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Bußgeldstelle Görlitz (Landkreis)

Landkreis Görlitz | Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Görlitz (Landkreis)

Der Landkreis Görlitz, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Görlitz (Landkreis) Landkreis Görlitz, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
E-Mail ✉️ bussgeldstelle-zi@kreis-gr.de
Online Anhörung 🌐 anhoerung.krz.de/707
Telefon 📞 03581 6635133
Fax 📠 03581 66365133

Verkehrsverstöße in Sachsen die von Bußgeldstelle Görlitz (Landkreis) geahndet werden

In Görlitz werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Landkreis Görlitz – Abteilung Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

Der Landkreis Görlitz, Abteilung Ordnungs- und Straßenverkehrsamt übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Görlitz (Landkreis) kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Görlitz – Abteilung Ordnungs- und Straßenverkehrsamt pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Görlitz (Landkreis) und Umgebung

In Görlitz (Landkreis) werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Landkreis Görlitz – Abteilung Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

Die Der Landkreis Görlitz, Abteilung Ordnungs- und Straßenverkehrsamt übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Görlitz (Landkreis) kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Görlitz – Abteilung Ordnungs- und Straßenverkehrsamt pauschal zurückgewiesen.