Wie lange ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Erfahren Sie alles über die gesetzlichen Fristen die Probezeit und die Betriebszugehörigkeit.
Warum unterscheidet das Gesetz zwischen Chef und Mitarbeiter?
Der § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist das Fundament für das Ende eines Arbeitsverhältnisses. Er legt fest, dass der Arbeitnehmer schnell und flexibel wechseln darf, während der Arbeitgeber mit zunehmender Betriebszugehörigkeit immer längere Fristen einhalten muss. Weshalb? Um langjährigen Mitarbeitern mehr Zeit zu geben, sich auf dem Arbeitsmarkt neu zu orientieren.
JUSORA Tool: Der Fristen-Rechner
Kündigen Sie selbst oder wurden Sie gekündigt? Berechnen Sie hier sofort die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfrist für Ihren konkreten Fall.
JUSORA Fristen-Rechner
Arbeitnehmer: Wann dürfen Sie gehen?
Welche Frist gilt für mich als Arbeitnehmer laut Gesetz?
Wenn der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts anderes sagt, gilt für Sie immer § 622 Abs. 1 BGB: Vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Weshalb das so flexibel ist? Damit Sie schnell auf neue Jobangebote reagieren können.
Arbeitgeber: Die gesetzliche Staffel
Wenn das Unternehmen kündigt, greift die soziale Staffelung nach § 622 Abs. 2 BGB. Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto mehr Zeit muss Ihnen gewährt werden:
ab 2 J.
1 Monat zum Monatsende: Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit erhöht sich die gesetzliche Frist.
ab 5 J.
2 Monate zum Monatsende: Ab fünf Jahren verdoppelt sich die gesetzliche Mindestfrist für den Arbeitgeber.
ab 8 J.
3 Monate zum Monatsende: Die Frist wird nun für den Arbeitgeber deutlich spürbar verlängert.
ab 10 J.
4 Monate zum Monatsende: Nach einem Jahrzehnt Treue stehen Ihnen mindestens vier Monate Vorlaufzeit zu.
ab 12 J.
5 Monate zum Monatsende: Die Anpassung erfolgt bei zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit.
ab 15 J.
6 Monate zum Monatsende: Der Arbeitgeber muss hier bereits ein halbes Jahr im Voraus kündigen.
ab 20 J.
7 Monate zum Monatsende: Die Höchstfrist nach BGB schützt langjährige Mitarbeiter mit über einem halben Jahr Vorlauf.
Wichtiger Hinweis zur Berechnung
Es zählen alle Beschäftigungsjahre ab Arbeitsbeginn. Die alte Regelung im BGB, nach der Jahre vor dem 25. Lebensjahr nicht zählen, ist aufgrund von Altersdiskriminierung vom EuGH für unwirksam erklärt worden.
Falle Arbeitsvertrag: Wenn Klauseln unwirksam sind
Darf die Frist für mich länger sein als für den Chef?
Nein! Laut § 622 Abs. 6 BGB darf für die Kündigung durch den Arbeitnehmer keine längere Frist vereinbart werden als für den Arbeitgeber. Solche Klauseln sind unwirksam – in diesem Fall fallen Sie auf die gesetzliche 4-Wochen-Frist zurück.
Ausnahmen: Probezeit und Fristlose Kündigung
Probezeit
In den ersten (maximal) 6 Monaten beträgt die Frist für beide Seiten nur 2 Wochen. Wichtig: Diese Frist ist an keinen festen Termin wie das Monatsende gebunden.
Fristlos
Bei schweren Verstößen greift § 626 BGB. Die Fristen entfallen komplett. Das Arbeitsverhältnis endet bei wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung.
Notfallplan: Checkliste bei Kündigung
Hat der Arbeitgeber die Frist falsch berechnet oder Sie fristlos vor die Tür gesetzt? Dann müssen Sie sofort reagieren:
Ihre 3 Schritte zur Gegenwehr
1
Schriftform prüfen
Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist rechtlich nicht existent (§ 623 BGB). Sie muss zwingend auf Papier mit Originalunterschrift erfolgen.
2
Klagefrist beachten (3 Wochen)
Auch wenn nur die Frist falsch berechnet wurde: Sie müssen innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Verpassen Sie die Frist, wird auch eine falsche Kündigung wirksam!
3
Abfindung verhandeln
Ein Fehler in der Kündigungsfrist ist oft ein hervorragender Hebel, um in der Güteverhandlung eine ordentliche Abfindungssumme auszuhandeln.
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Haftungsausschluss: Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt erstellt und dient der allgemeinen Information. Er stellt keine rechtliche Beratung dar. Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge können von den gesetzlichen Regelungen abweichen. JUSORA übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit der Informationen oder die Ergebnisse des Fristen-Rechners. Wenden Sie sich bei Fristversäumnissen umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Christian Hollmann
Autor & Gründer
Christian Hollmann
ist Mitgründer von JUSORA® und seit 2005 im Aufbau von komplexen Informationsstrukturen tätig. Mit langjähriger Erfahrung in der Erstellung juristischer Inhalte für Kanzleien bereitet er Rechtsthemen klar, strukturiert und leserfreundlich auf.
Fachliche Prüfung:Rechtsanwalt Nichant Makar hat die Inhalte dieser Seite fachlich geprüft. Er unterstützt JUSORA® mit seiner Expertise zu arbeitsrechtlichen Themen – Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung und Gehaltsansprüche.
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