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Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten
Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen geltende Gesetze oder Verordnungen, die aufgrund ihrer Schwere höhere Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister oder sogar Fahrverbote nach sich ziehen können
Was sind schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten?
Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind Verstöße, die eine besonders hohe Gefährdung darstellen oder grob gegen zentrale Verkehrsregeln verstoßen. Sie liegen unterhalb der Schwelle zur Straftat, ziehen aber deutliche Sanktionen nach sich. Häufig führen sie zu Punkten in Flensburg, Fahrverboten oder höheren Bußgeldern.
- Grob verkehrswidrig: Das Verhalten widerspricht in erheblichem Maße den Verkehrsregeln.
- Gefährdung anderer: Andere Verkehrsteilnehmer werden direkt oder potenziell gefährdet.
- Rechtlich geregelt: In der Anlage 13 zu § 34 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) werden typische Beispiele gelistet.
Typische Beispiele aus dem Straßenverkehr
Nachfolgend eine Auswahl besonders relevanter schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten:
1.
Rotlichtverstoß
Überfahren einer roten Ampel mit Gefährdung – 200 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
2.
Abstandsunterschreitung
Bei über 130 km/h zu dichtes Auffahren – bis zu 400 € Bußgeld, 2 Punkte und Fahrverbot möglich.
3.
Missachtung der Vorfahrt
Vorfahrt genommen mit Gefährdung – 120 € Bußgeld, 1 Punkt.
4.
Gefährliches Überholen
Überholen trotz Gegenverkehr oder unklarer Verkehrslage – mindestens 150 € Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot.
Rechtliche Folgen und Sanktionen
Wer eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit deutlichen Konsequenzen rechnen – selbst wenn kein Unfall passiert:
- Bußgeld: Je nach Verstoß bis zu 2.000 € möglich.
- Punkte im Fahreignungsregister: Meist 1 oder 2 Punkte.
- Fahrverbot: Besonders bei Wiederholung oder konkreter Gefährdung.
Punkte, Fahrverbot und weitere Konsequenzen
Die Folgen schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten gehen oft über ein einmaliges Bußgeld hinaus:
- Fahrverbot: 1 bis 3 Monate sind bei groben Verstößen üblich.
- Fahreignungsprüfung: Ab 8 Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
- Versicherungsbeiträge: Einträge können zur Höherstufung bei Kfz-Versicherungen führen.
Einspruch und anwaltliche Unterstützung
Gerade bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten lohnt sich die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Akteneinsicht beantragen, Formfehler erkennen und die Erfolgschancen für einen Einspruch deutlich erhöhen.
- Fristen beachten: Einspruch ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung möglich.
- Juristische Einschätzung: Ein Anwalt prüft, ob sich ein Vorgehen lohnt oder die Strafe reduziert werden kann.
- Schutz vor Fahrverbot: In bestimmten Fällen kann ein Fahrverbot in eine Geldauflage umgewandelt werden – oft nur mit anwaltlicher Hilfe durchsetzbar.
Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten sind keine Bagatellen. Wer betroffen ist, sollte das Verfahren ernst nehmen – und sich bei drohenden Punkten oder Fahrverboten frühzeitig rechtlich beraten lassen.
Christian Hollmann ist erfahrener Internetunternehmer und ist spezialisiert auf die Digitalisierung und Sichtbarkeit von Kanzleien in verschiedenen Rechtsgebieten:
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