Hinter diesem Portal stehen zwei Personen, nicht eine Redaktion mit anonymem Impressum. Wir schreiben und bauen selbst – und lassen prüfen, was geprüft gehört.
Warum das auf einer eigenen Seite steht: Bei Rechtsthemen entscheidet nicht nur, was dasteht, sondern auch, wer es geschrieben hat und woran er sich dabei hält. Diese Seite beantwortet beides.
Der Name verbindet das lateinische jus – das Recht – mit ora, der Stimme. Dem Recht eine verständliche Stimme geben: Das ist der Anspruch, an dem wir uns messen lassen. Wer juristische Hilfe sucht, steht meist unter Druck – enge Fristen, ein drohendes Fahrverbot, ein Schreiben in Behördendeutsch. Genau dort setzen wir an.
JUSORA® ist eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wort- und Bildmarke, Registernummer DE 30 2025 112 642.5. Anmeldung und Eintragung hat Rechtsanwalt Peter Müller, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, begleitet.
Zwei Mitgründer mit Zuständigkeiten, die sich ergänzen: Daten und Technik auf der einen, Themen und Strategie auf der anderen Seite.
Christian Hollmann
Mitgründer · Daten und TechnikBaut die Portale technisch und pflegt die Datenbestände: Bußgeldstellen, Messstellen, Bußgeldsätze. Über zwanzig Jahre im Internet, seit 2006 an der Frage, wie Menschen online finden, was sie suchen.
Oliver Godolt
Mitgründer · Strategie und InhalteDiplom-Kaufmann, über fünfzehn Jahre im Aufbau digitaler Plattformen, seit 2019 im Umfeld von Kanzleien. Entscheidet mit, welche Themen ein Rechtsportal braucht und woran man merkt, ob sie ankommen.
Die juristische Einordnung kommt von Fachanwälten. Was wir mitbringen, ist die andere Hälfte: dass die Antwort gefunden wird und verstanden werden kann.
Ein Rechtstext nützt niemandem, der ihn nicht findet. Deshalb arbeiten wir seit zwanzig Jahren an der Frage, wie Menschen online suchen – und wie man Inhalte so aufbaut, dass sie genau dann erscheinen, wenn jemand das Problem gerade hat. Das ist längst mehr als klassische Suchmaschinenoptimierung: Heute entscheidet auch, ob ein KI-Assistent eine Antwort versteht, einordnen kann und ihr traut.
Wir wissen, wonach gesucht wird – und bauen die Seiten nach der Frage, nicht nach dem Gesetzbuch.
Bußgeldstellen, Messstellen, Sätze und Fristen liegen als gepflegte Daten vor. Daraus entstehen Seiten, die eine konkrete Zahl nennen können.
Wir übersetzen Behörden- und Juristendeutsch, ohne die Genauigkeit zu opfern. Wo eine Vereinfachung irreführen würde, bleibt der Fachbegriff stehen.
Norm, Fundstelle, Datum der Bearbeitung und der Name des prüfenden Fachanwalts stehen am Text – für Leser wie für Suchsysteme.
Für die juristische Einordnung arbeiten wir mit zwei Fachanwälten zusammen, die ihr Gebiet seit Jahren in der Praxis vertreten. Beiträge, die sie geprüft haben, tragen ihren Namen.
Vier Schritte, die bei jedem Ratgeber gleich ablaufen.
Welche Frage stellt sich jemand, der gerade Post von der Behörde bekommen hat? Sie steht am Anfang, nicht das Thema.
Gesetzestext, Verordnung, Rechtsprechung. Was im Beitrag als Regel steht, muss sich auf eine Fundstelle zurückführen lassen.
Antwort nach vorn, Paragraph erklärt statt nur genannt, Zahlen aus der Datenbank statt aus dem Gedächtnis.
Wo es auf die juristische Einordnung ankommt, holen wir die Einschätzung eines Fachanwalts ein. Hat er den Beitrag geprüft, steht sein Name am Text.
Woran wir uns halten – und woran Sie uns messen können.