Alkohol am Steuer hat oft existenzbedrohende Konsequenzen. Wer glaubt, dass unter 0,5 Promille rechtlich nichts passieren kann, irrt gewaltig. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen. Wir klären auf, wann "nur" ein Bußgeldbescheid droht und wann der Führerschein unwiderruflich entzogen wird.
Spielen Sie Ihre Situation durch und erfahren Sie sofort, mit welchen gesetzlichen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Das deutsche Verkehrsrecht ist beim Thema Alkohol gestaffelt. Es unterscheidet scharf zwischen einer bloßen Ordnungswidrigkeit und einer Straftat, die vor einem Strafgericht verhandelt wird.
Ob Messfehler beim Atemalkoholgerät oder rechtliche Formfehler bei der Blutabnahme – eine anwaltliche Prüfung rettet oft die Fahrerlaubnis.
Ihren Fall prüfen lassenViele Betroffene schmeißen diese beiden Begriffe in einen Topf. Juristisch und praktisch sind es jedoch zwei völlig verschiedene Welten:
Dies ist der "Denkzettel" bei Ordnungswidrigkeiten. Sie geben den Führerschein bei der Behörde ab. Nach Ablauf der Frist holen Sie ihn wieder ab und dürfen sofort wieder fahren. Die Erlaubnis bleibt erhalten. Wer ein Fahrverbot umgehen möchte, kann dies unter strengen Auflagen (oft Verdopplung des Bußgeldes) manchmal erreichen.
Dies ist die harte Konsequenz einer Straftat. Ihr Führerschein wird geschreddert. Die Fahrerlaubnis erlischt komplett. Nach Ablauf der gerichtlich verhängten Sperrfrist bekommen Sie nichts automatisch zurück. Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Behörde komplett neu beantragen und Ihre Eignung (oft durch eine MPU) beweisen.
"Ich habe doch nur ein Bier getrunken, ich bin unter 0,5!" – Ein oft fataler Irrtum. Sobald Sie alkoholtypische Ausfallerscheinungen zeigen, stuft das Gesetz Sie als relativ fahruntüchtig ein. Aus der bloßen Fahrt nach dem Restaurantbesuch wird eine handfeste Straftat nach § 316 StGB.
Typische Anhaltspunkte für die Polizei sind:
Wichtig: Auch wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, wird die Polizei bei 0,3 Promille genau prüfen, ob der Alkohol nicht doch mitursächlich war.
Für junge Fahrer hat der Gesetzgeber mit dem § 24c StVG eine harte Linie gezogen: 0,0 Promille. Wer in der Probezeit auch nur den kleinsten Restalkohol im Blut hat, begeht einen sogenannten A-Verstoß.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist kein normaler "Test", sondern eine intensive Begutachtung Ihrer charakterlichen Fahreignung. Sie wird zwingend angeordnet:
Die MPU erfordert Vorbereitung. In den meisten Fällen müssen Sie durch Haaranalysen oder Urintests eine Abstinenz von 6 bis 12 Monaten lückenlos nachweisen, bevor Sie überhaupt antreten dürfen.
Warten Sie nicht, bis die gerichtliche Sperrfrist abgelaufen ist! Beginnen Sie sofort nach der Tat mit der Vorbereitung und dem Sammeln von Abstinenznachweisen. Wer die Frist untätig absitzt, verlängert seine Zeit ohne Führerschein oft um ein komplettes Jahr.
Ein Unfall unter Alkoholeinfluss bringt oft massiven finanziellen Schaden mit sich, da Versicherungen bei Trunkenheitsfahrten konsequent durchgreifen:
Sobald Sie Post von der Polizei (Anhörungsbogen) erhalten, gilt die goldene Regel: Schweigen ist Gold. Machen Sie ohne juristischen Beistand niemals Angaben zur Sache.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt fordert zuerst die Akteneinsicht an. Oft lassen sich Formfehler bei der Blutentnahme, fehlerhafte Protokolle am Atemalkoholgerät oder Ungenauigkeiten bei der Zeugenaussage der Beamten finden. Solche Fehler können das Verfahren im besten Fall kippen oder das Strafmaß (im Strafverfahren) deutlich mildern.
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