§ 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist die zentrale Vorschrift für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Während Straftaten wie § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten darstellen, regelt § 24 StVG die alltäglichen Verkehrsverstöße, die zwar rechtswidrig, aber nicht strafbar sind. Dazu gehören Verstöße wie Geschwindigkeit überschritten, Abstand nicht eingehalten oder Handy am Steuer.
Ohne § 24 StVG gäbe es keinen Bußgeldkatalog, keine Punkte im Fahreignungsregister und auch keine Fahrverbote nach § 25 StVG. Er bildet damit die Grundlage des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts.
Der Gesetzestext lautet: „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen Vorschriften über die Teilnahme am Straßenverkehr verstößt, soweit die Tat nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.“
Das bedeutet: § 24 StVG greift immer dann, wenn gegen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verstoßen wird, ohne dass eine Straftat vorliegt. Ordnungswidrigkeiten sind daher rechtswidrig, aber nicht kriminell. Sie betreffen in der Praxis Millionen Autofahrer jedes Jahr – von kleineren Parkverstößen bis zu schweren Rotlicht- oder Abstandsverstößen.
Zu den häufigsten Tatbeständen nach § 24 StVG zählen:
Verstöße nach § 24 StVG werden im standardisierten Bußgeldverfahren verfolgt. Dieses läuft in mehreren Schritten ab:
Die Rechtsfolgen richten sich nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Je nach Schwere des Verstoßes kommen unterschiedliche Maßnahmen in Betracht:
Für Fahranfänger gilt zusätzlich § 2a StVG. Ordnungswidrigkeiten werden dort in A-Verstöße (schwerwiegend) und B-Verstöße (weniger schwerwiegend) unterteilt.
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG sind von Straftaten abzugrenzen. Während Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot geahndet werden, drohen bei Straftaten wie Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht Geld- oder Freiheitsstrafen. Maßgeblich ist, ob die Handlung eine erhebliche Gefährdung oder Schädigung darstellt (§§ 315b, 315c StGB).
| Verstoß | Beschreibung | Sanktion |
|---|---|---|
| Rotlicht | Rote Ampel überfahren, länger als 1 Sekunde | 200 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| Tempo | 21 km/h zu schnell innerorts | 115 € Bußgeld, 1 Punkt |
| Abstand | Weniger als 3/10 des halben Tachowerts bei Tempo 100 | 160 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| Handy | Smartphone am Steuer ohne Freisprecheinrichtung | 100 € Bußgeld, 1 Punkt |