Die Verbandsgemeinde Weilerbach, VG Weilerbach ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Weilerbach kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Verbandsgemeinde Weilerbach – Abteilung VG Weilerbach pauschal zurückgewiesen.
Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Weilerbach kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Verbandsgemeinde Weilerbach – Abteilung VG Weilerbach pauschal zurückgewiesen.