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Anhörungsbogen erhalten: Ausfüllen, schweigen oder direkt zum Anwalt?

KI-generiertes Symbolbild Seit 1. Juli 2026:
Blitzer-Verjährung 6 Monate
Anhörung im Bußgeldverfahren: Anhörungsbogen erhalten - was nun?
Anhörung im Bußgeldverfahren
Rechte & Pflichten, September 2026
Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker
Fachlich geprüft & verifiziert
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht & ADAC-Vertragsanwalt

Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Anhörungsbogen informiert Sie die Bußgeldstelle über einen Verkehrsverstoß, bevor der Bußgeldbescheid ergeht. Pflicht sind nur die Angaben zur Person (§ 111 OWiG) - zum Vorwurf selbst dürfen Sie schweigen (§ 55 OWiG). Und seit dem 1. Juli 2026 gilt: Schon die Anordnung des Bogens unterbricht die neue 6-Monats-Verjährung - erkennbar ist das nur in der Bußgeldakte.

Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten?

Sie haben einen Anhörungsbogen wegen eines Tempo-, Abstands- oder Rotlichtverstoßes erhalten? Wir prüfen Ihren Fall, analysieren Messung und Verjährungslage und zeigen Ihnen, welche Chancen ein Einspruch hat.

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Was ist die Anhörung im Bußgeldverfahren?

Die Anhörung ist ein amtliches Schreiben der Bußgeldstelle, mit dem Ihnen ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt wird - meist nach einer Messung durch einen Blitzer. Ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß, Handy am Steuer oder das Missachten des Sicherheitsabstands: Der Bogen leitet das Verfahren formell ein und gibt Ihnen nach § 55 OWiG die Gelegenheit, sich zu äußern - bevor ein Bußgeldbescheid ergeht.

Sofort-Check: Was jetzt zu tun ist

  • 1. Tatdatum notieren: Wie lange liegt der Verstoß zurück? Seit 1.7.2026 gilt die 6-Monats-Verjährung.
  • 2. Personalien prüfen: Nur Name, Anschrift und Geburtsdaten sind Pflichtangaben - sonst nichts.
  • 3. Nichts zur Sache zugeben: Zum Vorwurf dürfen Sie schweigen. Ggf. später das Blitzerfoto anfechten.
  • 4. Folgen kalkulieren: Drohen Punkte oder Fahrverbot? Der Bußgeldrechner und der Punkteverfall-Rechner geben die Prognose.

Wie hart die Sanktion ausfällt, hängt vom Ort und Ausmaß des Verstoßes ab. Innerorts greifen die Regelsätze besonders früh: Häufige Vorwürfe betreffen 18 km/h, 20 km/h oder 22 km/h Überschreitung - ab 31 km/h innerorts droht das Regelfahrverbot. Außerorts führen etwa 21 km/h zum ersten Punkt, massive Überschreitungen wie 41 km/h fast immer zum Fahrverbot. Wiederholungstäter sollten die 2x-26-km/h-Regel kennen; für LKW, Busse und Wohnmobile mit Anhänger gelten eigene, strengere Regelsätze.

Neu seit 1. Juli 2026: Der Anhörungsbogen und die 6-Monats-Verjährung

Zum 1. Juli 2026 hat der Gesetzgeber § 26 Abs. 3 StVG neu gefasst: Die Verfolgungsverjährung für Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt seither einheitlich sechs Monate statt zuvor drei. Die verbreitete Faustregel „Nach drei Monaten ohne Post ist alles vorbei“ gilt damit nicht mehr. Für den Anhörungsbogen ist dabei eine Besonderheit entscheidend, die kaum jemand kennt:

Die Anordnungs-Falle: Das entscheidende Datum steht nicht im Brief

Die Verjährung wird nach § 33 OWiG bereits durch die behördeninterne Anordnung unterbrochen, den Anhörungsbogen zu versenden - nicht erst durch den Zugang bei Ihnen. Mit der Unterbrechung beginnt die 6-Monats-Frist von Neuem. Das Anordnungsdatum steht jedoch nirgends auf dem Bogen, sondern ausschließlich in der Bußgeldakte. Ob Ihr Verfahren verjährt ist, können Sie dem Schreiben also nicht ansehen - das zeigt erst die Akteneinsicht, die nur ein Anwalt vollständig erhält.

Wichtig für Altfälle: War eine Tat am 1. Juli 2026 nach altem Recht bereits verjährt, bleibt sie verjährt. Lief die alte Frist dagegen noch, greift nach überwiegender Auffassung die neue Sechs-Monats-Frist. Gerade wer im Frühjahr 2026 geblitzt wurde und jetzt Post bekommt, sollte die Verjährungslage prüfen lassen. Alle Details zur neuen Rechtslage: Blitzer-Verjährung seit Juli 2026.

Ausfüllen oder schweigen? Ihre Rechte im Überblick

Die kurze Antwort: Nur die Angaben zur Person sind Pflicht. Das Gesetz trennt strikt zwischen zwei Bereichen:

§ 111 OWiG
Personalien (Pflicht): Name, Anschrift und Geburtsdaten müssen korrekt sein. Sind sie im Bogen bereits richtig vorgedruckt, ist Ihre Pflicht mit der Prüfung erfüllt. Falsche oder verweigerte Personalien können ein eigenes Bußgeld nach sich ziehen.
§ 55 OWiG
Angaben zur Sache (freiwillig): Zum Tatvorwurf dürfen Sie schweigen - ohne jeden Nachteil. Wer sich voreilig äußert („Ich war nur kurz abgelenkt“), liefert der Behörde oft erst die Beweise für den Bußgeldbescheid. Kooperation wird nicht mit milderen Sanktionen belohnt.
FAER
Punkte-Register: Bestehende Einträge in Flensburg und Voreintragungen können das Bußgeld bei neuen Verstößen erhöhen - auch deshalb lohnt Zurückhaltung bei freiwilligen Angaben.

Die 5 häufigsten Fehler beim Anhörungsbogen

01
Voreilig gestehen: Ein „Ja, ich war zu schnell, aber…“ ist ein Geständnis. Es macht spätere Verteidigungswege - vom Angriff auf die Messung bis zum Härtefall-Antrag beim Fahrverbot - erheblich schwerer.
02
Falsche Fahrerangaben: Bewusst eine andere Person zu benennen - etwa einen Bekannten im Ausland - ist strafbar und kann bis zur Freiheitsstrafe führen. Schweigen ist erlaubt, Lügen nicht.
03
Komplett ignorieren trotz falscher Personalien: Wer fehlerhafte Personendaten nicht korrigiert, riskiert ein eigenes Bußgeld nach § 111 OWiG - der einzige Punkt, an dem Untätigkeit wirklich kostet.
04
Die Fahrtenbuch-Gefahr unterschätzen: Kann die Behörde den Fahrer nicht ermitteln, prüft sie eine Fahrtenbuchauflage für das Fahrzeug - gerade bei Firmenwagen ein erheblicher Aufwand. Die Reaktion auf den Bogen sollte diese Folge einkalkulieren.
05
Verjährung verschenken: Wer ungeprüft zahlt oder gesteht, obwohl das Verfahren womöglich verjährt ist, verzichtet auf die stärkste Verteidigung. Das Anordnungsdatum der Anhörung steht nur in der Akte - lassen Sie es prüfen, bevor Sie reagieren.

Unsicher, wie Sie reagieren sollen?

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Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen - was ist der Unterschied?

Der Anhörungsbogen richtet sich an den Betroffenen, dem die Tat selbst vorgeworfen wird - mit vollem Schweigerecht zur Sache. Ein Zeugenfragebogen geht dagegen an den Halter, wenn dieser als Fahrer bereits ausscheidet - etwa weil das Blitzerfoto eindeutig eine andere Person zeigt. Als Zeuge sind Sie zur Wahrheit verpflichtet, dürfen aber die Aussage verweigern, um sich selbst oder nahe Angehörige nicht zu belasten. Auch hier gilt: Bleibt der Fahrer unklar, droht die Fahrtenbuchauflage - wie Sie darauf richtig reagieren, erklärt unser ausführlicher Ratgeber.

Online-Anhörung: Über diese Portale antworten Sie digital

Viele Bußgeldstellen wickeln die Anhörung inzwischen digital ab - in Regionen wie Hessen oder Rheinland-Pfalz ist das bereits Standard. Auf dem Schreiben finden Sie dann einen Zugangscode für eines dieser Portale:

Portal 24
Kommunal
Spezial

Wichtig: Auch im Online-Portal gelten dieselben Regeln - Pflicht sind nur die Personalien, zur Sache dürfen Sie schweigen. Ist Ihr Portal oben nicht aufgeführt, finden Sie in der folgenden Auflistung die Bußgeldstellen sortiert nach dem jeweils genutzten System:

anhoerung 17 Behörden
anhoerung24 52 Behörden
itk-rheinland.de 3 Behörden

Diese Behörden nutzen itk-rheinland.de:

anhoerung.krz.de 15 Behörden
oa 4 Behörden

Diese Behörden nutzen oa:

Nordrhein-Westfalen
onlineanhoerung.krzn.de 7 Behörden
owi 34 Behörden
owianhoerung.ssl 3 Behörden

Diese Behörden nutzen owianhoerung.ssl:

regioit.de 2 Behörden

Diese Behörden nutzen regioit.de:

Nach der Anhörung: So geht das Verfahren weiter

01
Rücklauf & Prüfung: Die Behörde wertet Ihre Angaben (oder Ihr Schweigen) aus und prüft die Beweislage - Messung, Foto, Halterdaten.
02
Einstellung oder Bescheid: Reichen die Beweise nicht oder ist Verjährung eingetreten, wird das Verfahren eingestellt. Andernfalls ergeht der Bußgeldbescheid. Wie lange das dauert, lesen Sie unter Geblitzt: Wann kommt der Bescheid?
03
14 Tage Einspruchsfrist: Ab Zustellung des Bescheids haben Sie exakt zwei Wochen für den Einspruch (§ 67 OWiG). Diese Frist ist - anders als die Antwortfrist der Anhörung - eine harte Ausschlussfrist.
04
Einspruch oder Rechtskraft: Ohne Einspruch tritt Rechtskraft ein - Bußgeld, Punkte und Fahrverbot werden endgültig. Mit Einspruch werden Messung und Verfahren vollständig geprüft.

Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?

Der größte Vorteil eines spezialisierten Verteidigers liegt in der Akteneinsicht: Nur ein Anwalt erhält vollständigen Zugriff auf Messprotokolle, Eichscheine, Schulungsnachweise des Messpersonals - und auf das Anordnungsdatum der Anhörung, das über die Verjährung entscheidet. So lassen sich technische und formale Fehler aufdecken, die für Laien unsichtbar bleiben. Spätestens wenn Punkte, ein Fahrverbot oder ein A-Verstoß in der Probezeit im Raum stehen, lohnt die Prüfung fast immer.

Rechtsanwalt Yves Junker prüft Ihren Anhörungsbogen kostenlos - laden Sie das Schreiben der Bußgeldstelle einfach hoch:

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Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker
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Auswertung zu Ihrer Blitzermessung
Punkte & Fahrverbot vermeiden
Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen?
Geschwindigkeit überschritten
Rote Ampel überfahren
Abstand nicht eingehalten
Telefonieren am Steuer
Wo sind Sie geblitzt worden?
Innerorts
Außerorts
Wie viel km/h sind Sie zu schnell gefahren?
0–15 km/h
16–20 km/h
21–30 km/h
31–40 km/h
41–50 km/h
Über 50 km/h
Wie lange stand die Ampel schon auf rot?
Unter 1 Sekunde
Über 1 Sekunde
Unsicher
Welcher Abstand wurde bei Ihnen gemessen?
5/10 < des halben Tachowertes
4/10 < des halben Tachowertes
3/10 < des halben Tachowertes
2/10 < des halben Tachowertes
1/10 < des halben Tachowertes
Welches Messgerät hat Sie geblitzt?
Einseitensensor (ESO 3.0 / 8.0)
Gatsco GTC
Lasermessung
Poliscan Speed / Fm1 / M1
Traffistar S330 / S350
VKS 3.0 / 4.5
Anderes / Unsicher
Welches Schreiben haben Sie als letztes erhalten?
Anhörung im Bußgeldverfahren
Bußgeldbescheid
Zeugenfragebogen
Bisher noch nichts
Ich weiß es nicht
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Ja
Nein
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Häufige Fragen zum Anhörungsbogen

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Nur teilweise. Verpflichtend sind allein die Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum - § 111 OWiG). Sind diese im Bogen bereits korrekt vorgedruckt, müssen Sie in der Regel nichts weiter tun. Zum Tatvorwurf selbst dürfen Sie schweigen (§ 55 OWiG) - ohne jeden Nachteil.
Was passiert, wenn ich den Anhörungsbogen ignoriere?
Für das Schweigen zur Sache droht keine Sanktion. Falsche oder verweigerte Personalien können dagegen ein eigenes Bußgeld nach sich ziehen. Wichtig: Der Bußgeldbescheid kommt in aller Regel trotzdem - und wenn die Behörde den Fahrer nicht ermitteln kann, prüft sie unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage für das Fahrzeug.
Unterbricht der Anhörungsbogen die Verjährung?
Ja - und zwar bereits die behördeninterne Anordnung, den Bogen zu versenden, nicht erst der Zugang bei Ihnen. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten 6 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG); mit der Unterbrechung beginnt sie neu zu laufen. Das Anordnungsdatum steht nicht auf dem Bogen, sondern nur in der Bußgeldakte - ob Ihr Verfahren verjährt ist, zeigt daher meist erst die Akteneinsicht durch einen Anwalt.
Soll ich den Fahrer nennen, wenn ich es nicht selbst war?
Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst oder nahe Angehörige zu belasten. Bewusst falsche Angaben - etwa eine erfundene Person oder jemand im Ausland - sind dagegen strafbar. Bedenken Sie: Bleibt der Fahrer dauerhaft unklar, kann die Behörde eine Fahrtenbuchauflage anordnen. Lassen Sie die Strategie im Zweifel vorab anwaltlich prüfen.
Wie viel Zeit habe ich für die Rücksendung?
Im Schreiben ist meist eine Frist von etwa einer Woche genannt. Anders als die 14-tägige Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid ist das keine gesetzliche Ausschlussfrist - wer sie verpasst, verliert keine Rechte. Die Pflichtangaben zur Person sollten Sie dennoch zeitnah bestätigen bzw. korrigieren.

Geblitzt worden? Diese Ratgeber helfen jetzt

Vom ersten Behördenbrief bis zur Einspruchsfrist: Diese Beiträge beantworten die wichtigsten Fragen nach einer Messung – verständlich erklärt und regelmäßig aktualisiert.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt erstellt und dient der allgemeinen Information. Er stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. JUSORA bietet keine juristischen Dienstleistungen an.

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