| Tachowert | Pkt. | BG | FV | Einspruch ? |
|---|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 | 1 | 75€ | Nein | Prüfen ** |
| weniger als 4/10 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
| weniger als 3/10 | 1 | 160€ | Nein | Prüfen ** |
| weniger als 2/10 | 1 | 240€ | Nein | Prüfen ** |
| weniger als 1/10 | 1 | 320€ | Nein | Prüfen ** |
| Tachowert | Pkt. | BG | FV | Einspruch ? |
|---|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 | 1 | 75€ | Nein | Prüfen ** |
| weniger als 4/10 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
| weniger als 3/10 | 2 | 160€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| weniger als 2/10 | 2 | 240€ | 2 Monate | Prüfen ** |
| weniger als 1/10 | 2 | 320€ | 2 Monate | Prüfen ** |
| Tachowert | Pkt. | BG | FV | Einspruch ? |
|---|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
| weniger als 4/10 | 1 | 180€ | Nein | Prüfen ** |
| weniger als 3/10 | 2 | 240€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| weniger als 2/10 | 2 | 320€ | 2 Monate | Prüfen ** |
| weniger als 1/10 | 2 | 400€ | 2 Monate | Prüfen ** |
Fahrverbot in der Tabelle entdeckt? Bei mehr als 100 km/h und deutlicher Abstandsunterschreitung ist es Regelfolge – aber nicht in Stein gemeißelt: In Härtefällen (z. B. drohender Arbeitsplatzverlust) kann das Gericht stattdessen die Geldbuße erhöhen. Wann das gelingt, erklärt unser Beitrag Absehen vom Fahrverbot.
Für Fahranfänger gelten besondere Regeln: Ein Abstandsverstoß mit Punkten zählt als A-Verstoß – mit spürbaren Folgen über das Bußgeld hinaus:
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Laden Sie jetzt Ihr Schreiben der Bußgeldstelle in unserem Blitzer-Check hoch und fordern Sie eine kostenlose Auswertung an.
Zum Blitzer-CheckEin Abstandsverstoß liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten wird. Umgangssprachlich spricht man dann oft von „Abstand nicht eingehalten“, „Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten“ oder einfach „zu dicht aufgefahren“. Gemeint ist, dass der Abstand so gering ist, dass bei einer plötzlichen Bremsung des Vordermanns ein Auffahrunfall droht.
Besonders häufig kommen Abstandsverstöße auf Autobahnen und schnell befahrenen Landstraßen vor. Je höher die Geschwindigkeit, desto größer muss der Abstand sein. Wird dieser Sicherheitsabstand unterschritten, bewerten Bußgeldstellen das regelmäßig als gefährliches Verhalten – mit entsprechenden Folgen: Bußgeld, Punkte in Flensburg und teilweise ein Fahrverbot.
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Zum Blitzer-Check
Typische Situationen für einen Abstandsverstoß gibt es vor allem auf der Autobahn: Meist geht es um zu dichtes Auffahren, Drängeln oder stressige Baustellenbereiche. Gerade bei hoher Geschwindigkeit reicht dann schon ein kurzer Moment, in dem der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug deutlich zu gering ist.
Nach einem Abstandsverstoß verschickt die Behörde meist zuerst eine Anhörung im Bußgeldverfahren . Dort finden sich häufig sehr ähnliche Textbausteine.
Typische Formulierungen sind zum Beispiel:
Im Bußgeldbescheid werden Geschwindigkeit, Abstand und Messstrecke dann meist noch einmal konkret zusammengefasst. Daraus ergeben sich die Rechtsfolgen nach dem Bußgeldkatalog Abstand nicht eingehalten.
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Zum Blitzer-CheckDer Vorwurf „Abstand nicht eingehalten“ hat eine klare gesetzliche Grundlage. Zentrale Rolle spielt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Entscheidend sind vor allem die folgenden Vorschriften:
Entscheidend ist am Ende die Einzelfallprüfung: Geschwindigkeit, Abstand, Dauer der Abstandsunterschreitung und Ihre persönliche Vorgeschichte (Punkte, Probezeit etc.) bestimmen, wie hart der Verstoß gewertet wird.
Im Gesetz steht kein fester Mindestabstand in Metern. In der Praxis haben sich aber Faustformeln etabliert, an denen sich Gerichte und Bußgeldstellen orientieren.
Abstand in Metern ≥ halber Tachowert. Bei 100 km/h → 50 m, bei 130 km/h → 65 m. An dieser Formel orientieren sich auch die Bußgeldstaffeln.
Festen Punkt am Fahrbahnrand wählen. Passiert ihn der Vordermann, langsam „einundzwanzig, zweiundzwanzig“ zählen – erst dann sollten Sie den Punkt erreichen.
Bei Nässe, Schnee, Eis oder schlechter Sicht verlängern sich Bremsweg und Reaktionszeit – der Abstand muss deutlich größer sein.
Schwere Fahrzeuge und hohe Beladung bedeuten längere Bremswege – hier gehört zusätzlicher Sicherheitsabstand dazu.
Bei Stadttempo gilt als Richtwert der in einer Sekunde zurückgelegte Weg – bei 50 km/h etwa 15 Meter, grob drei Pkw-Längen.
Für Lkw über 3,5 t gilt auf Autobahnen bei mehr als 50 km/h ein gesetzlicher Mindestabstand von 50 m (§ 4 Abs. 3 StVO) – hier stehen die Meter ausnahmsweise im Gesetz.
Wie viel Abstand bei welchem Tempo konkret nötig ist – und was die Staffeln 5/10 bis 1/10 in Metern bedeuten – rechnet unser Abstandsrechner für die Autobahn aus.
Halten Sie sich an die Faustformel „halber Tacho“ oder an die 2-Sekunden-Regel. Wer so fährt, gerät deutlich seltener in den Verdacht, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben – und verhindert im Zweifel schwere Auffahrunfälle.
Ein Abstandsverstoß wird nicht „nach Gefühl“ festgestellt, sondern mit technischen Messsystemen. Entscheidend ist, dass die Abstandsunterschreitung über eine gewisse Strecke andauert und sauber dokumentiert wird.
Kameras auf Autobahnbrücken filmen den Verkehr. Anhand von Fahrbahnmarkierungen und der gemessenen Geschwindigkeit wird ausgewertet, wie groß der Abstand war – und über welche Strecke er unterschritten wurde.
Polizei-Spezialfahrzeuge (z. B. ProViDa) filmen aus dem fließenden Verkehr. Aus der Zeit zwischen definierten Punkten wird der Abstand berechnet – die Videoaufzeichnung ist Teil der Akte.
Auf einzelnen Strecken erfassen fest installierte Anlagen Geschwindigkeit und Abstand gleichzeitig – kombinierte Überwachung an bekannten Gefahrenpunkten.
Für die Verwertbarkeit der Messung sind insbesondere korrekte Geräteeinstellungen, Eichung, Dokumentation und eine ausreichende Messstrecke wichtig. Genau hier setzen oft Verteidigungsansätze an.
Die Konsequenzen bei „Abstand nicht eingehalten“ richten sich vor allem nach zwei Kriterien: Geschwindigkeit und Ausmaß der Abstandsunterschreitung. Der Bußgeldkatalog Abstand unterscheidet dabei verschiedene Abstufungen (z. B. weniger als 5/10, 4/10, 3/10 des halben Tachowertes).
Bei geringeren Verstößen – niedrigeres Tempo, nicht allzu deutliche Unterschreitung – bleibt es beim Bußgeld ohne Punkte.
Deutlich zu geringer Abstand bei höherem Tempo bringt regelmäßig Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Wer bei hohem Tempo nur einen Bruchteil des nötigen Abstands hält, muss mit 1–3 Monaten Fahrverbot rechnen.
Wiederholungstäter, Probezeit und Berufskraftfahrer: Es drohen Probezeitmaßnahmen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Nicht jede Messung ist automatisch richtig. In der Praxis zeigt sich, dass immer wieder Messfehler oder Dokumentationslücken auftreten. Das kann ein Ansatzpunkt sein, um gegen den Vorwurf „Abstand nicht eingehalten“ vorzugehen.
Eine Momentaufnahme genügt nicht: Die Unterschreitung muss über eine gewisse Strecke vorgelegen haben – sonst fehlt die Grundlage für den Vorwurf.
Schert der Vordermann knapp ein oder bremst abrupt, ist die kurzzeitige Unterschreitung in der Regel nicht vorwerfbar – das Video belegt solche Situationen.
Ohne vollständige Videosequenzen, Eichnachweise und Protokolle ist die Messung angreifbar – die Akteneinsicht bringt es ans Licht.
Die Staffeln hängen am Tempo: Ist die Geschwindigkeit nicht sauber ermittelt, wackelt die gesamte Bewertung der Abstandsunterschreitung.
Im dichten, zäh fließenden Verkehr sind kurze Annäherungen kaum vermeidbar – die Rechtsprechung verlangt eine vorwerfbare, nicht verkehrsbedingte Unterschreitung.
Bei mehreren ähnlichen Fahrzeugen im Bild muss die Auswertung zweifelsfrei das richtige treffen – Kennzeichen und Position im Video sind die Prüfpunkte.
Vertiefend: Welche Messfehler bei Blitzern generell am häufigsten vorkommen – und wie sich ein Blitzerfoto anfechten lässt.
Die andere Seite des Abstandsverstoßes: Wer massiv drängelt – dichtes Auffahren über längere Strecke, kombiniert mit Lichthupe oder Hupen – riskiert mehr als ein Bußgeld. In solchen Fällen kann eine Nötigung (§ 240 StGB) vorliegen, also eine Straftat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Punkten und möglichem Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Umgekehrt gilt: Wer selbst bedrängt wird, sollte niemals ausbremsen – auch das kann als Nötigung strafbar sein. Ruhig bleiben, Spur freigeben, Abstand nach vorn halten.
Die Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat, typische Fallkonstellationen und wie Betroffene reagieren sollten: Drängeln & Nötigung im Straßenverkehr.
Wenn Sie eine Anhörung im Bußgeldverfahren wegen eines Abstandsverstoßes erhalten, ist das noch nicht die Strafe selbst, sondern ein formeller Zwischenschritt. Die Behörde teilt Ihnen den Tatvorwurf mit und gibt Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.
Ihre Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum) müssen korrekt angegeben werden – diese Angaben sind Pflicht.
Ob Sie sich zum Vorwurf äußern, bleibt Ihnen überlassen. Schweigen ist erlaubt – und oft sinnvoll, wenn ein Einspruch in Betracht kommt.
Mit der Zustellung des Bescheids beginnt die Einspruchsfrist (in der Regel 14 Tage). Spätestens jetzt sollten Messung und Rechtsfolgen geprüft werden.
Fristen, Ablauf und was die Verjährung von 3 Monaten bedeutet.
Die häufigsten Fehlerquellen bei Messungen im Überblick.
Wann sich der Angriff aufs Beweisfoto lohnt und wie er abläuft.
Wann statt des Fahrverbots eine erhöhte Geldbuße möglich ist.
Der Sicherheitsabstand in Metern sollte mindestens dem halben Tachowert entsprechen: bei 100 km/h also 50 Meter, bei 130 km/h etwa 65 Meter. An dieser Formel orientieren sich auch die Bußgeldstaffeln – geahndet wird, wer weniger als 5/10, 4/10, 3/10, 2/10 oder 1/10 des halben Tachowerts Abstand hält.
Punkte und empfindliche Bußgelder gibt es ab mehr als 80 km/h. Ab mehr als 100 km/h drohen bei deutlicher Unterschreitung (weniger als 3/10 des halben Tachos) zusätzlich Fahrverbote von einem bis drei Monaten. Unterhalb von 80 km/h bleibt es in der Regel bei einem Verwarnungsgeld.
Ein vorwerfbarer Abstandsverstoß setzt voraus, dass die Unterschreitung nicht nur ganz vorübergehend bestand. Schert ein Fahrzeug unmittelbar vor Ihnen ein oder bremst der Vordermann abrupt, fehlt es in der Regel an einem schuldhaften Verstoß – genau solche Situationen zeigt die Videoaufzeichnung, deren Auswertung sich über die Akteneinsicht prüfen lässt.
Meist per Videoabstandsmessung von Autobahnbrücken (z. B. VKS oder ViBrAM): Eine Kamera filmt den Verkehr, die Auswertung erfolgt über Messlinien auf der Fahrbahn. Daneben gibt es nachfahrende Messfahrzeuge mit Video-Systemen wie ProViDa. In beiden Fällen muss die Unterschreitung über eine gewisse Strecke dokumentiert sein.
Ruhig bleiben, nicht ausbremsen und bei nächster Gelegenheit die Spur freigeben. Massives Drängeln mit Lichthupe und minimalem Abstand kann für den Drängler als Nötigung (§ 240 StGB) strafbar sein – also eine Straftat, kein bloßes Bußgeld. Wer selbst bedrängt wird, sollte keinesfalls durch Ausbremsen reagieren, das kann ebenfalls als Nötigung gewertet werden.
Bei Abstandsverstößen gibt es immer wieder Fehlerquellen – etwa ungenaue Videoauswertungen, lückenhafte Dokumentation der Verkehrssituation, fehlende Berücksichtigung von Verkehrsfluss oder Bremsverhalten, Verwechslungen im Videobeweis oder falsch eingestellte Messgeräte. Laden Sie jetzt Ihr Schreiben der Bußgeldstelle in unserem Blitzer-Check hoch und fordern Sie eine kostenlose Auswertung an.
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