Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre vertraglich geschuldete Arbeit aufgrund einer Krankheit nicht mehr leisten können oder wenn die Ausübung der Tätigkeit die Heilung verhindern würde.
Das deutsche Recht stellt immer auf Ihren konkreten Arbeitsplatz ab. Ein gebrochener Arm macht einen Maurer arbeitsunfähig, während ein Lektor im Homeoffice seine Aufgaben unter Umständen weiterhin erfüllen kann.
Wenn Sie erkranken, haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber klare Mitwirkungspflichten. Damit der Betrieb planen kann, müssen Sie den korrekten Meldeweg einhalten. Wir haben die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst:
Wussten Sie, dass Sie dem Chef nicht sagen müssen, was Sie haben? Der Arbeitgeber hat lediglich ein Recht auf die Information über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, nicht über die Ursache.
Der Arbeitgeber zahlt für bis zu sechs Wochen (42 Tage) den vollen Lohn weiter. Dieser Anspruch entsteht jedoch erst, nachdem das Arbeitsverhältnis bereits vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.
Nach Ablauf der sechs Wochen endet die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Damit Sie finanziell abgesichert bleiben, erhalten Sie von der Krankenkasse Krankengeld, welches ca. 70 % Ihres regelmäßigen Bruttoeinkommens beträgt.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man während einer Krankheit nicht gekündigt werden kann. Eine Kündigung kann auch während der Abwesenheit zugestellt werden. Die Hürden für eine Kündigung aufgrund der Krankheit selbst sind jedoch extrem hoch.
Wenn ein Mitarbeiter längerfristig ausfällt, ist der Arbeitgeber zur Fürsorge verpflichtet. Ziel des BEM ist es, den Arbeitsplatz dauerhaft zu sichern.
Immer dann, wenn ein Mitarbeiter innerhalb der letzten zwölf Monate länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Dies gilt unabhängig davon, ob die Fehlzeiten am Stück oder verteilt über das Jahr aufgetreten sind.
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