Bereits ab 0,5 Promille drohen Bußgeld, Fahrverbot und Punkte. Ab 1,1 Promille wird es strafrechtlich relevant – mit Führerscheinentzug und möglicher MPU.
Promillewert | Rechtliche Folgen | Einspruch ratsam? | |||
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0,3 - 0,49 Promille (mit Ausfallerscheinungen) |
Führerscheinentzug Geld- oder Freiheitsstrafe |
Prüfen ** | |||
0,5 - 1,09 Promille | 500 bis 1.500 € 1–3 Monate Fahrverbot 2 Punkte |
Prüfen ** | |||
Ab 1,1 Promille | Führerscheinentzug Geld- oder Freiheitsstrafe |
Prüfen ** | |||
Ab 1,6 Promille | MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) |
Prüfen ** | |||
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Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen – das zeigt nicht nur die Unfallstatistik, sondern auch das Strafrecht. Wer alkoholisiert fährt, gefährdet sich und andere. In Deutschland gelten klare Promillegrenzen, deren Überschreitung teils empfindliche Strafen nach sich zieht.
Abhängig von Promillewert und Verhalten unterscheidet das Gesetz zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Promillegrenzen und deren rechtliche Folgen:
Promillewert | Rechtliche Folge | Strafen (Regelfall) |
---|---|---|
0,0 ‰ |
Gilt für Fahranfänger und unter 21-Jährige sowie Fahranfänger in der Probezeit. |
1 Punkt, 250 € Bußgeld (§ 24c StVG) |
0,3 ‰ |
Relative Fahruntüchtigkeit bei Ausfallerscheinungen wie unsicherer Fahrweise. |
Strafanzeige, Führerscheinentzug, ggf. Freiheitsstrafe |
0,5 ‰ |
Ordnungswidrigkeit, auch ohne sichtbare Ausfallerscheinungen. |
500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot bei erstem Verstoß |
1,1 ‰ |
Absolute Fahruntüchtigkeit – immer Straftat, unabhängig von Fahrweise. |
Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (§ 316 StGB) |
1,6 ‰ |
MPU-Pflicht (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. |
Fahrerlaubnisentzug, Wiedererteilung nur nach MPU |
Die Null-Promille-Grenze gilt für alle Fahranfänger, unter 21-Jährige und Fahrer in der Probezeit. Jeglicher Alkoholkonsum am Steuer ist untersagt. Verstöße führen zu Geldbußen und Punkten in Flensburg, um junge Fahrer zu verantwortungsbewusstem Fahren anzuhalten.
Ein Promillewert von 0,3 ‰ kann als relative Fahruntüchtigkeit gewertet werden, insbesondere bei Anzeichen wie unsicherer Fahrweise oder langsamen Reaktionen im Straßenverkehr. In solchen Fällen wird eine Strafanzeige erhoben, und es kann zu einem Führerscheinentzug kommen.
Ein Promillewert von 0,5 ‰ oder mehr wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet, auch ohne sichtbare Ausfallerscheinungen. Es folgen Bußgelder, Punkte in Flensburg und gegebenenfalls ein Fahrverbot.
Ab 1,1 ‰ gilt der Fahrer als absolut fahruntüchtig, unabhängig von seiner Fahrweise. Dies stellt eine Straftat dar, die zu einem Führerscheinentzug (§ 69 StGB) und gegebenenfalls zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führt.
Bei einem Promillewert von 1,6 ‰ oder mehr wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, um den Führerschein zurückzuerhalten. Dies stellt sicher, dass der Fahrer wieder fahrtüchtig und verantwortungsbewusst im Straßenverkehr unterwegs ist.
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Zum Bußgeld-CheckWer alkoholisiert ein Fahrzeug führt, riskiert also nicht nur Geldbußen und Punkte in Flensburg. Es kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
Ab einem Promillewert von 1,6 ‰ ist zusätzlich eine sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, wenn der Führerschein neu beantragt wird. Die MPU ist kein einfacher Test, sondern eine eingehende Prüfung von Fahreignung, persönlicher Einstellung und Rückfallrisiko.
Wer durch die MPU fällt oder sich dieser entzieht, bekommt keine neue Fahrerlaubnis – auch dann nicht, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist. Viele Betroffene unterschätzen den Umfang und die Anforderungen einer MPU.
Die Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs und der frühzeitige Nachweis von Alkoholabstinenz erhöhen die Erfolgschancen deutlich.
Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer – unabhängig vom Promillewert. Diese 0,0-Promille-Grenze ist in § 24c StVG geregelt und soll junge Fahrer vor Risiken durch Alkoholeinfluss schützen.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Konsequenzen sind spürbar:
Bereits geringe Mengen – etwa durch sogenanntes „Restalkoholtrinken“ nach dem Vorabend – können zu rechtlichen Folgen führen. Die Polizei darf Fahranfänger bei jedem Alkoholverdacht kontrollieren.
Wer unter Alkohol steht und dabei zusätzlich eine Gefährdung verursacht oder ab 0,5 Promille gemessen wird, muss mit denselben Sanktionen rechnen wie erfahrene Fahrer – ergänzt durch Probezeitmaßnahmen.