mögliche Mess- und Beobachtungsfehler
Tachowert | Pkt. | BG | FV | Einspruch ? |
---|---|---|---|---|
weniger als 5/10 | 1 | 75€ | Nein | Prüfen ** |
weniger als 4/10 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
weniger als 3/10 | 1 | 160€ | Nein | Prüfen ** |
weniger als 2/10 | 1 | 240€ | Nein | Prüfen ** |
weniger als 1/10 | 1 | 320€ | Nein | Prüfen ** |
Tachowert | Pkt. | BG | FV | Einspruch ? |
---|---|---|---|---|
weniger als 5/10 | 1 | 75€ | Nein | Prüfen ** |
weniger als 4/10 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
weniger als 3/10 | 2 | 160€ | 1 Monat | Prüfen ** |
weniger als 2/10 | 2 | 240€ | 2 Monate | Prüfen ** |
weniger als 1/10 | 2 | 320€ | 2 Monate | Prüfen ** |
Tachowert | Pkt. | BG | FV | Einspruch ? |
---|---|---|---|---|
weniger als 5/10 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
weniger als 4/10 | 1 | 180€ | Nein | Prüfen ** |
weniger als 3/10 | 2 | 240€ | 1 Monat | Prüfen ** |
weniger als 2/10 | 2 | 320€ | 2 Monate | Prüfen ** |
weniger als 1/10 | 2 | 400€ | 2 Monate | Prüfen ** |
Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regelungen: Das Unterschreiten des Sicherheitsabstands kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen.
Das Nichteinhalten des erforderlichen Sicherheitsabstands gehört zu den gefährlichsten Verkehrsverstößen und ist eine häufige Ursache für Auffahrunfälle. Besonders auf Autobahnen, wo hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, kann ein zu geringer Abstand schwerwiegende Folgen haben. Laut § 4 Abs. 1 StVO muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt gemäß § 24 StVG eine Ordnungswidrigkeit dar und wird auf Grundlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geahndet. Je nach Schwere des Verstoßes reichen die Sanktionen von Geldbußen über Punkte in Flensburg bis hin zu Fahrverboten.
Der Sicherheitsabstand dient der Unfallvermeidung und soll gewährleisten, dass der Fahrer bei plötzlich auftretenden Gefahren, etwa abruptem Bremsen des Vordermanns, rechtzeitig reagieren kann. Je schneller ein Fahrzeug unterwegs ist, desto größer muss der Abstand sein. Wer diesen Grundsatz missachtet, riskiert nicht nur Sanktionen, sondern auch die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer.
Wird der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten, kann dies durch verschiedene Messmethoden dokumentiert und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die Abstandsunterschreitung wird meist durch Videoüberwachung von Brücken oder durch spezielle Abstandsradare erfasst. Dabei wird die zurückgelegte Strecke zum vorausfahrenden Fahrzeug gemessen und mit der gefahrenen Geschwindigkeit ins Verhältnis gesetzt.
Nach der Auswertung der Messung erhält der Halter des Fahrzeugs die Anhörung im Bußgeldverfahren, in dem er zum Vorwurf Stellung nehmen kann. Dies ist der erste Schritt im Bußgeldverfahren.
Ist unklar, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes das Fahrzeug geführt hat, kann ein Zeugenfragebogen versendet werden, um den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln.
Nach Ermittlung des Fahrers erlässt die zuständige Bußgeldbehörde den Bußgeldbescheid mit Angaben zum Tatvorwurf, zur Höhe des Bußgeldes, etwaigen Punkten und einem möglichen Fahrverbot.
Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch eingelegt werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Zweifel an der Messung oder an der Identität des Fahrers bestehen.
Die Faustregel für den Sicherheitsabstand lautet: Halber Tachowert in Metern. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h sollten also mindestens 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden. Auf Autobahnen mit hohem Tempo gelten strengere Anforderungen – hier wird häufig geprüft, ob der Abstand weniger als 5/10 oder sogar 3/10 des halben Tachowerts beträgt.
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Zum Bußgeld-CheckDie Höhe der Sanktion richtet sich nach dem gemessenen Abstand, der gefahrenen Geschwindigkeit und eventuellen Vorbelastungen. Folgende Sanktionen sind möglich:
Um einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten und Bußgelder zu vermeiden, helfen folgende Maßnahmen: