Online-Anhörung im Bußgeldverfahren – Ablauf, Portale & Verhaltenstipps
Post von der Behörde? Der Antwortbogen ist jetzt digital
Sie haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Statt den Papierbogen mühsam per Post zurückzusenden, bieten viele deutschen Behörden mittlerweile die Online-Anhörung an. Über offizielle Portale wie anhoerung24.de oder das OWi-Portal können Sie sich direkt einloggen, Ihr hochauflösendes Blitzerfoto einsehen und Beweise direkt hochladen.
Zum Blitzer-CheckWas bringt mir die Online-Anhörung?
Rechtlich gesehen ist die Online-Anhörung exakt identisch mit dem klassischen Brief. Sie basiert auf § 55 des Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Für die Behörden ist dieses System eine enorme Arbeitserleichterung, da Aktenberge digitalisiert und automatisiert verarbeitet werden können. Für Sie als Beschuldigten ergeben sich dadurch klare Vor- und Nachteile:
Im postalischen Brief ist das Beweisfoto oft sehr klein, grobkörnig und schwarz-weiß aufgedruckt. Im Online-Portal sehen Sie in den meisten Fällen das hochauflösende Originalfoto der Kamera.
Sie sparen sich den Gang zum Briefkasten und das Porto. Zudem haben Sie bei den meisten Systemen am Ende die Möglichkeit, ein PDF-Protokoll als Sendenachweis herunterzuladen.
Die Portale sind wie moderne Apps gestaltet. Die "Hürde", sich schnell und unbedacht zum Vorwurf zu äußern, ist deutlich niedriger als bei einem förmlichen Behördenbrief. Das wird vielen Betroffenen zum Verhängnis.
Welche rechtlichen Fristen gelten für die Online-Anhörung?
Wenn Sie den Anhörungsbogen (oder die Einladung zur Online-Anhörung) in den Händen halten, setzt Ihnen die Behörde in der Regel eine Frist von etwa einer Woche – manche Behörden gewähren auch bis zu zwei Wochen. Maßgeblich ist das Datum in Ihrem Schreiben.
Was passiert, wenn ich die Frist verstreichen lasse?
Das Verstreichenlassen der Frist hat zunächst keine direkten negativen Konsequenzen, sofern Ihre Personalien (Name, Adresse) korrekt sind. Die Behörde wird dann nach Aktenlage entscheiden und in der Regel den Bußgeldbescheid erlassen. Wichtig: Die Anordnung der Anhörung unterbricht gemäß § 33 OWiG bereits die dreimonatige Verfolgungsverjährung! Sie können das Verfahren also nicht durch einfaches Ignorieren "aussitzen".
Wo muss ich mich einloggen?
Die Infrastruktur der Bußgeldstellen in Deutschland ist nicht bundesweit einheitlich. Jedes Bundesland, teilweise sogar jeder Landkreis, nutzt andere Software-Dienstleister. Schauen Sie genau auf den Briefkopf Ihres Anhörungsschreibens. Dort finden Sie die direkte Internetadresse (URL) und Ihre Zugangsdaten.
Aktenzeichen
Finden Sie meist oben rechts im Anhörungsbogen. Es dient als Ihr "Benutzername".
Passwort / PIN
Wird von der Behörde im Brief mitgeteilt und ist zwingend für den sicheren Login erforderlich.
QR-Code
Viele Schreiben enthalten einen QR-Code, der Sie via Smartphone direkt zum passenden Portal leitet.
Die wichtigsten Portale im Überblick
Es gibt keine zentrale bundesweite Anlaufstelle für die Online-Anhörung – jede Bußgeldstelle hat sich für eines von rund einem Dutzend Software-Systemen entschieden. Welches Portal für Sie gilt, steht immer in Ihrem Anhörungsschreiben: Dort finden Sie die Internetadresse, das Aktenzeichen und die Zugangsdaten. Die folgenden Kacheln führen Sie direkt zu den Systemen; hinter den verlinkten Portalnamen erklären wir jeweils, wie der Login funktioniert und worauf Sie bei der Eingabe achten sollten. Welche Behörde welches System nutzt, zeigt die Übersicht am Ende dieser Seite.
Stadtverwaltung Aalen
Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung
Landratsamt Ostalbkreis
Zentrale Bußgeldstelle
Stadt Bad Friedrichshall
Fachbereich II Sachgebiet 30 Bußgeldstelle
Große Kreisstadt Bad Mergentheim
Bußgeldstelle Sachgebiet 32 Öffentliche Ordnung
Stadtverwaltung Baden-Baden
Bußgeldstelle
Landratsamt Zollernalbkreis
Ordnungsamt
Stadt Bretten
Ordnungsamt, Bußgeldbehörde
Stadtverwaltung Calw
Bußgeldstelle
Landratsamt Calw
Ordnung, Recht und Fahrzeugwesen
Bußgeldbehörde Crailsheim
Stadtverwaltung
Stadt Ditzingen
Bußgeldstelle
Landratsamt Emmendingen
Bußgeldstelle
Unsicher, was Sie eintragen sollen?
Ein falscher Klick oder eine unbedachte Formulierung im Portal kann schnell teuer werden. Bevor Sie Angaben zur Sache machen, lassen Sie den Vorwurf kostenlos von einem Experten prüfen.
Zum Bußgeld-Check
So läuft die Online-Anhörung ab
Die Bedienung der unterschiedlichen Portale (wie OWi21 oder anhoerung24) ist meist identisch aufgebaut und führt Sie in vier logischen Schritten durch den Prozess:
Pflichtangaben vs. Freiwillige Angaben
Das digitale Formular ist oft tückisch aufgebaut. Optisch wirken alle Eingabefelder wie zwingende Pflichtfelder, um im Prozess weiterzukommen. Rechtlich gilt jedoch eine absolut scharfe Trennung:
Pflichtangaben
Angaben zu Ihrer Person müssen Sie zwingend machen bzw. korrigieren, falls diese im Brief falsch standen.
Freiwillige Angaben
Angaben zur Sache (zum Tatvorwurf selbst) sind komplett freiwillig. Niemand muss sich selbst belasten.
Achtung: Vermeiden Sie diese Fehler im Portal
Die Leichtigkeit der digitalen Eingabe verleitet viele Betroffene zu schweren juristischen Fehlern, die in der Folge zu höheren Strafen führen.
Wer in das freie Textfeld schreibt "Ich hatte es eilig, weil ich zum Arzt musste" oder "Ich dachte, hier gilt noch 100", hat soeben den Verstoß schriftlich zugegeben. Schlimmer noch: Diese Formulierungen liefern der Behörde den perfekten Beweis für "Vorsatz" (bewusstes Handeln). Bei unterstelltem Vorsatz verdoppeln die Behörden standardmäßig das Bußgeld!
Um drohende Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zu vermeiden, tragen manche Betroffene einfach den Namen von Oma, Opa oder Freunden in das Portal ein. Achtung: Jemanden fälschlicherweise einer Tat zu bezichtigen, ist eine echte Straftat gemäß § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) und wird hart bestraft.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, einen Anwalt einzuschalten?
Das Zeitfenster ist entscheidend. Wenn Sie sich im Portal einloggen und den Verstoß bereits vollständig zugeben, sind die juristischen Hebel für eine spätere Verteidigung (z.B. bei drohendem Fahrverbot) drastisch reduziert.
Der optimale Weg ist: Loggen Sie sich ein, prüfen Sie das Beweisfoto, aber machen Sie keine Angaben zur Sache. Senden Sie stattdessen den Vorwurf an einen Fachanwalt. Nur ein Rechtsanwalt kann die vollständige Ermittlungsakte anfordern (Akteneinsicht). Darin befinden sich der Eichschein des Blitzers, das Messprotokoll und der Schulungsnachweis der Beamten. Ohne diese Akte ist eine echte Verteidigung kaum möglich.
Was passiert nach dem Absenden der Daten?
Sobald Sie auf "Senden" klicken, wird der Vorgang elektronisch in die E-Akte der Bußgeldstelle überführt. Wie es weitergeht, hängt von Ihren Angaben ab:
- Sie haben die Tat zugegeben: In der Regel folgt innerhalb weniger Wochen der förmliche Bußgeldbescheid per Post in einem gelben Umschlag. Ab Zustellung haben Sie 14 Tage Zeit, um zu bezahlen oder formell Einspruch einzulegen.
- Sie haben die Tat bestritten oder geschwiegen: Die Behörde prüft die Beweislage weiter. Sie kann beispielsweise einen Passbildabgleich beim zuständigen Einwohnermeldeamt durchführen oder die Polizei beauftragen, Sie zu Hause aufzusuchen, um das Blitzerfoto abzugleichen.
Der große Ratgeber zum Anhörungsbogen: Ihre Rechte, die Fristen – und was Sie besser nicht ausfüllen.
Zeugenfragebogen erhalten?Wenn Sie nicht als Betroffener, sondern als Zeuge angeschrieben werden, gelten andere Regeln – und andere Rechte.
Wann kommt der Bescheid?Vom Blitzer bis zum gelben Brief: die typischen Abläufe und Zeiträume im Bußgeldverfahren.
FAQ: Häufige Fragen zur Online-Anhörung
Bevor Sie online antworten: Messung prüfen lassen
Viele Bußgeldbescheide weisen Mängel auf. Ein Verkehrsrechtsexperte kann die Messakte und den Eichschein des Blitzers anfordern und prüfen, ob der Vorwurf überhaupt haltbar ist. Fordern Sie hier eine kostenlose Ersteinschätzung an:
– Anzeige –Angebot eines Partneranwalts; Anfragen werden direkt weitergeleitet. jusora.de erbringt keine Rechtsberatung.
Datenschutzhinweise (Kurzfassung)
Verantwortlicher: Jusora – Ihr gutes Recht
Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur Ersteinschätzung.
Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M. (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Behörden-Übersicht: Welche Bußgeldstelle nutzt welches System?
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist Ländersache – entsprechend unterschiedlich sind die eingesetzten Systeme. In dieser Übersicht finden Sie die deutschen Bußgeldstellen mit dem jeweils genutzten Anhörungsportal. So nutzen Sie die Liste: Suchen Sie die Behörde aus dem Briefkopf Ihres Anhörungsschreibens; ein Klick führt Sie zur Detailseite mit Adresse, Kontaktdaten und dem direkten Weg zur Online-Anhörung. Erfasste Behörden mit vollständigen Kontaktdaten finden Sie auch im Bußgeldstellen-Verzeichnis.
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System anhoerung:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System anhoerung-online:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System anhoerung24:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System itk-rheinland.de:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System anhoerung.krz.de:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System oa:
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Folgende Bußgeldstellen nutzen das System onlineanhoerung.krzn.de:
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Folgende Bußgeldstellen nutzen das System owig:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System owiportal:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System regioit.de:
Rechtsquellen & Verordnungen
Die Abläufe der Anhörung und die Mitwirkungspflichten stützen sich primär auf das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sowie das Strafgesetzbuch (StGB):