JUSORA - Ihr gutes Recht
Bußgeldstelle Görlitz (Stadtverwaltung)

Stadtverwaltung Görlitz | Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG)

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Görlitz (Stadtverwaltung)

Die Stadtverwaltung Görlitz, Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG) ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
- Anzeige -

Bußgeldcheck

Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Zum Bußgeld-Check
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG

Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Görlitz (Stadtverwaltung) Stadtverwaltung Görlitz, Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG)
E-Mail ✉️ bussgeldstelle@goerlitz.de
Online Anhörung 🌐 anhoerung.krz.de/707
Telefon 📞 03581 671521
Fax 📠 03581 671594

Verkehrsverstöße in Sachsen die von Bußgeldstelle Görlitz (Stadtverwaltung) geahndet werden

In Görlitz werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadtverwaltung Görlitz – Abteilung Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG)

Die Stadtverwaltung Görlitz, Abteilung Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG) übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Görlitz (Stadtverwaltung) kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Görlitz – Abteilung Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG) pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Görlitz (Stadtverwaltung) und Umgebung

In Görlitz (Stadtverwaltung) werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadtverwaltung Görlitz – Abteilung Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG)

Die Die Stadtverwaltung Görlitz, Abteilung Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG) übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Görlitz (Stadtverwaltung) kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Görlitz – Abteilung Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG) pauschal zurückgewiesen.