| Verstoß | Pkt. | BG | FV | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Nutzung des Handys als Fahrer | 1 | 100 EUR | Nein | Prüfen ** |
| Nutzung des Handys als Fahrer + andere gefährdet | 2 | 150 EUR | 1 Monat | Prüfen ** |
| Nutzung des Handys als Fahrer + Sachbeschädigung | 2 | 200 EUR | 1 Monat | Prüfen ** |
| Nutzung Blitzer App | 1 | 70 EUR | Nein | Prüfen ** |
| Beim Fahrradfahren telefoniert | - | 55 EUR | Nein | Prüfen ** |
Für Fahranfänger gelten besondere Regeln: Handy am Steuer ist ein A-Verstoß in der Probezeit. Schon der erste Verstoß führt neben Bußgeld und Punkt zu einer Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und der Anordnung eines Aufbauseminars – unabhängig davon, wie hoch das Bußgeld ausfällt.
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Zum Bußgeld-CheckDie Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Geldbußen und Punkten in Flensburg geahndet. In bestimmten Fällen kann sogar ein Fahrverbot verhängt werden.
Ein Verstoß liegt immer dann vor, wenn der Fahrzeugführer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, aufnimmt oder hält und dabei eine Funktion des Geräts nutzt. Das umfasst unter anderem das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, das Lesen oder Schreiben von Nachrichten (z. B. SMS, WhatsApp), das Bedienen von Navigations-Apps sowie das Scrollen durch soziale Medien.
Ziel der Regelung ist es, Ablenkungen während der Fahrt zu minimieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Bereits ein kurzer Blick aufs Display kann fatale Folgen haben – nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer.
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Zum Bußgeld-Check
Ein bloßes Halten des Handys ohne aktive Nutzung stellt in der Regel keinen Verstoß dar. So ist es beispielsweise erlaubt, das Gerät aufzunehmen, um es zur Seite zu legen. Auch ein kurzer Blick auf den Bildschirm ist zulässig, sofern dies die Verkehrssituation nicht beeinträchtigt. Dennoch bleibt das Risiko bestehen, dass ein solches Verhalten im Einzelfall als Ablenkung gewertet wird.
Das Gesetz verbietet nicht das Handy an sich, sondern das Aufnehmen oder Halten mit gleichzeitiger Nutzung. Erlaubt bleibt deshalb:
Neben der klassischen Polizei-Beobachtung setzen erste Bundesländer auf automatisierte Systeme: Die Monocam fotografiert von Brücken oder Fahrzeugen aus in die Fahrerkabine und erkennt per Software, ob ein Telefon am Ohr oder in der Hand gehalten wird – ein Beamter prüft die Aufnahmen anschließend. Rheinland-Pfalz hat das System nach einer Pilotphase in den Regelbetrieb übernommen, weitere Länder testen. Für Betroffene wichtig: Auch hier gelten die üblichen Beweisanforderungen – das Foto muss den Fahrer und die Nutzung eindeutig zeigen. Wie Sie ein Beweisfoto überprüfen lassen, erklärt unser Ratgeber Blitzerfoto anfechten.
Vertiefend: Wo die Systeme bereits im Einsatz sind und wie die Technik funktioniert, zeigt unser Ratgeber Neue Handyblitzer in Deutschland – und ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen eine Monocam-Aufnahme lohnt, klärt der Monocam-Einspruchs-Check.
Ein Handyverstoß wird in der Regel durch Polizeibeamte festgestellt – entweder im fließenden Verkehr oder bei gezielten Kontrollen. Der Ablauf des Verfahrens folgt klaren Schritten.
Die Nutzung eines Mobiltelefons wird meist direkt durch die Polizei beobachtet – beim Telefonieren, Tippen oder Halten des Handys während der Fahrt. Zunehmend kommen auch Kamerasysteme wie die Monocam zum Einsatz.
Wird der Verstoß bemerkt, erfolgt häufig eine direkte Anhaltung. Die Beamten nehmen Personalien auf und schildern den Vorwurf. Vor Ort kann eine Verwarnung ausgesprochen oder eine Anzeige gefertigt werden.
Falls die Identität des Fahrers nicht zweifelsfrei feststeht (z. B. bei Firmenfahrzeugen), verschickt die Behörde einen Anhörungsbogen zur Stellungnahme – oder an den Halter einen Zeugenfragebogen.
Nach Auswertung der Angaben erlässt die zuständige Bußgeldstelle einen Bescheid mit der Höhe des Bußgelds, eventuellen Punkten in Flensburg und ggf. Fahrverbot.
Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Bei berechtigten Zweifeln an der Beobachtung oder Beweisführung kann sich das lohnen – eine kostenlose Ersteinschätzung schafft Klarheit.
Wer mit dem Handy am Steuer geblitzt wird, begeht eine sogenannte Tateinheit. Das bedeutet, dass nur die schwerwiegendere Tat bestraft wird – entweder die Geschwindigkeitsüberschreitung oder der Handyverstoß. Dennoch kann eine Nebenstrafe, wie ein erhöhtes Bußgeld oder ein Fahrverbot, verhängt werden. Ein erfolgreicher Einspruch gegen die Geschwindigkeitsmessung könnte daher auch den Handyverstoß betreffen.
Ein Bußgeldbescheid kann fehlerhaft sein: Eine Untersuchung der Sachverständigengesellschaft VUT wertete 14.783 Bußgeldvorgänge aus und fand in 56 % der Fälle Mängel – von falschen Tatvorwürfen (8 %) über eine mangelhafte Beweisführung in der Akte (25 %) bis zu kleineren Formfehlern wie fehlenden Eich- oder Schulungsnachweisen (23 %). Nicht jeder Mangel führt zur Einstellung des Verfahrens – er kann aber der Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Einspruch sein.[5] Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat zudem entschieden, dass ein Fahrer nur dann gegen die StVO verstößt, wenn das Gerät aktiv genutzt wird.[4]
Ja, in vielen Fällen – besonders bei Punkten oder Fahrverbot. Ansatzpunkte sind z. B. fehlerhafte Kalibrierung/Eichung, ungünstige Messbedingungen, unzulässige Geräteeinstellungen, Bedienfehler oder Zuordnungsprobleme bei Mehrfachaufnahmen.
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Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage zur Ersteinschätzung und ggf. Mandatsanbahnung.
Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; bei Mandatsanbahnung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Speicherdauer: bis zur Weiterleitung/Abschluss; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben.
Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf, Beschwerde.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Über eine kostenlose Ersteinschätzung lässt sich prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt. Lassen Sie Ihren Fall von Experten analysieren und Ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
Auch Radfahrer dürfen während der Fahrt kein Handy nutzen. Ein Verstoß zieht ein Verwarnungsgeld von 55 € nach sich – ein Punkt in Flensburg wird jedoch nicht vergeben.
Vorsicht beim E-Scooter: Elektrokleinstfahrzeuge gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge – hier greift der volle Kfz-Tarif von 100 € und einem Punkt, bei Gefährdung entsprechend mehr. Wer den Roller mit Handy in der Hand fährt, riskiert also dieselben Folgen wie im Auto. Dieselbe Kfz-Logik gilt übrigens auch beim Alkohol: Welche Promillegrenzen auf dem E-Scooter gelten, erklärt unser Ratgeber.
Alle Verstöße im Überblick: Bußgeldkatalog 2026 Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Alkohol – nach Verstoßart, Fahrzeugart und BundeslandNur wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Bei Fahrzeugen mit automatischer Start-Stopp-Funktion genügt nach § 23 Abs. 1b StVO die automatische Abschaltung an der Ampel.
Nein. § 23 Abs. 1a StVO erfasst alle elektronischen Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation – also auch Tablets, Navigationsgeräte, E-Book-Reader oder Diktiergeräte, wenn sie dafür aufgenommen oder gehalten werden.
Das reine Aufnehmen oder Umlegen des Geräts ohne Nutzung ist nach der Rechtsprechung kein Verstoß. Wird das Gerät dabei aber bedient oder abgelesen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor – die Abgrenzung ist im Einzelfall eng.
Radfahrer zahlen 55 Euro Verwarnungsgeld. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht.
Meist durch die unmittelbare Beobachtung von Polizeibeamten, zunehmend auch durch Kamerasysteme wie die Monocam. Gerade bei der Beobachtung sind Beweisfehler möglich – ein Ansatzpunkt für den Einspruch.
Falls Sie einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer erhalten haben, können Sie eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung durch eine spezialisierte Kanzlei erhalten. Dabei wird geprüft, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.