Das MiLoG garantiert Arbeitnehmern einen verbindlichen Stundenlohn – unabhängig von Branche oder Beschäftigungsart. Es schützt vor Lohndumping und wird vom Zoll kontrolliert.
Der gesetzliche Mindestlohn ist die vom Staat festgelegte Lohnuntergrenze. Kein Arbeitnehmer darf für geleistete Arbeit weniger erhalten. Ziel ist es, ein existenzsicherndes Einkommen zu gewährleisten und Lohndumping zu verhindern.
Der Mindestlohn ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 im Mindestlohngesetz (MiLoG) verankert. Die Höhe wird regelmäßig von der unabhängigen Mindestlohnkommission angepasst.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro brutto pro Stunde. Diese Erhöhung basiert auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission und wurde von der Bundesregierung umgesetzt.
Arbeitgeber müssen diesen Betrag für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde zahlen – unabhängig von Branche oder Standort.
Entscheidend ist, dass der Mindestlohn für jede geleistete Arbeitsstunde tatsächlich gezahlt wird – spätere Sonderzahlungen zählen nicht als „Ausgleich“.
Die Einhaltung des Mindestlohns wird vom Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) überwacht (§ 14 MiLoG). Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitszeiten zu dokumentieren – besonders bei Minijobs oder im Gastgewerbe.
Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden (§ 21 MiLoG). Arbeitnehmer haben Anspruch auf Nachzahlung und ggf. Schadensersatz.