Das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben, bevor eine Scheidung eingereicht werden kann. In dieser Zeit müssen beide Partner getrennt leben – räumlich und persönlich. Ziel: prüfen, ob die Ehe dauerhaft gescheitert ist (§ 1566 BGB).
Vor einer Scheidung verlangt das Gesetz grundsätzlich ein Jahr der Trennung – das sogenannte Trennungsjahr. Es dient als „Bedenkzeit“ und rechtliche Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung (§ 1566 Abs. 1 BGB).
Während des Trennungsjahres sollen die Ehepartner ihre Lebensgemeinschaft vollständig aufgeben – finanziell, räumlich und persönlich. Ziel ist es, zu prüfen, ob die Ehe endgültig gescheitert ist.
Das Trennungsjahr beginnt, wenn mindestens ein Ehepartner klar und nachweisbar erklärt, nicht mehr in ehelicher Gemeinschaft leben zu wollen – z. B. durch Auszug oder durch getrennte Haushaltsführung in der gemeinsamen Wohnung.
Das genaue Trennungsdatum ist wichtig – es muss später im Scheidungsantrag angegeben und ggf. durch Zeugenaussagen oder Schriftwechsel belegt werden.
Eine Trennung ist auch innerhalb der Ehewohnung möglich, wenn die räumliche und persönliche Trennung konsequent erfolgt:
Die gemeinsame Nutzung einzelner Räume hebt das Trennungsjahr nicht auf, solange eine klare Trennung im Alltag besteht.
Nach Ablauf von 12 Monaten kann ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellen – vorausgesetzt, beide stimmen zu, dass die Ehe gescheitert ist. Dies gilt als „einvernehmliche Scheidung“ (§ 1566 BGB).
Ohne Zustimmung des anderen Ehepartners ist eine Scheidung erst nach 3 Jahren Trennung ohne Einverständnis möglich (§ 1566 Abs. 2 BGB).
Bereits im Trennungsjahr entstehen rechtliche Folgen – z. B. Anspruch auf Trennungsunterhalt, keine Steuerklassenkombination III/V mehr, Ausschluss von gemeinsamen Anschaffungen.
Auch bei der Aufteilung von Hausrat, Sorge- und Umgangsrecht mit Kindern sowie Vermögensfragen ist die Trennungszeit häufig der Ausgangspunkt.
Kurze Versöhnungsversuche (wenige Wochen) unterbrechen das Trennungsjahr nicht. Erst wenn die eheliche Gemeinschaft wieder dauerhaft aufgenommen wird, beginnt das Jahr erneut.