Die Stadt Singen (Hohentwiel), Fachbereich Jugend/Soziales/Ordnung ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Anzeige -Behörde | Abteilung |
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Bußgeldstelle Singen (Hohentwiel) | Stadt Singen (Hohentwiel), Fachbereich Jugend/Soziales/Ordnung |
Online Anhörung | 🌐 www.anhoerung24.de/17 |
Telefon | 📞 07731 85612 |
Fax | 📠 07731 85613 |
In Singen (Hohentwiel) werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Stadt Singen (Hohentwiel), Abteilung Fachbereich Jugend/Soziales/Ordnung übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Singen (Hohentwiel) kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Singen (Hohentwiel) – Abteilung Fachbereich Jugend/Soziales/Ordnung pauschal zurückgewiesen.
In Singen (Hohentwiel) werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Die Stadt Singen (Hohentwiel), Abteilung Fachbereich Jugend/Soziales/Ordnung übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Singen (Hohentwiel) kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Singen (Hohentwiel) – Abteilung Fachbereich Jugend/Soziales/Ordnung pauschal zurückgewiesen.