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Bußgeldstelle Kassel

Regierungspräsidium Kassel | Zentrale Bußgeldstelle Hessen

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Kassel

Das Regierungspräsidium Kassel, Zentrale Bußgeldstelle Hessen ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Kassel Regierungspräsidium Kassel, Zentrale Bußgeldstelle Hessen
E-Mail ✉️ zbs@rpks.hessen.de
Online Anhörung 🌐 www.rp-kassel.owi.de
Telefon 📞 0561 1064444
Fax 📠 0561 327641999

Verkehrsverstöße in Hessen die von Bußgeldstelle Kassel geahndet werden

In Kassel, Wiesbaden, Darmstadt, Fulda, Limburg an der Lahn, Marburg, Bad Hersfeld, Marburg, Wetzlar, Limburg an der Lahn, Alsfeld, Fulda oder Eschwege werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Regierungspräsidium Kassel – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle Hessen

Das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle Hessen übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Kassel kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Regierungspräsidium Kassel – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle Hessen pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Kassel und Umgebung

In Kassel werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Regierungspräsidium Kassel – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle Hessen

Die Das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle Hessen übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Kassel kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Regierungspräsidium Kassel – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle Hessen pauschal zurückgewiesen.