mögliche Mess- und Beobachtungsfehler
| Tachowert | Pkt. | BG | FV | Einspruch ? |
|---|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 | 1 | 75€ | Nein | Prüfen ** |
| weniger als 4/10 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
| weniger als 3/10 | 1 | 160€ | Nein | Prüfen ** |
| weniger als 2/10 | 1 | 240€ | Nein | Prüfen ** |
| weniger als 1/10 | 1 | 320€ | Nein | Prüfen ** |
| Tachowert | Pkt. | BG | FV | Einspruch ? |
|---|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 | 1 | 75€ | Nein | Prüfen ** |
| weniger als 4/10 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
| weniger als 3/10 | 2 | 160€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| weniger als 2/10 | 2 | 240€ | 2 Monate | Prüfen ** |
| weniger als 1/10 | 2 | 320€ | 2 Monate | Prüfen ** |
| Tachowert | Pkt. | BG | FV | Einspruch ? |
|---|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
| weniger als 4/10 | 1 | 180€ | Nein | Prüfen ** |
| weniger als 3/10 | 2 | 240€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| weniger als 2/10 | 2 | 320€ | 2 Monate | Prüfen ** |
| weniger als 1/10 | 2 | 400€ | 2 Monate | Prüfen ** |
Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regelungen: Das Unterschreiten des Sicherheitsabstands kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen.
Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten wird. Umgangssprachlich spricht man dann oft von „Abstand nicht eingehalten“, „Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten“ oder einfach „zu dicht aufgefahren“. Gemeint ist, dass der Abstand so gering ist, dass bei einer plötzlichen Bremsung des Vordermanns ein Auffahrunfall droht.
Besonders häufig kommen Abstandsverstöße auf Autobahnen und schnell befahrenen Landstraßen vor. Je höher die Geschwindigkeit, desto größer muss der Abstand sein. Wird dieser Sicherheitsabstand unterschritten, bewerten Bußgeldstellen das regelmäßig als gefährliches Verhalten – mit entsprechenden Folgen: Bußgeld, Punkte in Flensburg und teilweise ein Fahrverbot.
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Laden Sie jetzt Ihr Schreiben der Bußgeldstelle in unserem Blitzer-Check hoch und fordern Sie eine kostenlose Auswertung an.
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Typische Situationen für einen Abstandsverstoß gibt es vor allem auf der Autobahn: Meist geht es um zu dichtes Auffahren, Drängeln oder stressige Baustellenbereiche. Gerade bei hoher Geschwindigkeit reicht dann schon ein kurzer Moment, in dem der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug deutlich zu gering ist.
Nach einem Abstandsverstoß verschickt die Behörde meist zuerst eine Anhörung im Bußgeldverfahren . Dort finden sich häufig sehr ähnliche Textbausteine.
Typische Formulierungen sind zum Beispiel:
Im Bußgeldbescheid werden Geschwindigkeit, Abstand und Messstrecke dann meist noch einmal konkret zusammengefasst. Daraus ergeben sich die Rechtsfolgen nach dem Bußgeldkatalog Abstand nicht eingehalten.
- Anzeige -Der Vorwurf „Abstand nicht eingehalten“ hat eine klare gesetzliche Grundlage. Zentrale Rolle spielt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Entscheidend sind vor allem die folgenden Vorschriften:
Entscheidend ist am Ende die Einzelfallprüfung: Geschwindigkeit, Abstand, Dauer der Abstandsunterschreitung und Ihre persönliche Vorgeschichte (Punkte, Probezeit etc.) bestimmen, wie hart der Verstoß gewertet wird.
Im Gesetz steht kein fester Mindestabstand in Metern. In der Praxis haben sich aber Faustformeln etabliert, an denen sich Gerichte und Bußgeldstellen orientieren.
Halten Sie sich an die Faustformel „halber Tacho“ oder an die 2-Sekunden-Regel. Wer so fährt, gerät deutlich seltener in den Verdacht, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben – und verhindert im Zweifel schwere Auffahrunfälle.
Ein Abstandsverstoß wird nicht „nach Gefühl“ festgestellt, sondern mit technischen Messsystemen. Entscheidend ist, dass die Abstandsunterschreitung über eine gewisse Strecke andauert und sauber dokumentiert wird.
Für die Verwertbarkeit der Messung sind insbesondere korrekte Geräteeinstellungen, Eichung, Dokumentation und eine ausreichende Messstrecke wichtig. Genau hier setzen oft Verteidigungsansätze an.
Die Konsequenzen bei „Abstand nicht eingehalten“ richten sich vor allem nach zwei Kriterien: Geschwindigkeit und Ausmaß der Abstandsunterschreitung. Der Bußgeldkatalog Abstand unterscheidet dabei verschiedene Abstufungen (z. B. weniger als 5/10, 4/10, 3/10 des halben Tachowertes).
Nicht jede Messung ist automatisch richtig. In der Praxis zeigt sich, dass immer wieder Messfehler oder Dokumentationslücken auftreten. Das kann ein Ansatzpunkt sein, um gegen den Vorwurf „Abstand nicht eingehalten“ vorzugehen.
Wenn Sie eine Anhörung im Bußgeldverfahren wegen eines Abstandsverstoßes erhalten, ist das noch nicht die Strafe selbst, sondern ein formeller Zwischenschritt. Die Behörde teilt Ihnen den Tatvorwurf mit und gibt Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.
Bei Abstandsverstößen gibt es immer wieder Fehlerquellen – etwa ungenaue Videoauswertungen, lückenhafte Dokumentation der Verkehrssituation, fehlende Berücksichtigung von Verkehrsfluss oder Bremsverhalten, Verwechslungen im Videobeweis oder falsch eingestellte Messgeräte. Laden Sie jetzt Ihr Schreiben der Bußgeldstelle in unserem Blitzer-Check hoch und fordern Sie eine kostenlose Auswertung an.
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