Die Stadtverwaltung Görlitz, Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG) ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Anzeige -Behörde | Abteilung |
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Bußgeldstelle Görlitz (Stadtverwaltung) | Stadtverwaltung Görlitz, Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG) |
Online Anhörung | 🌐 anhoerung.krz.de/707 |
Telefon | 📞 03581 671521 |
Fax | 📠 03581 671594 |
In Görlitz werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Stadtverwaltung Görlitz, Abteilung Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG) übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Görlitz (Stadtverwaltung) kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Görlitz – Abteilung Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG) pauschal zurückgewiesen.
In Görlitz (Stadtverwaltung) werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Die Stadtverwaltung Görlitz, Abteilung Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG) übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Görlitz (Stadtverwaltung) kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Görlitz – Abteilung Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG) pauschal zurückgewiesen.