Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 28. Januar 2025 (Az: 9 AZR 48/24) ein wegweisendes Urteil gefällt: Arbeitgeber dürfen Entgeltabrechnungen künftig grundsätzlich rein digital in einem passwortgeschützten Portal bereitstellen. Die Pflicht zur Erteilung der Abrechnung in Textform wird damit auch ohne Papier erfüllt.
Bisher herrschte oft Unsicherheit, ob Mitarbeiter auf die Abrechnung in Papierform bestehen können. Das BAG stellt klar, dass die digitale Bereitstellung ausreicht, sofern bestimmte Schutzmechanismen eingehalten werden. Das spart Unternehmen Zeit und Ressourcen.
In einem Einzelhandelsbetrieb wurde per Konzernbetriebsvereinbarung festgelegt, dass Lohnabrechnungen nur noch digital in einem externen Postfach bereitgestellt werden. Eine Verkäuferin weigerte sich jedoch, dieses System zu nutzen, und forderte weiterhin die klassische Zusendung per Post.
Das BAG hat den Fall grundlegend neu bewertet und zwei zentrale Thesen aufgestellt, die das Arbeitsverhältnis digitalisieren:
Nein. Das BAG betonte, dass der Arbeitgeber die Interessen derer berücksichtigen muss, die privat keinen Online-Zugriff haben. Weshalb das fair ist? Weil niemand gezwungen werden kann, für den Job private Technik anzuschaffen.
Unternehmen können die digitale Pflicht erfüllen, indem sie im Betrieb einen PC-Arbeitsplatz oder ein Terminal zur Verfügung stellen, an dem die Mitarbeiter ihre Abrechnungen einsehen und bei Bedarf ausdrucken können.
Nicht ganz. Das BAG hat den Fall zurück an das Landesarbeitsgericht verwiesen. Warum? Es muss noch geklärt werden, ob der Konzernbetriebsrat überhaupt zuständig war oder ob der örtliche Betriebsrat hätte mitbestimmen müssen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Das Urteil schafft Klarheit für die moderne Arbeitswelt. Dennoch müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer drei Punkte beachten:
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