JUSORA – Ihr gutes Recht
 

Das Team hinter JUSORA

Hinter diesem Portal stehen zwei Personen, nicht eine Redaktion mit anonymem Impressum. Wir schreiben und bauen selbst – und lassen prüfen, was geprüft gehört.

Warum das auf einer eigenen Seite steht: Bei Rechtsthemen entscheidet nicht nur, was dasteht, sondern auch, wer es geschrieben hat und woran er sich dabei hält. Diese Seite beantwortet beides.

JUSORA

Der Name verbindet das lateinische jus – das Recht – mit ora, der Stimme. Dem Recht eine verständliche Stimme geben: Das ist der Anspruch, an dem wir uns messen lassen. Wer juristische Hilfe sucht, steht meist unter Druck – enge Fristen, ein drohendes Fahrverbot, ein Schreiben in Behördendeutsch. Genau dort setzen wir an.

JUSORA® ist eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wort- und Bildmarke, Registernummer DE 30 2025 112 642.5. Anmeldung und Eintragung hat Rechtsanwalt Peter Müller, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, begleitet.

Die Gründer

Zwei Mitgründer mit Zuständigkeiten, die sich ergänzen: Daten und Technik auf der einen, Themen und Strategie auf der anderen Seite.

Christian Hollmann, Gründer von JUSORA

Christian Hollmann

Mitgründer · Daten und Technik

Baut die Portale technisch und pflegt die Datenbestände: Bußgeldstellen, Messstellen, Bußgeldsätze. Über zwanzig Jahre im Internet, seit 2006 an der Frage, wie Menschen online finden, was sie suchen.

Search Experience Informationsarchitektur PHP & MySQL
Dipl.-Kfm. Oliver Godolt, Mitgründer von JUSORA

Oliver Godolt

Mitgründer · Strategie und Inhalte

Diplom-Kaufmann, über fünfzehn Jahre im Aufbau digitaler Plattformen, seit 2019 im Umfeld von Kanzleien. Entscheidet mit, welche Themen ein Rechtsportal braucht und woran man merkt, ob sie ankommen.

Content-Strategie Performance Legal Tech

Wofür wir stehen

Die juristische Einordnung kommt von Fachanwälten. Was wir mitbringen, ist die andere Hälfte: dass die Antwort gefunden wird und verstanden werden kann.

Ein Rechtstext nützt niemandem, der ihn nicht findet. Deshalb arbeiten wir seit zwanzig Jahren an der Frage, wie Menschen online suchen – und wie man Inhalte so aufbaut, dass sie genau dann erscheinen, wenn jemand das Problem gerade hat. Das ist längst mehr als klassische Suchmaschinenoptimierung: Heute entscheidet auch, ob ein KI-Assistent eine Antwort versteht, einordnen kann und ihr traut.

Gefunden werden

Wir wissen, wonach gesucht wird – und bauen die Seiten nach der Frage, nicht nach dem Gesetzbuch.

Struktur statt Textmenge

Bußgeldstellen, Messstellen, Sätze und Fristen liegen als gepflegte Daten vor. Daraus entstehen Seiten, die eine konkrete Zahl nennen können.

Verständlich formuliert

Wir übersetzen Behörden- und Juristendeutsch, ohne die Genauigkeit zu opfern. Wo eine Vereinfachung irreführen würde, bleibt der Fachbegriff stehen.

Nachvollziehbar belegt

Norm, Fundstelle, Datum der Bearbeitung und der Name des prüfenden Fachanwalts stehen am Text – für Leser wie für Suchsysteme.

Fachanwaltliche Prüfung

Für die juristische Einordnung arbeiten wir mit zwei Fachanwälten zusammen, die ihr Gebiet seit Jahren in der Praxis vertreten. Beiträge, die sie geprüft haben, tragen ihren Namen.

Rechtsanwalt Yves Junker, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Yves Junker Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ansprechpartner für Bußgeldverfahren, Messungen, Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Zum Profil
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Andreas Junge Fachanwalt für Strafrecht
Ansprechpartner für Straf- und Wirtschaftsstrafrecht, von der Vorladung bis zur Untreue. Zum Profil

Wie ein Beitrag entsteht

Vier Schritte, die bei jedem Ratgeber gleich ablaufen.

  1. Frage bestimmen

    Welche Frage stellt sich jemand, der gerade Post von der Behörde bekommen hat? Sie steht am Anfang, nicht das Thema.

  2. Quellen zusammentragen

    Gesetzestext, Verordnung, Rechtsprechung. Was im Beitrag als Regel steht, muss sich auf eine Fundstelle zurückführen lassen.

  3. Schreiben und strukturieren

    Antwort nach vorn, Paragraph erklärt statt nur genannt, Zahlen aus der Datenbank statt aus dem Gedächtnis.

  4. Bei Bedarf fachlich prüfen lassen

    Wo es auf die juristische Einordnung ankommt, holen wir die Einschätzung eines Fachanwalts ein. Hat er den Beitrag geprüft, steht sein Name am Text.

Unsere sechs redaktionellen Leitlinien

Woran wir uns halten – und woran Sie uns messen können.

  1. Belegbare Recherche Grundlage sind die geltenden Gesetzestexte, Verordnungen und die Rechtsprechung. Was wir als Regel benennen, hat eine Fundstelle.
  2. Verständlich, aber genau Wir übersetzen juristische Sprache in Alltagssprache, ohne die Genauigkeit aufzugeben. Wo eine Vereinfachung in die Irre führen würde, bleibt der Fachbegriff stehen.
  3. Fachlicher Faktencheck Bei Themen, die eine juristische Einordnung verlangen, ziehen wir einen Fachanwalt hinzu. Geprüfte Beiträge sind mit seinem Namen gekennzeichnet – wo keine Kennzeichnung steht, hat keine anwaltliche Prüfung stattgefunden.
  4. Unabhängigkeit JUSORA ist an keine Kanzlei exklusiv gebunden. Werbliche Inhalte kennzeichnen wir sichtbar als Anzeige; sie beeinflussen die redaktionellen Beiträge nicht.
  5. Laufende Aktualisierung Recht ändert sich. Wir verfolgen Änderungen und passen bestehende Beiträge an; das Datum der letzten Bearbeitung steht am Text.
  6. Klare Grenze zur Beratung Wir informieren, wir beraten nicht im Einzelfall. Wo allgemeine Information endet und anwaltlicher Rat nötig wird, sagen wir es ausdrücklich.