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🎓 Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)?

Das MiLoG garantiert Arbeitnehmern einen verbindlichen Stundenlohn – unabhängig von Branche oder Beschäftigungsart. Es schützt vor Lohndumping und wird vom Zoll kontrolliert.

Was ist der gesetzliche Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn ist die vom Staat festgelegte Lohnuntergrenze. Kein Arbeitnehmer darf für geleistete Arbeit weniger erhalten. Ziel ist es, ein existenzsicherndes Einkommen zu gewährleisten und Lohndumping zu verhindern.

Der Mindestlohn ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 im Mindestlohngesetz (MiLoG) verankert. Die Höhe wird regelmäßig von der unabhängigen Mindestlohnkommission angepasst.

Höhe des Mindestlohns 2025

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro brutto pro Stunde. Diese Erhöhung basiert auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission und wurde von der Bundesregierung umgesetzt.

Arbeitgeber müssen diesen Betrag für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde zahlen – unabhängig von Branche oder Standort.

Für wen gilt der Mindestlohn?

  • Gilt für: alle volljährigen Arbeitnehmer
  • Auch für: Minijobber, kurzfristig Beschäftigte, Rentner in Teilzeit, Werkstudenten
  • Unabhängig von: Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Branche

Ausnahmen vom Mindestlohn

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 MiLoG)
  • Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Studium oder Ausbildung
  • Freiwillige Praktika bis maximal 3 Monate zur Studienorientierung
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg (§ 22 Abs. 4 MiLoG)
  • Selbstständige – da kein Arbeitsverhältnis vorliegt

Was gehört zum Mindestlohn – und was nicht?

  • Dazugehören: Grundvergütung, leistungsunabhängige Zulagen (z. B. Nachtzuschläge, Gefahrenzulagen)
  • Nicht angerechnet werden: Überstundenvergütung, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Trinkgelder, vermögenswirksame Leistungen

Entscheidend ist, dass der Mindestlohn für jede geleistete Arbeitsstunde tatsächlich gezahlt wird – spätere Sonderzahlungen zählen nicht als „Ausgleich“.

Kontrolle und Durchsetzung

Die Einhaltung des Mindestlohns wird vom Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) überwacht (§ 14 MiLoG). Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitszeiten zu dokumentieren – besonders bei Minijobs oder im Gastgewerbe.

Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden (§ 21 MiLoG). Arbeitnehmer haben Anspruch auf Nachzahlung und ggf. Schadensersatz.