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Handy am Steuer – Bußgeld, Punkte & Einspruch 2026

📱 Handyverstoß

mögliche Beobachtungs- und Beweisfehler

  1. Unklare Sichtverhältnisse bei polizeilicher Beobachtung (z. B. Dunkelheit, Verkehrsdichte)
  2. Keine eindeutige Beobachtungshandlung (Halten, Tippen oder bloßes Umlagern?)
  3. Verwechslung mit zulässiger Nutzung (z. B. Sprachsteuerung oder Navigationsgerät)
  4. Fehlende oder ungenaue Dokumentation im Protokoll
  5. Fehlende Identifikation des Fahrers bei Firmenfahrzeugen oder getönten Scheiben

Handy am Steuer

Verstoß Pkt. BG FV Einspruch?
Nutzung des Handys als Fahrer 1 100 EUR Nein Prüfen **
Nutzung des Handys als Fahrer + andere gefährdet 2 150 EUR 1 Monat Prüfen **
Nutzung des Handys als Fahrer + Sachbeschädigung 2 200 EUR 1 Monat Prüfen **
Nutzung Blitzer App 1 70 EUR Nein Prüfen **
Beim Fahrradfahren telefoniert - 55 EUR Nein Prüfen **
** Anzeige | Pkt. = Punkte | BG = Bußgeld | FV = Fahrverbot

Handyverstoß in der Probezeit: Folgen und Verlängerung

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regelungen: Das Benutzen eines Handys während der Fahrt kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen.

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Handy am Steuer – Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO

Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Geldbußen und Punkten in Flensburg geahndet. In bestimmten Fällen kann sogar ein Fahrverbot verhängt werden.

Ein Verstoß liegt immer dann vor, wenn der Fahrzeugführer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, aufnimmt oder hält und dabei eine Funktion des Geräts nutzt. Das umfasst unter anderem das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, das Lesen oder Schreiben von Nachrichten (z. B. SMS, WhatsApp), das Bedienen von Navigations-Apps sowie das Scrollen durch soziale Medien.

Ziel der Regelung ist es, Ablenkungen während der Fahrt zu minimieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Bereits ein kurzer Blick aufs Display kann fatale Folgen haben – nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer.

Die Nutzung des Handys während der Fahrt erhöht das Unfallrisiko erheblich

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Wann liegt ein Handyverstoß vor?

Ein bloßes Halten des Handys ohne aktive Nutzung stellt in der Regel keinen Verstoß dar. So ist es beispielsweise erlaubt, das Gerät aufzunehmen, um es zur Seite zu legen. Auch ein kurzer Blick auf den Bildschirm ist zulässig, sofern dies die Verkehrssituation nicht beeinträchtigt. Dennoch bleibt das Risiko bestehen, dass ein solches Verhalten im Einzelfall als Ablenkung gewertet wird.

Strafen und Bußgelder

  • 100 € Bußgeld: und ein Punkt in Flensburg bei einer einfachen Zuwiderhandlung.
  • 150 € Bußgeld: zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, wenn durch die Nutzung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.
  • 200 € Bußgeld: zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, wenn durch die Nutzung ein Unfall verursacht wurde.

Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens wegen Handy am Steuer

Ein Handyverstoß wird in der Regel durch Polizeibeamte festgestellt – entweder im fließenden Verkehr oder bei gezielten Kontrollen. Der Ablauf des Verfahrens folgt klaren Schritten.


1.

Beobachtung des Verstoßes

Die Nutzung eines Mobiltelefons wird meist direkt durch die Polizei beobachtet. Dies kann beim Telefonieren, Tippen oder Halten des Handys während der Fahrt geschehen.

2.

Polizeiliche Kontrolle

Wird der Verstoß bemerkt, erfolgt häufig eine direkte Anhaltung. Die Beamten nehmen Personalien auf und schildern den Vorwurf. Es kann vor Ort eine Verwarnung oder eine Anzeige ausgesprochen werden.

3.

(Optional) Anhörungsbogen

Falls die Identität des Fahrers nicht zweifelsfrei feststeht (z. B. bei Firmenfahrzeugen), wird ein Anhörungsbogen zur Stellungnahme verschickt.

4.

Bußgeldbescheid

Nach Auswertung der Angaben und Daten erlässt die Bußgeldstelle einen Bescheid mit Angaben zur Höhe des Bußgelds, eventuellen Punkten und ggf. Fahrverbot.

5.

Rechtsmittel

Gegen den Bußgeldbescheid kann fristgerecht Einspruch eingelegt werden. Bei berechtigten Zweifeln an der Beobachtung oder Beweisführung kann sich ein Einspruch lohnen.


Handy am Steuer und Geschwindigkeitsüberschreitung

Wer mit dem Handy am Steuer geblitzt wird, begeht eine sogenannte Tateinheit. Das bedeutet, dass nur die schwerwiegendere Tat bestraft wird – entweder die Geschwindigkeitsüberschreitung oder der Handyverstoß. Dennoch kann eine Nebenstrafe, wie ein erhöhtes Bußgeld oder ein Fahrverbot, verhängt werden. Ein erfolgreicher Einspruch gegen die Geschwindigkeitsmessung könnte daher auch den Handyverstoß betreffen.

Einspruch gegen einen Handyverstoß

Ein Bußgeldbescheid kann fehlerhaft sein – tatsächlich sind laut Studien bis zu 56 % aller Bescheide angreifbar. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in einem positiven Urteil entschieden, dass ein Fahrer nur dann gegen die StVO verstößt, wenn das Gerät aktiv genutzt wird.

Lohnt sich ein Einspruch?

Ja, in vielen Fällen – besonders bei Punkten oder Fahrverbot. Ansatzpunkte sind z. B. fehlerhafte Kalibrierung/Eichung, ungünstige Messbedingungen, unzulässige Geräteeinstellungen, Bedienfehler oder Zuordnungsprobleme bei Mehrfachaufnahmen.

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Wie viel km/h sind Sie zu schnell gefahren?
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Unter 1 Sekunde
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Welcher Abstand wurde bei Ihnen gemessen?
5/10 < des halben Tachowertes
4/10 < des halben Tachowertes
3/10 < des halben Tachowertes
2/10 < des halben Tachowertes
1/10 < des halben Tachowertes
Welches Messgerät hat Sie geblitzt?
Einseitensensor (ESO 3.0 / 8.0)
Gatsco GTC
Lasermessung
Poliscan Speed / Fm1 / M1
Traffistar S330 / S350
VKS 3.0 / 4.5
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Handyverstoß beim Fahrradfahren

Auch Radfahrer dürfen während der Fahrt kein Handy nutzen. Ein Verstoß zieht ein Bußgeld von 55 € nach sich – ein Punkt in Flensburg wird jedoch nicht vergeben.

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Quellen

  1. Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), Stand 22.08.2024
  2. Bundesministerium der Justiz: Straßenverkehrsordnung (StVO) § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
  3. Bundesministerium der Justiz: Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
  4. Oberlandesgericht Celle: Beschluss vom 07.02.2019, Az. 3 Ss (OWi) 8/19 (Zur Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt)

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Yves Junker Fachanwalt Verkehrsrecht
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