Stadt Waldkirch | Dezernat III Recht und Sicherheit
Zuständigkeit der Bußgeldstelle Waldkirch
Die Stadt Waldkirch, Dezernat III Recht und Sicherheit ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Waldkirch kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Waldkirch – Abteilung Dezernat III Recht und Sicherheit pauschal zurückgewiesen.
Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Waldkirch kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Waldkirch – Abteilung Dezernat III Recht und Sicherheit pauschal zurückgewiesen.