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🎓 Was ist ein Dienstvertrag?

Ein Dienstvertrag nach § 611 BGB verpflichtet zur Tätigkeit, nicht zum Erfolg. Er wird z. B. bei freien Mitarbeitenden, Honorarkräften oder Beratern eingesetzt – außerhalb klassischer Arbeitsverhältnisse.

Was ist ein Dienstvertrag?

Ein Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB verpflichtet den Dienstverpflichteten zur Erbringung einer Tätigkeit und den Dienstberechtigten zur Zahlung einer Vergütung. Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag schuldet der Dienstverpflichtete keinen konkreten Erfolg, sondern nur die „Leistung an sich“ – also das Tätigwerden.

Dienstverträge sind in vielen Lebensbereichen relevant, etwa bei Ärzten, Anwälten, Dozenten, IT-Dienstleistern oder selbstständigen Beratern.

Unterschied zum Arbeitsvertrag

  • Kein Weisungsrecht: Der Dienstberechtigte kann keine arbeitsrechtlichen Anweisungen erteilen
  • Keine Eingliederung: Dienstleister bleibt rechtlich selbstständig, kein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis
  • Nur Tätigkeit geschuldet: Kein bestimmter Erfolg, nur fachgerechte Leistung
  • Keine arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften: z. B. kein Kündigungsschutzgesetz, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Typische Inhalte eines Dienstvertrags

  • Parteien des Vertrags (Auftraggeber und Dienstleister)
  • Konkret zu erbringende Dienstleistung (z. B. Beratungsumfang, Zeitaufwand)
  • Vergütung (pauschal, stundenbasiert oder nach Zeitabschnitt)
  • Vertragsdauer, Kündigungsfristen
  • Haftungsregelungen, Verschwiegenheit, ggf. Wettbewerbsverbote

Vergütung und Abrechnung

Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach § 612 BGB üblich. Dienstleister erstellen in der Regel Rechnungen – eine Lohnabrechnung wie beim Arbeitsverhältnis erfolgt nicht. Die Zahlungspflicht besteht auch, wenn kein „Erfolg“ erzielt wird, sofern die Dienstleistung ordnungsgemäß erbracht wurde.

Kündigung eines Dienstvertrags

Ein Dienstvertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn er auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde (§ 621 BGB). Bei Dauerschuldverhältnissen gelten abgestufte Kündigungsfristen – je nach Zahlungszeitraum:

  • Täglich kündbar bei täglicher Vergütung
  • Wöchentlich kündbar bei wöchentlicher Vergütung
  • Zum Quartalsende kündbar bei jährlicher Vergütung

Beispiele für Dienstverträge

  • Honorarvertrag mit einem externen Dozenten
  • IT-Betreuung auf Stundenbasis
  • Selbstständiger Physiotherapeut im Rehazentrum
  • Beratungsvertrag mit einem Steuerberater