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Der Befristungs-Check: § 14 TzBfG

KI-generiertes Symbolbild Der Befristungs-Check: § 14 TzBfG
TzBfG § 14
Geprüft von Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Nichant Makar
Fachlich geprüft & verifiziert
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Was gilt bei einer Befristung im Arbeitsrecht? Erfahren Sie alles über sachliche Gründe die sachgrundlose Befristung sowie wichtige Fristen und Formvorschriften.

Kurz gesagt: Ein befristeter Arbeitsvertrag ist nur wirksam, wenn er die Regeln des § 14 TzBfG einhält. Ohne Sachgrund darf höchstens zwei Jahre befristet werden, mit maximal drei Verlängerungen – und nur, wenn Sie vorher noch nie bei diesem Arbeitgeber beschäftigt waren (Ausnahme: sehr lange zurückliegende Beschäftigung). Mit Sachgrund (Vertretung, Projekt, Erprobung) sind auch längere und mehrfache Befristungen zulässig, bis die Grenze zum Rechtsmissbrauch erreicht ist. Die Befristung muss schriftlich vor Arbeitsbeginn vereinbart sein (§ 14 Abs. 4 TzBfG), sonst gilt der Vertrag als unbefristet. Wer die Befristung angreifen will, muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende Entfristungsklage erheben (§ 17 TzBfG).

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Systematik des § 14 TzBfG: Eine Einordnung

Ist ein befristeter Arbeitsvertrag der Regelfall?

Nein. Das deutsche Arbeitsrecht geht vom unbefristeten Arbeitsverhältnis als Normalfall aus. Eine Befristung ist die Ausnahme und braucht eine gesetzliche Grundlage – das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Hält der Arbeitgeber dessen Regeln nicht ein, ist nicht der Vertrag unwirksam, sondern nur die Befristung: Das Arbeitsverhältnis gilt dann als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 16 TzBfG) – mit vollem Kündigungsschutz.

Welche Arten der Befristung gibt es?

Zwei Wege: die Befristung mit sachlichem Grund (§ 14 Abs. 1 TzBfG), etwa zur Vertretung einer Kollegin in Elternzeit, und die Befristung ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG), die der Gesetzgeber nur in engen zeitlichen Grenzen zulässt. Der Grund für die Strenge: Niemand soll dauerhaft ohne Kündigungsschutz beschäftigt werden. Daneben gibt es die Zweckbefristung – der Vertrag endet nicht zu einem Datum, sondern mit Erreichen eines Zwecks (Rückkehr der vertretenen Person); hier muss der Arbeitgeber das Ende mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitteilen (§ 15 Abs. 2 TzBfG).

Befristung mit Sachgrund: Die acht Gründe des Gesetzes

§ 14 Abs. 1 TzBfG zählt beispielhaft acht Sachgründe auf. Die in der Praxis wichtigsten – und ihre typischen Schwachstellen:

Nr. 3
Vertretung: Sie ersetzen jemanden in Elternzeit, Krankheit oder Sabbatical. Der Arbeitgeber muss belegen können, dass Ihre Stelle ohne den Ausfall nicht bestünde – die "Vertretungskette" muss nachvollziehbar sein. Wer als "Vertretung" auf einer Stelle sitzt, die es dauerhaft gibt, hat gute Karten.
Nr. 1
Vorübergehender Bedarf: Ein Projekt mit Enddatum, eine Saison, ein Sonderauftrag. Der Bedarf muss bei Vertragsschluss prognostizierbar enden; Daueraufgaben, die nur in Projekte verpackt sind, tragen keine Befristung.
Nr. 2 / 5
Nach Ausbildung oder Studium / zur Erprobung: Die Befristung im Anschluss an die Ausbildung soll den Übergang erleichtern; die Erprobung darf nicht länger dauern, als für die Beurteilung nötig ist – meist sechs Monate. Eine zweijährige "Erprobung" ist regelmäßig keine.
Nr. 4 / 6 / 7 / 8
Weitere Gründe: die Eigenart der Arbeitsleistung (etwa Schauspieler, Profisportler), Gründe in der Person des Arbeitnehmers (z. B. eigener Wunsch, Aufenthaltstitel), Vergütung aus befristeten Haushaltsmitteln im öffentlichen Dienst und die Befristung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs. Die Aufzählung ist nicht abschließend, aber jeder weitere Grund muss vergleichbares Gewicht haben.

Sachgrundlose Befristung: Zwei Jahre, drei Verlängerungen, keine Vorbeschäftigung

Wie lange darf ein Vertrag ohne Sachgrund befristet sein?

Maximal zwei Jahre, innerhalb dieser Zeit höchstens drei Verlängerungen (§ 14 Abs. 2 TzBfG) – also bis zu vier Verträge in Folge. Jede Abweichung macht die Befristung unwirksam: eine vierte Verlängerung, 25 Monate Gesamtdauer, oder eine "Verlängerung", die erst nach Ablauf des alten Vertrags unterschrieben wird. Auch eine Verlängerung, bei der gleichzeitig Gehalt oder Arbeitszeit geändert werden, ist nach der Rechtsprechung keine Verlängerung mehr, sondern ein neuer Vertrag – und der wäre wegen Vorbeschäftigung unzulässig. Zwei Sonderregeln: Neu gegründete Unternehmen dürfen in den ersten vier Jahren bis zu vier Jahre sachgrundlos befristen (Abs. 2a), und Beschäftigte ab 52 Jahren, die zuvor mindestens vier Monate arbeitslos waren, bis zu fünf Jahre (Abs. 3).

Was ist das Vorbeschäftigungsverbot – und wie streng gilt es heute?

Eine sachgrundlose Befristung ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestand – auch bei anderer Tätigkeit, auch nach Jahren. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass dieses Verbot grundsätzlich lebenslang gilt, aber in Ausnahmefällen unzumutbar sein kann (Beschluss vom 06.06.2018 – 1 BvL 7/14). Das Bundesarbeitsgericht zieht die Grenze seither streng: Eine Vorbeschäftigung vor acht Jahren (7 AZR 733/16) und sogar vor fünfzehn Jahren (7 AZR 323/17) stand einer sachgrundlosen Befristung entgegen; erst bei 22 Jahren Abstand hielt es das Verbot für unzumutbar (7 AZR 452/17). Praktisch heißt das: Wer irgendwann in den letzten zwei Jahrzehnten schon einmal dort angestellt war – auch als Werkstudent oder Aushilfe, nicht aber als Praktikant oder Leiharbeitnehmer eines anderen Unternehmens – hat mit hoher Wahrscheinlichkeit einen unbefristeten Vertrag.

JUSORA Befristungs-Check

Prüfen Sie die Zulässigkeit einer sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG:

Orientierung nach § 14 Abs. 2 TzBfG – keine Rechtsberatung. Sonderregeln für Neugründungen (Abs. 2a), ab 52 Jahren (Abs. 3) und tarifvertragliche Abweichungen sind nicht berücksichtigt.

Schriftform: Der formale Stolperstein

Achtung: Mündliche Absprachen sind wertlos

Die Befristung – nicht der ganze Vertrag, aber die Befristungsabrede – muss schriftlich vereinbart sein (§ 14 Abs. 4 TzBfG), mit eigenhändiger Unterschrift beider Seiten auf derselben Urkunde; E-Mail, Scan oder Messenger genügen nicht. Und sie muss vor Arbeitsbeginn vorliegen: Wer am ersten Tag anfängt und den Vertrag erst mittags oder am nächsten Tag unterschreibt, hat durch die Arbeitsaufnahme bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet – die nachträglich unterschriebene Befristung ändert daran nichts. Dasselbe gilt für jede Verlängerung: unterschrieben vor Ablauf des alten Vertrags, sonst ist der neue unbefristet. Ein Fehler, der in der Praxis erstaunlich oft passiert und den Arbeitgeber teuer zu stehen kommt.

Was passiert, wenn ich nach Ablauf einfach weiterarbeite?

Arbeiten Sie nach dem vereinbarten Ende mit Wissen des Arbeitgebers weiter, ohne dass er unverzüglich widerspricht, gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert (§ 15 Abs. 6 TzBfG). Auch das ist ein Klassiker: Der Vertrag endet am 31., am 1. sitzen Sie wieder am Schreibtisch, niemand sagt etwas – und aus der Befristung ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geworden.

Kettenbefristung: Wann Sachgrund-Befristungen missbräuchlich werden

Darf der Arbeitgeber mit Sachgrund unendlich oft befristen?

Theoretisch ist jede Befristung mit Sachgrund für sich zulässig, auch die zehnte. Das Bundesarbeitsgericht prüft aber, ob eine Vielzahl aufeinanderfolgender Befristungen rechtsmissbräuchlich ist: Als Faustwerte gelten mehr als acht Jahre Gesamtdauer oder mehr als zwölf Verträge als Anlass für eine genaue Prüfung; bei mehr als zehn Jahren oder mehr als 15 Verträgen wird Missbrauch indiziert, und der Arbeitgeber muss besondere Umstände darlegen (BAG, Urteil vom 26.10.2016 – 7 AZR 135/15). Wer seit Jahren als "Vertretung" von Befristung zu Befristung hangelt, sollte die Kette anwaltlich zählen lassen – die Chancen auf Entfristung sind hier oft besser, als Betroffene glauben.

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Entfristungsklage: So wehren Sie sich

Haben Sie den Verdacht, dass Ihre Befristung unwirksam ist? Dann zählt Strategie – und vor allem der Kalender.

Der Weg zur Entfristung

1
Verträge sammeln und die Kette prüfen Alle Verträge und Verlängerungen mit Datum der Unterschrift und des Arbeitsbeginns. Liegt ein Sachgrund vor und trägt er? Sind 24 Monate oder drei Verlängerungen überschritten? Gab es eine Vorbeschäftigung? Wurde jede Befristung vor Beginn unterschrieben?
2
Die Drei-Wochen-Frist (§ 17 TzBfG) Die Entfristungsklage muss spätestens drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des Vertrags beim Arbeitsgericht eingehen – sie kann aber auch schon während der Laufzeit erhoben werden. Wer die Frist versäumt, verliert den Einwand endgültig, so eindeutig die Befristung auch unwirksam war. Bei Zweckbefristungen läuft die Frist ab Zugang der schriftlichen Mitteilung über das Ende.
3
Ziel: Festanstellung – oder Abfindung Ist die Befristung unwirksam, besteht das Arbeitsverhältnis unbefristet fort, mit vollem Kündigungsschutz. In der Praxis endet der Prozess häufig mit einem Vergleich: Der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung, weil er sonst einen unbefristeten Mitarbeiter hat, den er nicht wollte. Ihre Verhandlungsposition ist umso stärker, je klarer der Fehler ist.

Häufige Fragen zur Befristung

Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

Ordentlich nur, wenn das im Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart ist (§ 15 Abs. 4 TzBfG) – sonst bindet die Befristung beide Seiten bis zum Ende. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt immer möglich. Eine Probezeit im befristeten Vertrag muss seit 2022 im Verhältnis zur Laufzeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG).

Habe ich Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag, wenn eine Stelle frei wird?

Nein, aber der Arbeitgeber muss befristet Beschäftigte über frei werdende unbefristete Stellen informieren (§ 18 TzBfG), und befristet Beschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden als unbefristete (§ 4 Abs. 2 TzBfG) – etwa bei Weihnachtsgeld oder Weiterbildung.

Gilt die Zwei-Jahres-Grenze auch bei einem anderen Konzernunternehmen?

Das Vorbeschäftigungsverbot knüpft an denselben Arbeitgeber als Rechtsperson an. Ein Wechsel zur Schwestergesellschaft ist grundsätzlich ein neuer Arbeitgeber – es sei denn, der Wechsel dient erkennbar nur dazu, das Verbot zu umgehen; dann liegt Rechtsmissbrauch nahe.

Zählt eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmer oder Praktikant als Vorbeschäftigung?

Nein. Vorbeschäftigung meint ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber. Als Leiharbeitnehmer war Ihr Arbeitgeber die Verleihfirma, als Praktikant oder Werkvertragsnehmer bestand kein Arbeitsverhältnis. Werkstudenten- und Aushilfsjobs dagegen sind Arbeitsverhältnisse und zählen.

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Quellen & Rechtliche Grundlagen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung; JUSORA erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Ob eine Befristung wirksam ist, hängt von den genauen Vertragsdaten ab – über JUSORA erhalten Sie dazu eine kostenlose Ersteinschätzung durch unseren Partneranwalt.




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Christian Hollmann

Autor & Gründer
Christian Hollmann ist Mitgründer von JUSORA® und seit 2005 im Aufbau von komplexen Informationsstrukturen tätig. Mit langjähriger Erfahrung in der Erstellung juristischer Inhalte für Kanzleien bereitet er Rechtsthemen klar, strukturiert und leserfreundlich auf.
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