Das Regierungspräsidium Kassel, Zentrale Bußgeldstelle Hessen ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Anzeige -Behörde | Abteilung |
---|---|
Bußgeldstelle Kassel | Regierungspräsidium Kassel, Zentrale Bußgeldstelle Hessen |
Online Anhörung | 🌐 www.rp-kassel.owi.de |
Telefon | 📞 0561 1064444 |
Fax | 📠 0561 327641999 |
In Kassel, Wiesbaden, Darmstadt, Fulda, Limburg an der Lahn, Marburg, Bad Hersfeld, Marburg, Wetzlar, Limburg an der Lahn, Alsfeld, Fulda oder Eschwege werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle Hessen übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Kassel kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Regierungspräsidium Kassel – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle Hessen pauschal zurückgewiesen.
In Kassel werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle Hessen übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Kassel kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Regierungspräsidium Kassel – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle Hessen pauschal zurückgewiesen.