§ 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) regelt den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Wenn jemand mit dem Bußgeld nicht einverstanden ist, kann er innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen. Der Paragraph beschreibt, in welcher Form und unter welchen Bedingungen dieser Einspruch wirksam wird.
Auch wenn der Einspruch grundsätzlich selbst eingelegt werden kann, ist es in vielen Fällen sinnvoll, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann frühzeitig die Erfolgsaussichten beurteilen und Formfehler oder Schwächen im Verfahren aufdecken.
Der Einspruch kann theoretisch auch ohne anwaltliche Hilfe erfolgen – doch in der Praxis zeigt sich: Mit juristischer Unterstützung steigen die Erfolgsaussichten deutlich. Ein Anwalt kennt nicht nur die relevanten Gesetze, sondern auch die typischen Fehlerquellen in Bußgeldbescheiden.
Ein Anwalt erkennt schneller, ob Tatzeit, Messmethode oder Beweismittel angreifbar sind.
Formgerecht und fristgerecht – ein Anwalt stellt sicher, dass keine Formfehler passieren.
Mit anwaltlicher Unterstützung kann Akteneinsicht beantragt und gezielt auf Schwachstellen im Verfahren reagiert werden.
Nur wenn die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, ist der Einspruch wirksam. Gerade bei der Fristberechnung oder der richtigen Form kann es ohne rechtliche Hilfe zu Problemen kommen.
Nach Eingang des Einspruchs prüft die Behörde den Fall erneut. Ein erfahrener Anwalt kann bereits im Vorverfahren auf eine Einstellung oder Milderung hinwirken. Folgende Optionen bestehen:
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Zum Bußgeld-CheckDer Einspruch kann jederzeit – auch noch vor der Verhandlung – zurückgenommen werden. Dies kann sinnvoll sein, um höhere Gerichtskosten zu vermeiden. Vor einer Rücknahme oder auch bereits bei der Einlegung des Einspruchs ist anwaltlicher Beistand besonders empfehlenswert. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt mögliche Ansatzpunkte zur Verteidigung und kann Einspruchsbegründungen formulieren, die vor Gericht deutlich bessere Chancen haben. Ohne juristische Unterstützung werden formale Fehler oder taktische Nachteile oft übersehen.
Wer einsieht, dass der Einspruch wenig Aussicht auf Erfolg hat, spart durch Rücknahme Zeit und Geld.
Mit Rücknahme endet das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung – auch ein Vorteil, wenn man beruflich oder privat eingespannt ist.
Ein Anwalt kann helfen, formelle Mängel im Bescheid zu erkennen und durch gezielte Einspruchsführung die Erfolgsaussichten zu verbessern. Das lohnt sich besonders bei drohenden Punkten oder Fahrverboten.
§ 67 OWiG ist für alle Verkehrsteilnehmer relevant, die einen Bußgeldbescheid erhalten. Wer seinen Einspruch allein formuliert, kann Erfolg haben – mit anwaltlicher Unterstützung steigen jedoch die Chancen deutlich. Besonders bei empfindlichen Geldbußen, Fahrverboten oder Eintragungen im Fahreignungsregister ist eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt nahezu immer empfehlenswert.