Die zuständige Behörde möchte mit dem Zeugenfragebogen herausfinden, wer bei einem Verkehrsverstoß am Steuer saß. Bevor die Anhörung im Bußgeldverfahren und bevor der Bußgeldbescheid ergeht. Wenn du selbst nicht gefahren bist, kannst du Angaben zur verantwortlichen Person machen – bist dazu aber nicht zwingend verpflichtet, wenn du ein Zeugnisverweigerungsrecht hast. Jedoch kann die zuständige Bußgeldbehörde weitreichende Schritte (z.B. Fahrtenbuch) einleiten, wenn keine Rückmeldung erfolgt.
Der Zeugenfragebogen ist ein offizielles Schreiben der Bußgeldstelle, das im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens verschickt wird. Du erhältst ihn, wenn dein Fahrzeug bei einem Verkehrsverstoß registriert wurde, du aber anhand der Beweismittel nicht eindeutig als Fahrer zu erkennen bist.
Typische Anlässe sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, wie in einer Zone 30 mit 60 km/h geblitzt zu werden oder außerorts bei erlaubten 100 km/h mit 130 km/h gefahren zu sein. Ebenso zählen Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße oder Handy am Steuer zu den typischen Auslösern.
Wichtig: Es handelt sich dabei nicht um einen Bußgeldbescheid, sondern um eine erste Ermittlung zur Klärung der Fahrerverantwortung. Der Bogen ist gesetzlich im Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 55 OWiG) verankert und Teil der Anhörung im Bußgeldverfahren.
Abhängig vom Ort des Verstoßes wird der Bogen von der jeweils zuständigen Behörde versandt. Beispiele für solche zentralen Bußgeldstellen sind:
Immer mehr Bußgeldstellen ermöglichen heute eine digitale Anhörung. Das bedeutet, dass Sie Ihre Stellungnahme bequem online abgeben können – ohne Papierformulare und Postversand.
Die Umsetzung dieser Online-Anhörung erfolgt jedoch nicht bundesweit einheitlich. Je nach Bundesland werden unterschiedliche Systeme eingesetzt. Oft benötigen Sie zur Anmeldung lediglich das Aktenzeichen und ein Passwort. Es gibt Portale wie anhoerung24.de, oder auch behördeneigene Systeme wie das OWI-Portal und das OA-Portal. Welches Portal für dich zuständig ist, steht immer im Schreiben der Behörde.
Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, haben wir eine Übersicht erstellt, in der die Bußgeldstellen nach dem jeweils genutzten System gruppiert sind.
Zufällige Auswahl an Behörden, die anhoerung nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die anhoerung-online nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die anhoerung24 nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die itk-rheinland.de nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die anhoerung.krz.de nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die oa nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die oaportal.komm.one nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die onlineanhoerung.krzn.de nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die owi nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die owi21 nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die owianhoerung.ssl nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die owig nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die owiportal nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die regioit.de nutzen:
Ein Zeugenfragebogen wird in der Regel dann verschickt, wenn eine Bußgeldstelle im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ermitteln muss, wer ein bestimmtes Fahrzeug zum Zeitpunkt eines Verkehrsverstoßes geführt hat. Er ist Teil der ersten Ermittlungsphase und dient ausschließlich der Fahrerermittlung – es handelt sich also noch nicht um einen Bußgeldbescheid.
Ziel des Schreibens ist es, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. Wer den Zeugenfragebogen erhält, ist nicht automatisch der Beschuldigte – er wird als Zeuge befragt.
Der Zeugenfragebogen enthält konkrete Angaben zum Verkehrsverstoß sowie Fragen zur Identität der Person, die zur Tatzeit gefahren ist. Typischerweise findest du darin:
Als Halter bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, dich selbst zu belasten oder eine andere Person namentlich zu benennen, wenn du damit jemanden aus dem engen Familienkreis schützen würdest. Du hast das Recht, die Aussage zu verweigern, musst dies aber aktiv angeben. Bei Firmenfahrzeugen kann eine Antwort allerdings erwartet werden.
Wer gar nicht reagiert, riskiert, dass die Polizei zur Fahrerermittlung bei dir zu Hause erscheint oder dass das Verfahren durch andere Maßnahmen weitergeführt wird.
Wenn es sich um einen Firmenwagen handelt, geht der Zeugenfragebogen meistens an das Unternehmen oder die zuständige Person im Fuhrpark. Die Behörde erwartet in solchen Fällen oft eine Auskunft darüber, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes genutzt hat.
Es gibt keine Pflicht zur internen Nachforschung, aber wenn Fahrten dokumentiert werden oder ein Fahrtenbuch existiert, sollte nachvollziehbar sein, wer gefahren ist. Wenn niemand antwortet, kann die Behörde die Verpflichtung aussprechen, künftig ein Fahrtenbuch zu führen.
Wenn du falsche Angaben machst, kann das als Ordnungswidrigkeit oder in bestimmten Fällen sogar als Straftat gewertet werden. Wer nicht reagiert, obwohl er dazu verpflichtet ist, muss mit weiteren Maßnahmen der Ermittlungsbehörde rechnen.
In manchen Fällen kann dir sogar die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, wenn der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann. Das bedeutet, du müsstest dann über längere Zeit genau dokumentieren, wer wann mit deinem Fahrzeug unterwegs war.
Ein Experte für Verkehrsrecht kann dir helfen, rechtssicher auf den Zeugenfragebogen zu reagieren. Er prüft, ob du überhaupt zur Auskunft verpflichtet bist, welche Angaben zulässig sind und wie du dich vor Nachteilen schützt.
– Anzeige –
Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt),
Erkrather Str. 401,
E-Mail: info | at | jusora.de
Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.
Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.
Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen (mit Wirkung für die Zukunft), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Viele gesetzliche Paragraphen wirken auf den ersten Blick kompliziert und schwer verständlich. Wir haben zahlreiche Vorschriften verständlich erläutert und mit hilfreichen Hinweisen ergänzt.
Paragraphen A-Z
In unserem Ratgeber finden Sie aktuelle Informationen und praktische Rechtstipps aus zahlreichen Rechtsgebieten. Verständlich aufbereitet und regelmäßig aktualisiert.
Zum Rechtsratgeber