§ 1565 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) legt den zentralen Maßstab für eine Scheidung in Deutschland fest: Das sogenannte „Scheitern der Ehe“. Nur wenn die eheliche Lebensgemeinschaft endgültig nicht mehr besteht und nicht wiederhergestellt werden kann, ist eine Scheidung zulässig.
Das Gesetz geht davon aus, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass diese wiederhergestellt wird.
Für eine Scheidung muss die Trennung der Eheleute in der Regel seit mindestens einem Jahr bestehen. Die Fristen im Überblick:
Ein Scheidungsverfahren zieht zahlreiche rechtliche und finanzielle Regelungen nach sich. Die wichtigsten Themenbereiche sind:
| Bereich | Regelung | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Unterhalt | Trennungsunterhalt & nachehelicher Unterhalt | Abhängig von Bedürftigkeit & Einkommen. |
| Versorgungsausgleich | Ausgleich der Rentenanwartschaften | Wird vom Gericht automatisch durchgeführt. |
| Zugewinnausgleich | Vermögensaufteilung nach Eheende | Nur bei Zugewinngemeinschaft relevant. |
| Sorgerecht | Regelung für gemeinsame Kinder | Kindeswohl hat höchste Priorität. |
Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern auch juristisch komplex. Ein Fachanwalt für Familienrecht hilft bei der rechtssicheren und fairen Klärung aller Scheidungsfolgen.
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