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Bußgeldstelle Waldkirch

Stadt Waldkirch | Dezernat III Recht und Sicherheit

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Waldkirch

Die Stadt Waldkirch, Dezernat III Recht und Sicherheit ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG

Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Waldkirch Stadt Waldkirch, Dezernat III Recht und Sicherheit
E-Mail ✉️ trenkle@stadt-waldkirch.de
Online Anhörung 🌐 owiportal.kivbf.de/OAWeb/08316056
Telefon 📞 07681 4040
Fax 📠 07681 404179

Verkehrsverstöße in Baden-Württemberg die von Bußgeldstelle Waldkirch geahndet werden

In Waldkirch werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadt Waldkirch – Abteilung Dezernat III Recht und Sicherheit

Die Stadt Waldkirch, Abteilung Dezernat III Recht und Sicherheit übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Waldkirch kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Waldkirch – Abteilung Dezernat III Recht und Sicherheit pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Waldkirch und Umgebung

In Waldkirch werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadt Waldkirch – Abteilung Dezernat III Recht und Sicherheit

Die Die Stadt Waldkirch, Abteilung Dezernat III Recht und Sicherheit übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Waldkirch kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Waldkirch – Abteilung Dezernat III Recht und Sicherheit pauschal zurückgewiesen.