Der Bußgeldkatalog 2026 ist bundeseinheitlich geregelt und zeigt die Strafen für Verkehrsverstöße in Deutschland. Die hier aufgeführten Sanktionen entsprechen dem aktuellen Rechtsstand vom 13.08.2026. Grundlage sind die geltenden Vorschriften der StVO, des StVG sowie die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).
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Zum Blitzer-CheckViele Verkehrsverstöße werden als Ordnungswidrigkeiten eingeordnet und auf Grundlage des Bußgeldkatalogs (BKatV) geahndet. Dieser basiert auf § 49 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit § 24 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und legt für verschiedene Regelverstöße – etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Handy am Steuer – konkrete Sanktionen fest. Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit drohen Verwarnungs- oder Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister (FAER) sowie zeitlich befristete Fahrverbote.
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Verkehrsauffälligkeiten
Die Sanktionen der BKatV gelten bundesweit einheitlich – Zuständigkeiten, zentrale Bußgeldstellen und praktische Hinweise unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland:
Vertiefend: § 37 StVO erklärt · Abstandsrechner · Drängeln & Nötigung
Nicht jedes Fehlverhalten im Straßenverkehr bleibt eine Ordnungswidrigkeit – bei diesen Delikten drohen Strafverfahren, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe statt Bußgeldkatalog:
Zu schnelles Fahren ist ein häufiger Verstoß und erhöht das Unfallrisiko. Nach § 24 StVG i. V. m. der BKatV werden Verstöße gegen § 3 Abs. 3 StVO geahndet – innerorts wie außerorts. Je nach Höhe der Überschreitung drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Typische Fälle: innerorts 17 kmh, 20 kmh, 24 kmh; außerorts 20 kmh, 25 kmh, 28 kmh. Mit steigender Überschreitung steigen auch die Chancen auf Punkte und Fahrverbot.
| zu schnell in km/h | km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | 20€ | Nein | Eher nicht | ||
| 11 - 15 | 40€ | Nein | Eher nicht | ||
| 16 - 20 | 60€ | Nein | Eher nicht | ||
| 21 - 25 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** | |
| 26 - 30 | 1 | 150€ | 1 Monat* | Prüfen ** | |
| 31 - 40 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen ** | |
| 41 - 50 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 51 - 60 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 61 - 70 | 2 | 600€ | 2 Monate | Prüfen ** | |
| Über 70 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** | |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
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Zum Blitzer-Check
| zu schnell in km/h | km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | - | 30€ | Nein | Eher nicht | |
| 11 - 15 | - | 50€ | Nein | Eher nicht | |
| 16 - 20 | - | 70€ | Nein | Eher nicht | |
| 21 - 25 | 1 | 115€ | Nein | Prüfen ** | |
| 26 - 30 | 1 | 180€ | 1 Monat* | Prüfen ** | |
| 31 - 40 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 41 - 50 | 2 | 400€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 51 - 60 | 2 | 560€ | 2 Monate | Prüfen ** | |
| 61 - 70 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** | |
| Über 70 | 2 | 800€ | 3 Monate | Prüfen ** | |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
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Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regelungen: Bereits geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen in Städten wie der Umgebung können nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen.
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Zum Blitzer-Check| zu schnell in km/h | km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | 40€ | Nein | Eher nicht | ||
| 11 - 15 | 60€ | Nein | Eher nicht | ||
| 16 - 20 | 1 | 160€ | Nein | Prüfen ** | |
| 21 - 25 | 1 | 175€ | Nein | Prüfen ** | |
| 26 - 30 | 2 | 235€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 31 - 40 | 2 | 340€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 41 - 50 | 2 | 560€ | 2 Monate | Prüfen ** | |
| 51 - 60 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** | |
| Über 60 | 2 | 800€ | 3 Monate | Prüfen ** |
| zu schnell in km/h | km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 10 | – | 30€ | Nein | Eher nicht | |
| 11 – 15 | – | 50€ | Nein | Eher nicht | |
| 16 – 20 | 1 | 140€ | Nein | Prüfen ** | |
| 21 – 25 | 1 | 150€ | Nein | Prüfen ** | |
| 26 – 30 | 1 | 175€ | 1 Monat* | Prüfen ** | |
| 31 – 40 | 2 | 255€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 41 – 50 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 51 – 60 | 2 | 600€ | 2 Monate | Prüfen ** | |
| über 60 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** | |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
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Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen in bestimmten Zonen können ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. In Tempo-30-Zonen, die häufig in Wohngebieten oder in der Nähe von Schulen eingerichtet sind, wird bereits bei geringfügiger Überschreitung streng geahndet, da hier der Schutz besonders gefährdeter Personen im Vordergrund steht. In Tempo-50-Zonen, die meist innerorts gelten, werden höhere Überschreitungen schnell als grobe Ordnungswidrigkeit eingestuft, insbesondere wenn eine Gefährdung vorliegt. Auf Landstraßen mit Tempo-100 oder Autobahnen mit Richtgeschwindigkeit 130 drohen bei deutlichen Überschreitungen nicht nur Bußgelder und Punkte, sondern auch Fahrverbote. In wiederholten oder besonders gravierenden Fällen kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung auch als Straftat gewertet werden, etwa wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet wurden.
Die exakten Sanktionen für Ihren Fall – inklusive Toleranzabzug, Zonen-Tabellen (Zone 30, 50, 80, 100 und Richtgeschwindigkeit 130) und einer eigenen Detailseite für jeden km/h-Wert – finden Sie auf unserer großen Geschwindigkeits-Übersicht:
Das Messgerät steht im Anhörungsschreiben oder Bußgeldbescheid. Jedes System hat eine eigene Funktionsweise, typische Fehlerquellen und teils eigene Rechtsprechung – unsere Geräte-Seiten erklären beides und zeigen alle dokumentierten Einsatzorte:
Handy am Steuer ist nach § 23 Abs. 1a StVO ein schwerer Verstoß. Der Bußgeldkatalog 2026 Deutschland sieht je nach Folge (Gefährdung/Sachschaden) deutliche Aufschläge bis hin zum Fahrverbot vor.
| Verstoß | Pkt. | BG | FV | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Nutzung des Handys als Fahrer | 1 | 100 EUR | Nein | Prüfen ** |
| Nutzung des Handys als Fahrer + andere gefährdet | 2 | 150 EUR | 1 Monat | Prüfen ** |
| Nutzung des Handys als Fahrer + Sachbeschädigung | 2 | 200 EUR | 1 Monat | Prüfen ** |
| Nutzung Blitzer App | 1 | 70 EUR | Nein | Prüfen ** |
| Beim Fahrradfahren telefoniert | - | 55 EUR | Nein | Prüfen ** |
Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regelungen: Das Benutzen eines Handys während der Fahrt kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen.
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Zum Blitzer-CheckUnabhängig von Straftaten ahndet der Bußgeldkatalog auch typische Ordnungswidrigkeiten: das Nichteinhalten des Mindestabstands zum Vorausfahrenden (§ 4 Abs. 1 StVO) sowie Rotlichtverstöße (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO). Beide Tatbestände sind Ordnungswidrigkeiten nach § 49 StVO i. V. m. § 24 StVG; die konkreten Regelsätze, Punkte und ggf. Fahrverbote ergeben sich aus der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Beim Rotlicht wird zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß (Rot länger als 1 Sek.) unterschieden; beim Abstand sind u. a. Geschwindigkeit und Ausmaß der Unterschreitung maßgeblich.
Bei hohen Geschwindigkeiten zählt jeder Meter. Wer den Sicherheitsabstand unterschreitet, riskiert Auffahrunfälle – insbesondere auf Autobahnen.
Wer bei Rot über eine Ampel fährt, gefährdet sich und andere. Je länger die Ampel bereits rot war, desto schwerwiegender die Folgen.
Neben den Regelsanktionen des Bußgeldkatalogs gibt es auch schwerwiegendere Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsdelikte, die als Straftaten gelten und nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) verfolgt werden. Dazu zählen unter anderem Alkoholfahrten (§ 316 StGB), Fahren unter Drogeneinfluss oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Diese Delikte können mit Geld- oder Freiheitsstrafen, Punkten in Flensburg sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet werden.
Alkohol beeinflusst Reaktion, Aufmerksamkeit und Fahrverhalten – daher gelten in Deutschland strenge Promillegrenzen. Bei Fahranfängern und unter 21-Jährigen gilt die 0,0-Promille-Grenze.
Das Fahreignungsregister (FAER) mit Sitz in Flensburg wird vom Kraftfahrt-Bundesamt geführt und dient der bundesweiten Erfassung von Verkehrsverstößen, die die Fahreignung beeinträchtigen können. Es ersetzt seit 2014 das frühere Verkehrszentralregister.
In diesem Register werden rechtskräftige Entscheidungen zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr dokumentiert, sofern sie mit Punkten bewertet werden. Je nach Schwere des Verstoßes werden 1 bis 3 Punkte vergeben. Erreicht eine Person den Schwellenwert von 8 Punkten, wird die Fahrerlaubnis gemäß § 4 Absatz 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) entzogen.
Laut aktuellen Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes waren bis zum Jahr 2026 über 10.239.129 Personen
im Fahreignungsregister eingetragen.
Quelle:
Statistik KBA – Bestand im Fahreignungsregister
Die folgende Tabelle zeigt einige der häufigsten Verkehrsverstöße und die entsprechenden Strafen:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Bis zu 20 km/h zu schnell außerorts | 60 € | 0 | Nein |
| 31 km/h zu schnell innerorts | 260 € | 1 | 1 Monat |
| Rote Ampel überfahren (mit Gefährdung) | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Alkohol am Steuer (0,5 Promille) | 500 € | 2 | 1 Monat |
| Handy am Steuer | 100 € | 1 | Nein |
Die rechtlichen Grundlagen des Bußgeldkatalogs sind in mehreren Gesetzen und Verordnungen verankert:
Gegen eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid kann man Einspruch einlegen. Wurden Sie außerorts 21 km/h zu schnell geblitzt, empfiehlt sich häufig eine Prüfung der Messung – etwa bei ungünstigen Wetter- oder Verkehrsbedingungen, fehlerhafter Kalibrierung oder Technik des Messgeräts, Bedienfehlern der Beamten oder einer möglichen Fahrzeugverwechslung.
Ein auf Verkehrs- oder Strafrecht spezialisierter Anwalt nimmt Akteneinsicht, prüft die Beweislage (Spuren, Zeugen, Videos) und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie.
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