telefonieren über die Freisprecheinrichtung und die Bedienung per Sprachassistent sind erlaubt – solange das Gerät nicht in die Hand genommen wird.
Motor vollständig aus Steht das Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor (bei Start-Stopp-Automatik genügt die automatische Abschaltung), greift das Verbot nach § 23 Abs. 1b StVO nicht.

Monocam: Kamera-Überwachung von Handyverstößen

Neben der klassischen Polizei-Beobachtung setzen erste Bundesländer auf automatisierte Systeme: Die Monocam fotografiert von Brücken oder Fahrzeugen aus in die Fahrerkabine und erkennt per Software, ob ein Telefon am Ohr oder in der Hand gehalten wird – ein Beamter prüft die Aufnahmen anschließend. Rheinland-Pfalz hat das System nach einer Pilotphase in den Regelbetrieb übernommen, weitere Länder testen. Für Betroffene wichtig: Auch hier gelten die üblichen Beweisanforderungen – das Foto muss den Fahrer und die Nutzung eindeutig zeigen. Wie Sie ein Beweisfoto überprüfen lassen, erklärt unser Ratgeber Blitzerfoto anfechten.

Vertiefend: Wo die Systeme bereits im Einsatz sind und wie die Technik funktioniert, zeigt unser Ratgeber Neue Handyblitzer in Deutschland – und ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen eine Monocam-Aufnahme lohnt, klärt der Monocam-Einspruchs-Check.

Strafen und Bußgelder

100 € 1 Punkt Einfache Zuwiderhandlung: Handy während der Fahrt aufgenommen oder gehalten und genutzt.
150 € 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot Mit Gefährdung: Durch die Handynutzung wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
200 € 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot Mit Sachbeschädigung: Durch die Handynutzung wurde ein Unfall verursacht.

Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens wegen Handy am Steuer

Ein Handyverstoß wird in der Regel durch Polizeibeamte festgestellt – entweder im fließenden Verkehr oder bei gezielten Kontrollen. Der Ablauf des Verfahrens folgt klaren Schritten.


1
Beobachtung des Verstoßes

Die Nutzung eines Mobiltelefons wird meist direkt durch die Polizei beobachtet – beim Telefonieren, Tippen oder Halten des Handys während der Fahrt. Zunehmend kommen auch Kamerasysteme wie die Monocam zum Einsatz.

2
Polizeiliche Kontrolle

Wird der Verstoß bemerkt, erfolgt häufig eine direkte Anhaltung. Die Beamten nehmen Personalien auf und schildern den Vorwurf. Vor Ort kann eine Verwarnung ausgesprochen oder eine Anzeige gefertigt werden.

3
Anhörungsbogen optional

Falls die Identität des Fahrers nicht zweifelsfrei feststeht (z. B. bei Firmenfahrzeugen), verschickt die Behörde einen Anhörungsbogen zur Stellungnahme – oder an den Halter einen Zeugenfragebogen.

4
Bußgeldbescheid

Nach Auswertung der Angaben erlässt die zuständige Bußgeldstelle einen Bescheid mit der Höhe des Bußgelds, eventuellen Punkten in Flensburg und ggf. Fahrverbot.

5
Rechtsmittel

Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Bei berechtigten Zweifeln an der Beobachtung oder Beweisführung kann sich das lohnen – eine kostenlose Ersteinschätzung schafft Klarheit.


Handy am Steuer und Geschwindigkeitsüberschreitung

Wer mit dem Handy am Steuer geblitzt wird, begeht eine sogenannte Tateinheit. Das bedeutet, dass nur die schwerwiegendere Tat bestraft wird – entweder die Geschwindigkeitsüberschreitung oder der Handyverstoß. Dennoch kann eine Nebenstrafe, wie ein erhöhtes Bußgeld oder ein Fahrverbot, verhängt werden. Ein erfolgreicher Einspruch gegen die Geschwindigkeitsmessung könnte daher auch den Handyverstoß betreffen.

Einspruch gegen einen Handyverstoß

Ein Bußgeldbescheid kann fehlerhaft sein: Eine Untersuchung der Sachverständigengesellschaft VUT wertete 14.783 Bußgeldvorgänge aus und fand in 56 % der Fälle Mängel – von falschen Tatvorwürfen (8 %) über eine mangelhafte Beweisführung in der Akte (25 %) bis zu kleineren Formfehlern wie fehlenden Eich- oder Schulungsnachweisen (23 %). Nicht jeder Mangel führt zur Einstellung des Verfahrens – er kann aber der Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Einspruch sein.[5] Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat zudem entschieden, dass ein Fahrer nur dann gegen die StVO verstößt, wenn das Gerät aktiv genutzt wird.[4]

Lohnt sich ein Einspruch?

Ja, in vielen Fällen – besonders bei Punkten oder Fahrverbot. Ansatzpunkte sind z. B. fehlerhafte Kalibrierung/Eichung, ungünstige Messbedingungen, unzulässige Geräteeinstellungen, Bedienfehler oder Zuordnungsprobleme bei Mehrfachaufnahmen.

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Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen?
Geschwindigkeit überschritten
Rote Ampel überfahren
Abstand nicht eingehalten
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Alkohol am Steuer
Fahrerflucht
Unfall
Sonstiges
Wo sind Sie geblitzt worden?
Innerorts
Außerorts
Wie viel km/h sind Sie zu schnell gefahren?
0–15 km/h
16–20 km/h
21–30 km/h
31–40 km/h
41–50 km/h
Über 50 km/h
Wie lange stand die Ampel schon auf rot?
Unter 1 Sekunde
Über 1 Sekunde
Unsicher
Welcher Abstand wurde bei Ihnen gemessen?
5/10 < des halben Tachowertes
4/10 < des halben Tachowertes
3/10 < des halben Tachowertes
2/10 < des halben Tachowertes
1/10 < des halben Tachowertes
Welches Messgerät hat Sie geblitzt?
Einseitensensor (ESO 3.0 / 8.0)
Gatsco GTC
Lasermessung
Poliscan Speed / Fm1 / M1
Traffistar S330 / S350
VKS 3.0 / 4.5
Anderes / Unsicher
Welches Schreiben haben Sie als letztes erhalten?
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Handyverstoß auf Fahrrad und E-Scooter

Auch Radfahrer dürfen während der Fahrt kein Handy nutzen. Ein Verstoß zieht ein Verwarnungsgeld von 55 € nach sich – ein Punkt in Flensburg wird jedoch nicht vergeben.

Vorsicht beim E-Scooter: Elektrokleinstfahrzeuge gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge – hier greift der volle Kfz-Tarif von 100 € und einem Punkt, bei Gefährdung entsprechend mehr. Wer den Roller mit Handy in der Hand fährt, riskiert also dieselben Folgen wie im Auto. Dieselbe Kfz-Logik gilt übrigens auch beim Alkohol: Welche Promillegrenzen auf dem E-Scooter gelten, erklärt unser Ratgeber.

Alle Verstöße im Überblick: Bußgeldkatalog 2026 Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Alkohol – nach Verstoßart, Fahrzeugart und Bundesland

Häufige Fragen zu Handy am Steuer

Darf ich das Handy an der roten Ampel benutzen?

Nur wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Bei Fahrzeugen mit automatischer Start-Stopp-Funktion genügt nach § 23 Abs. 1b StVO die automatische Abschaltung an der Ampel.

Gilt das Verbot nur für das Handy?

Nein. § 23 Abs. 1a StVO erfasst alle elektronischen Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation – also auch Tablets, Navigationsgeräte, E-Book-Reader oder Diktiergeräte, wenn sie dafür aufgenommen oder gehalten werden.

Ist das bloße In-die-Hand-Nehmen schon ein Verstoß?

Das reine Aufnehmen oder Umlegen des Geräts ohne Nutzung ist nach der Rechtsprechung kein Verstoß. Wird das Gerät dabei aber bedient oder abgelesen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor – die Abgrenzung ist im Einzelfall eng.

Was kostet Handy am Steuer auf dem Fahrrad?

Radfahrer zahlen 55 Euro Verwarnungsgeld. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht.

Wie wird ein Handyverstoß nachgewiesen?

Meist durch die unmittelbare Beobachtung von Polizeibeamten, zunehmend auch durch Kamerasysteme wie die Monocam. Gerade bei der Beobachtung sind Beweisfehler möglich – ein Ansatzpunkt für den Einspruch.

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Quellen

  1. Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), Stand 22.08.2024
  2. Bundesministerium der Justiz: Straßenverkehrsordnung (StVO) § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
  3. Bundesministerium der Justiz: Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
  4. Oberlandesgericht Celle: Beschluss vom 07.02.2019, Az. 3 Ss (OWi) 8/19 (Zur Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt)
  5. VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG: Statistische Auswertung von 14.783 Vorgängen zu Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, Erhebungszeitraum April 2007 bis Januar 2013 (Fehlerquote 56 %)

Yves Junker
Yves Junker Fachanwalt Verkehrsrecht
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