Der Landkreis Görlitz, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Anzeige -Behörde | Abteilung |
---|---|
Bußgeldstelle Görlitz (Landkreis) | Landkreis Görlitz, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt |
Online Anhörung | 🌐 anhoerung.krz.de/707 |
Telefon | 📞 03581 6635133 |
Fax | 📠 03581 66365133 |
In Görlitz werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Der Landkreis Görlitz, Abteilung Ordnungs- und Straßenverkehrsamt übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Görlitz (Landkreis) kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Görlitz – Abteilung Ordnungs- und Straßenverkehrsamt pauschal zurückgewiesen.
In Görlitz (Landkreis) werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Der Landkreis Görlitz, Abteilung Ordnungs- und Straßenverkehrsamt übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Görlitz (Landkreis) kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Görlitz – Abteilung Ordnungs- und Straßenverkehrsamt pauschal zurückgewiesen.