Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Potsdam kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landeshauptstadt Potsdam – Abteilung Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.
Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Potsdam kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landeshauptstadt Potsdam – Abteilung Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.