JUSORA – Ihr gutes Recht
 

Alkohol am Steuer 2026: Promillegrenzen, Strafen & Entzug der Fahrerlaubnis

Kein Kavaliersdelikt

Alkohol am Steuer hat oft existenzbedrohende Konsequenzen. Wer glaubt, dass unter 0,5 Promille rechtlich nichts passieren kann, irrt gewaltig. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen. Wir klären auf, wann "nur" ein Bußgeldbescheid droht und wann der Führerschein unwiderruflich entzogen wird.

Promille-Strafen-Rechner

Spielen Sie Ihre Situation durch und erfahren Sie sofort, mit welchen gesetzlichen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Promillegrenzen im Überblick: Was droht wann?

Das deutsche Verkehrsrecht ist beim Thema Alkohol gestaffelt. Es unterscheidet scharf zwischen einer bloßen Ordnungswidrigkeit und einer Straftat, die vor einem Strafgericht verhandelt wird.

0,0 ‰
Verbot für Fahranfänger: Gilt in der Probezeit und für alle unter 21 Jahren. Strafe: 250 € Bußgeld, 1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeitverlängerung.
0,3 - 0,49 ‰
Relative Fahruntüchtigkeit: Nur strafbar bei Auffälligkeiten (Schlangenlinien/Unfall). Strafe: Strafverfahren, Geldstrafe, 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis.
0,5 - 1,09 ‰
Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG): Ohne Fahrfehler. Strafe: 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (für Ersttäter).
Ab 1,1 ‰
Absolute Fahruntüchtigkeit: Immer eine Straftat (§ 316 StGB). Strafe: Entzug der Fahrerlaubnis, Geld/Freiheitsstrafe, 3 Punkte.
Ab 1,6 ‰
Straftat + MPU Pflicht: Wie ab 1,1 Promille, zusätzlich ist die Neuerteilung des Führerscheins an eine zwingend positive MPU geknüpft.

Droht der Führerscheinverlust?

Ob Messfehler beim Atemalkoholgerät oder rechtliche Formfehler bei der Blutabnahme – eine anwaltliche Prüfung rettet oft die Fahrerlaubnis.

Ihren Fall prüfen lassen
- Anzeige -

Der große Unterschied: Fahrverbot vs. Entziehung der Fahrerlaubnis

Viele Betroffene schmeißen diese beiden Begriffe in einen Topf. Juristisch und praktisch sind es jedoch zwei völlig verschiedene Welten:

Das Fahrverbot (1 bis 3 Monate)

Dies ist der "Denkzettel" bei Ordnungswidrigkeiten. Sie geben den Führerschein bei der Behörde ab. Nach Ablauf der Frist holen Sie ihn wieder ab und dürfen sofort wieder fahren. Die Erlaubnis bleibt erhalten. Wer ein Fahrverbot umgehen möchte, kann dies unter strengen Auflagen (oft Verdopplung des Bußgeldes) manchmal erreichen.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist)

Dies ist die harte Konsequenz einer Straftat. Ihr Führerschein wird geschreddert. Die Fahrerlaubnis erlischt komplett. Nach Ablauf der gerichtlich verhängten Sperrfrist bekommen Sie nichts automatisch zurück. Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Behörde komplett neu beantragen und Ihre Eignung (oft durch eine MPU) beweisen.

Die 0,3-Promille-Falle: Was sind Ausfallerscheinungen?

"Ich habe doch nur ein Bier getrunken, ich bin unter 0,5!" – Ein oft fataler Irrtum. Sobald Sie alkoholtypische Ausfallerscheinungen zeigen, stuft das Gesetz Sie als relativ fahruntüchtig ein. Aus der bloßen Fahrt nach dem Restaurantbesuch wird eine handfeste Straftat nach § 316 StGB.

Typische Anhaltspunkte für die Polizei sind:

Fahren von markanten Schlangenlinien oder das Überfahren der Mittelspur.
Das Schneiden von Kurven oder ein extrem zögerliches Bremsen an der roten Ampel.
Lallen, Schwanken beim Aussteigen oder aggressives Verhalten bei der Polizeikontrolle.

Wichtig: Auch wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, wird die Polizei bei 0,3 Promille genau prüfen, ob der Alkohol nicht doch mitursächlich war.

Probezeit & unter 21 Jahren: Null Toleranz

Für junge Fahrer hat der Gesetzgeber mit dem § 24c StVG eine harte Linie gezogen: 0,0 Promille. Wer in der Probezeit auch nur den kleinsten Restalkohol im Blut hat, begeht einen sogenannten A-Verstoß.

Sofortiges Bußgeld in Höhe von 250 Euro.
1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Zwingende Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.
Anordnung zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.

MPU ("Idiotentest"): Der harte Weg zurück

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist kein normaler "Test", sondern eine intensive Begutachtung Ihrer charakterlichen Fahreignung. Sie wird zwingend angeordnet:

1. Bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr.
2. Bei wiederholten Auffälligkeiten (z.B. zweimal mit der 0,5 Promille-Grenze erwischt).
3. Wenn Anzeichen für generellen Alkoholmissbrauch vorliegen.

Die MPU erfordert Vorbereitung. In den meisten Fällen müssen Sie durch Haaranalysen oder Urintests eine Abstinenz von 6 bis 12 Monaten lückenlos nachweisen, bevor Sie überhaupt antreten dürfen.

Unser Experten-Tipp zur MPU

Warten Sie nicht, bis die gerichtliche Sperrfrist abgelaufen ist! Beginnen Sie sofort nach der Tat mit der Vorbereitung und dem Sammeln von Abstinenznachweisen. Wer die Frist untätig absitzt, verlängert seine Zeit ohne Führerschein oft um ein komplettes Jahr.

Zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Alkoholunfall?

Ein Unfall unter Alkoholeinfluss bringt oft massiven finanziellen Schaden mit sich, da Versicherungen bei Trunkenheitsfahrten konsequent durchgreifen:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Versicherung entschädigt das Unfallopfer, nimmt Sie als betrunkenen Fahrer danach jedoch in Regress. Das bedeutet: Sie fordert bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurück.
  • Kaskoversicherung (Vollkasko): Wegen grober Fahrlässigkeit verweigern die meisten Versicherer die Zahlung komplett. Sie bleiben auf dem Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug sitzen.

Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?

Sobald Sie Post von der Polizei (Anhörungsbogen) erhalten, gilt die goldene Regel: Schweigen ist Gold. Machen Sie ohne juristischen Beistand niemals Angaben zur Sache.

Ein spezialisierter Rechtsanwalt fordert zuerst die Akteneinsicht an. Oft lassen sich Formfehler bei der Blutentnahme, fehlerhafte Protokolle am Atemalkoholgerät oder Ungenauigkeiten bei der Zeugenaussage der Beamten finden. Solche Fehler können das Verfahren im besten Fall kippen oder das Strafmaß (im Strafverfahren) deutlich mildern.

– Anzeige –
Yves Junker
Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker
4,5 (48) • Google Profil
Kostenloser Bußgeld-Check
Einspruch kostenlos prüfen
Auswertung zu Ihrer Blitzermessung
Punkte & Fahrverbot vermeiden
Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen?
Geschwindigkeit überschritten
Rote Ampel überfahren
Abstand nicht eingehalten
Telefonieren am Steuer
Alkohol am Steuer
Fahrerflucht
Unfall
Sonstiges
Wo sind Sie geblitzt worden?
Innerorts
Außerorts
Wie viel km/h sind Sie zu schnell gefahren?
0–15 km/h
16–20 km/h
21–30 km/h
31–40 km/h
41–50 km/h
Über 50 km/h
Wie lange stand die Ampel schon auf rot?
Unter 1 Sekunde
Über 1 Sekunde
Unsicher
Welcher Abstand wurde bei Ihnen gemessen?
5/10 < des halben Tachowertes
4/10 < des halben Tachowertes
3/10 < des halben Tachowertes
2/10 < des halben Tachowertes
1/10 < des halben Tachowertes
Welches Messgerät hat Sie geblitzt?
Einseitensensor (ESO 3.0 / 8.0)
Gatsco GTC
Lasermessung
Poliscan Speed / Fm1 / M1
Traffistar S330 / S350
VKS 3.0 / 4.5
Anderes / Unsicher
Welches Schreiben haben Sie als letztes erhalten?
Anhörung im Bußgeldverfahren
Bußgeldbescheid
Zeugenfragebogen
Bisher noch nichts
Ich weiß es nicht
Sind Sie rechtsschutzversichert?
Ja
Nein
Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten:

100% kostenlos & unverbindlich. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.

– Anzeige –
Angebot eines Partneranwalts; Anfragen werden direkt weitergeleitet. „JUSORA – Ihr gutes Recht“ erbringt keine Rechtsberatung.
Datenschutzhinweise (Kurzfassung)

Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401, E-Mail: info | at | jusora.de

Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.

Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).

Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.

Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen (mit Wirkung für die Zukunft), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


FAQ: Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer


Yves Junker
Yves Junker Fachanwalt Verkehrsrecht
Ein spezialisierter Rechtsanwalt fordert bei Trunkenheitsfahrten zuerst die Akteneinsicht an. Oft lassen sich Formfehler bei der Blutentnahme, fehlerhafte Protokolle am Atemalkoholgerät oder Ungenauigkeiten bei der Zeugenaussage der Beamten finden.
Jetzt Einspruch prüfen
– Anzeige –

Aktuelle Artikel zum Thema Verkehrsrecht:

Alle Artikel anzeigen

weitere Paragraphen & Rechtswissen


Ratgeber Recht Aktuelle News und Rechtstipps

In unserem Ratgeber finden Sie aktuelle Informationen und praktische Rechtstipps aus zahlreichen Rechtsgebieten. Verständlich aufbereitet und regelmäßig aktualisiert.

Zum Rechtsratgeber