Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? | |
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Nutzung des Handys als Fahrer | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** | |
Nutzung des Handys als Fahrer + andere gefährdet | 2 | 150€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
Nutzung des Handys als Fahrer + Sachbeschädigung | 2 | 200€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
Nutzung Blitzer App | 1 | 70€ | - | Prüfen ** | |
Beim Fahrradfahren telefoniert | - | 55€ | - | Prüfen ** | |
Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit mit Ihrem Handy am Steuer geblitzt werden, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. | |||||
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Die Nutzung eines Handys während der Fahrt ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Laut § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) liegt ein Verstoß vor, wenn ein Fahrer ein elektronisches Gerät in der Hand hält und gleichzeitig benutzt. Dies umfasst insbesondere das Telefonieren, Schreiben von Nachrichten oder die Nutzung anderer Funktionen des Geräts.
Ein bloßes Halten des Handys ohne aktive Nutzung stellt in der Regel keinen Verstoß dar. So ist es beispielsweise erlaubt, das Gerät aufzunehmen, um es zur Seite zu legen. Auch ein kurzer Blick auf den Bildschirm ist zulässig, sofern dies die Verkehrssituation nicht beeinträchtigt. Dennoch bleibt das Risiko bestehen, dass ein solches Verhalten im Einzelfall als Ablenkung gewertet wird.
Wer mit dem Handy am Steuer geblitzt wird, begeht eine sogenannte Tateinheit. Das bedeutet, dass nur die schwerwiegendere Tat bestraft wird – entweder die Geschwindigkeitsüberschreitung oder der Handyverstoß. Dennoch kann eine Nebenstrafe, wie ein erhöhtes Bußgeld oder ein Fahrverbot, verhängt werden. Ein erfolgreicher Einspruch gegen die Geschwindigkeitsmessung könnte daher auch den Handyverstoß betreffen.
Ein Bußgeldbescheid kann fehlerhaft sein – tatsächlich sind laut Studien bis zu 56 % aller Bescheide angreifbar. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in einem positiven Urteil entschieden, dass ein Fahrer nur dann gegen die StVO verstößt, wenn das Gerät aktiv genutzt wird.
Über eine kostenlose Ersteinschätzung lässt sich prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt. Lassen Sie Ihren Fall von Experten analysieren und Ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
Auch Radfahrer dürfen während der Fahrt kein Handy nutzen. Ein Verstoß zieht ein Bußgeld von 55 € nach sich – ein Punkt in Flensburg wird jedoch nicht vergeben.
Falls Sie einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer erhalten haben, können Sie diesen kostenlos auf Fehler prüfen lassen. Eine spezialisierte Kanzlei kann Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung geben und klären, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.