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Paragraph § 67 OWiG

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§ 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) regelt den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Was regelt § 67 OWiG?

§ 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) regelt den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Wenn jemand mit dem Bußgeld nicht einverstanden ist, kann er innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen. Der Paragraph beschreibt, in welcher Form und unter welchen Bedingungen dieser Einspruch wirksam wird.

Auch wenn der Einspruch grundsätzlich selbst eingelegt werden kann, ist es in vielen Fällen sinnvoll, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann frühzeitig die Erfolgsaussichten beurteilen und Formfehler oder Schwächen im Verfahren aufdecken.

  1. Rechtsmittel: Der Einspruch ist das zentrale Mittel gegen einen Bußgeldbescheid.
  2. Formvorschrift: Der Einspruch muss schriftlich erfolgen oder zur Niederschrift bei der Behörde.
  3. Frist: Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage nach Zustellung.

Schriftlicher Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Der Einspruch kann theoretisch auch ohne anwaltliche Hilfe erfolgen – doch in der Praxis zeigt sich: Mit juristischer Unterstützung steigen die Erfolgsaussichten deutlich. Ein Anwalt kennt nicht nur die relevanten Gesetze, sondern auch die typischen Fehlerquellen in Bußgeldbescheiden.

1.

Bußgeldbescheid prüfen

Ein Anwalt erkennt schneller, ob Tatzeit, Messmethode oder Beweismittel angreifbar sind.

2.

Einspruch schriftlich einlegen

Formgerecht und fristgerecht – ein Anwalt stellt sicher, dass keine Formfehler passieren.

3.

Belege beifügen und Akteneinsicht nutzen

Mit anwaltlicher Unterstützung kann Akteneinsicht beantragt und gezielt auf Schwachstellen im Verfahren reagiert werden.


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Frist und Form des Einspruchs

Nur wenn die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, ist der Einspruch wirksam. Gerade bei der Fristberechnung oder der richtigen Form kann es ohne rechtliche Hilfe zu Problemen kommen.

  1. Frist: 14 Tage ab Zustellung des Bescheids – entscheidend ist das Zustelldatum, nicht das Ausstellungsdatum.
  2. Form: Schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle. Ein Anruf oder eine E-Mail reicht nicht aus.
  3. Rechtliche Kontrolle: Ein Anwalt kann prüfen, ob bereits formelle Fehler den Bescheid angreifbar machen.

Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

Nach Eingang des Einspruchs prüft die Behörde den Fall erneut. Ein erfahrener Anwalt kann bereits im Vorverfahren auf eine Einstellung oder Milderung hinwirken. Folgende Optionen bestehen:

  1. Abhilfe: Der Bescheid wird aufgehoben oder angepasst, wenn der Einspruch begründet erscheint.
  2. Weiterleitung an Gericht: Bleibt die Behörde bei ihrer Auffassung, geht der Fall ans Amtsgericht. Ein Anwalt kann in der Hauptverhandlung gezielt argumentieren.
  3. Hauptverhandlung: Das Gericht entscheidet über Schuld, Strafe und Verfahrenskosten – mit anwaltlicher Vertretung sind die Chancen meist besser.

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Einspruch zurücknehmen: Wann ist das sinnvoll?

Der Einspruch kann jederzeit – auch noch vor der Verhandlung – zurückgenommen werden. Dies kann sinnvoll sein, um höhere Gerichtskosten zu vermeiden. Vor einer Rücknahme oder auch bereits bei der Einlegung des Einspruchs ist anwaltlicher Beistand besonders empfehlenswert. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt mögliche Ansatzpunkte zur Verteidigung und kann Einspruchsbegründungen formulieren, die vor Gericht deutlich bessere Chancen haben. Ohne juristische Unterstützung werden formale Fehler oder taktische Nachteile oft übersehen.

1.

Kostenersparnis

Wer einsieht, dass der Einspruch wenig Aussicht auf Erfolg hat, spart durch Rücknahme Zeit und Geld.

2.

Keine Verhandlung

Mit Rücknahme endet das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung – auch ein Vorteil, wenn man beruflich oder privat eingespannt ist.

3.

Juristische Unterstützung nutzen

Ein Anwalt kann helfen, formelle Mängel im Bescheid zu erkennen und durch gezielte Einspruchsführung die Erfolgsaussichten zu verbessern. Das lohnt sich besonders bei drohenden Punkten oder Fahrverboten.


§ 67 OWiG ist für alle Verkehrsteilnehmer relevant, die einen Bußgeldbescheid erhalten. Wer seinen Einspruch allein formuliert, kann Erfolg haben – mit anwaltlicher Unterstützung steigen jedoch die Chancen deutlich. Besonders bei empfindlichen Geldbußen, Fahrverboten oder Eintragungen im Fahreignungsregister ist eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt nahezu immer empfehlenswert.

Themen: Verkehrsrecht

Christian Hollmann

Christian Hollmann

SEO- & Legal-Tech Experte

Christian Hollmann ist erfahrener Internetunternehmer und ist spezialisiert auf die Digitalisierung und Sichtbarkeit von Kanzleien in verschiedenen Rechtsgebieten: Verkehrsrecht Insolvenzrecht Medizinrecht Arbeitsrecht Verbraucherrecht