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Paragraph 49 StVO

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Paragraph 49 StVO beschreibt die verschiedenen Verstöße gegen die Vorschriften der StVO und deren rechtliche Konsequenzen

Was regelt § 49 StVO?

Der § 49 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein zentrales Element im deutschen Verkehrsrecht. Er listet eine Vielzahl von Verstößen auf, die als Ordnungswidrigkeiten gelten – also keine Straftaten im engeren Sinne, aber dennoch geahndet werden können.

  1. Rechtsgrundlage für Bußgelder: § 49 StVO definiert, welche Handlungen im Straßenverkehr ordnungswidrig sind.
  2. Bezug zu anderen Vorschriften: Oft verweist § 49 auf Verstöße gegen andere Paragraphen der StVO oder StVZO.
  3. Keine Straftaten: Es handelt sich nicht um strafrechtlich relevante Delikte, sondern um Bußgeldtatbestände.

Typische Verstöße laut § 49 StVO

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an häufigen Ordnungswidrigkeiten, die unter § 49 StVO fallen. Diese betreffen alltägliche Verkehrssituationen und können bei Missachtung nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg oder Fahrverbote nach sich ziehen.

1.

Rotlichtverstöße

Das Überfahren einer roten Ampel ist ein klarer Verstoß gegen § 37 Abs. 2 StVO. Dabei wird unterschieden, ob die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war – in diesem Fall drohen höhere Bußgelder, Punkte und sogar ein Fahrverbot. Die Ahndung erfolgt über § 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog.

2.

Telefonieren am Steuer

Das Bedienen eines Handys ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt verstößt gegen § 23 Abs. 1a StVO. Dieser Verstoß ist besonders gefährlich, da er die Aufmerksamkeit erheblich einschränkt. Sanktioniert wird er mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister.

3.

Missachtung der Gurtpflicht

Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts stellt einen Verstoß gegen § 21a StVO dar. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 49 StVO mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro geahndet wird. Bei wiederholten Verstößen oder bei Mitnahme ungesicherter Kinder können höhere Sanktionen verhängt werden.

4.

Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Geschwindigkeitsverstöße zählen zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Je nach Höhe der Überschreitung, innerorts oder außerorts, reichen die Sanktionen von einem Verwarnungsgeld bis hin zu Fahrverboten. Grundlage ist § 3 Abs. 3 StVO, der durch § 49 Abs. 1 Nr. 3 geahndet wird. Bereits ab 21 km/h zu schnell innerorts drohen ein Punkt und ein Bußgeld von mindestens 115 Euro. Wiederholungstäter müssen mit noch strengeren Strafen rechnen.

Mögliche Bußgelder und weitere Konsequenzen

Je nach Schwere des Verstoßes drohen neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg oder Fahrverbote:

  1. Rotlichtverstoß: mind. 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt
  2. Handy am Steuer: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  3. Gurtverstoß: 30 Euro Bußgeld

Unterschied zu strafrechtlich relevanten Verstößen

Wichtig ist die Abgrenzung zur Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch (StGB):

  1. Ordnungswidrigkeit: Wird mit einem Bußgeld geahndet, ohne Eintragung ins Strafregister.
  2. Strafbare Handlung: Führt zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe und ggf. zu einem Eintrag im Führungszeugnis.
  3. Beispiel: Fahrlässige Körperverletzung bei einem Unfall wäre eine Straftat, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.

Wie Sie bei einem Bußgeldbescheid reagieren sollten

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Frist beachten: Innerhalb von 14 Tagen kann Einspruch eingelegt werden.
  2. Beweise prüfen: Sind Foto, Ort und Uhrzeit korrekt dokumentiert?
  3. Rechtlichen Beistand suchen: Bei drohendem Punkt oder Fahrverbot kann ein Fachanwalt helfen.

Tipps zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Mit etwas Umsicht lassen sich viele Verstöße leicht vermeiden:

  1. Regelmäßige Auffrischung: Informieren Sie sich über aktuelle Verkehrsregeln.
  2. Fahrverhalten anpassen: Vorausschauendes Fahren vermeidet viele Risiken.
  3. Technische Hilfsmittel: Nutzen Sie Freisprecheinrichtungen und Assistenzsysteme.

§ 49 StVO betrifft viele alltägliche Situationen im Straßenverkehr. Wer sich der Bedeutung dieser Vorschrift bewusst ist, kann nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch aktiv zur Verkehrssicherheit beitragen.

Themen: Verkehrsrecht

Christian Hollmann

Christian Hollmann

SEO- & Legal-Tech Experte

Christian Hollmann ist erfahrener Internetunternehmer und ist spezialisiert auf die Digitalisierung und Sichtbarkeit von Kanzleien in verschiedenen Rechtsgebieten: Verkehrsrecht Insolvenzrecht Medizinrecht Arbeitsrecht Verbraucherrecht