Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung – entweder Sie gehen oder der Chef wirft Sie raus. Ein Aufhebungsvertrag hingegen ist eine einvernehmliche Vereinbarung. Beide Seiten unterschreiben freiwillig, um den Arbeitsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden.
Weshalb Arbeitnehmer oft zustimmen, liegt meist am Geld. Da Sie freiwillig auf Ihren Kündigungsschutz verzichten, „kauft“ der Arbeitgeber Ihnen diesen Verzicht meist mit einer Abfindung ab. Das macht die Trennung für beide Seiten planbar und vermeidet lange Prozesse vor dem Arbeitsgericht.
Der Arbeitgeber möchte meist Rechtssicherheit. Eine Kündigung kann vor Gericht angegriffen werden und ist oft riskant für das Unternehmen. Mit Ihrer Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag ist die Sache erledigt – keine Klage, kein Risiko.
Ein Aufhebungsvertrag ist dann sinnvoll, wenn Sie bereits einen neuen Job sicher haben oder die Abfindung so attraktiv ist, dass sie eine eventuelle Sperrzeit beim Arbeitsamt überbrückt. Auch bei unüberbrückbaren Konflikten ist es oft der sauberste Weg der Trennung.
Sie können Kündigungsfristen umgehen und sofort im neuen Job starten. Zudem haben Sie die volle Kontrolle über den Text Ihres Arbeitszeugnisses und die Höhe der Abfindung.
Unterschreiben Sie niemals sofort! Warum? Weil die Agentur für Arbeit den Aufhebungsvertrag als „Herbeiführung der Arbeitslosigkeit“ wertet. Die Folge: Eine Sperrzeit beim Krankengeld und Arbeitslosengeld (ALG I) von bis zu 12 Wochen.
Bevor Sie zum Stift greifen, sollten Sie diese strategischen Schritte durchlaufen. Ein übereilter Abschluss kann Sie tausende Euro kosten.
Es gibt keine feste gesetzliche Regelung. Als Faustformel gilt jedoch: 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Weshalb die Spanne so groß ist? Es kommt auf Ihr Verhandlungsgeschick und die Stärke Ihres Kündigungsschutzes an.
Grundsätzlich nein. Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag ist bindend. Ein Widerruf ist nur in ganz seltenen Fällen (z.B. bei massiver Drohung oder Täuschung) möglich. Weshalb die Prüfung vor der Unterschrift so entscheidend ist.
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