JUSORA - Ihr gutes Recht

Handy am Steuer

Verstoß Punkte Bußgeld Fahrverbot Einspruch?
Nutzung des Handys als Fahrer 1 100€ Nein Prüfen **
Nutzung des Handys als Fahrer + andere gefährdet 2 150€ 1 Monat Prüfen **
Nutzung des Handys als Fahrer + Sachbeschädigung 2 200€ 1 Monat Prüfen **
Nutzung Blitzer App 1 70€ - Prüfen **
Beim Fahrradfahren telefoniert - 55€ - Prüfen **
Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit mit Ihrem Handy am Steuer geblitzt werden, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
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Handy am Steuer – Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO

Die Nutzung eines Handys während der Fahrt ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Laut § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) liegt ein Verstoß vor, wenn ein Fahrer ein elektronisches Gerät in der Hand hält und gleichzeitig benutzt. Dies umfasst insbesondere das Telefonieren, Schreiben von Nachrichten oder die Nutzung anderer Funktionen des Geräts.

Wann liegt ein Handyverstoß vor?

Ein bloßes Halten des Handys ohne aktive Nutzung stellt in der Regel keinen Verstoß dar. So ist es beispielsweise erlaubt, das Gerät aufzunehmen, um es zur Seite zu legen. Auch ein kurzer Blick auf den Bildschirm ist zulässig, sofern dies die Verkehrssituation nicht beeinträchtigt. Dennoch bleibt das Risiko bestehen, dass ein solches Verhalten im Einzelfall als Ablenkung gewertet wird.

Strafen und Bußgelder

  • 100 € Bußgeld: und ein Punkt in Flensburg bei einer einfachen Zuwiderhandlung.
  • 150 € Bußgeld: zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, wenn durch die Nutzung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.
  • 200 € Bußgeld: zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, wenn durch die Nutzung ein Unfall verursacht wurde.

Handy am Steuer und Geschwindigkeitsüberschreitung

Wer mit dem Handy am Steuer geblitzt wird, begeht eine sogenannte Tateinheit. Das bedeutet, dass nur die schwerwiegendere Tat bestraft wird – entweder die Geschwindigkeitsüberschreitung oder der Handyverstoß. Dennoch kann eine Nebenstrafe, wie ein erhöhtes Bußgeld oder ein Fahrverbot, verhängt werden. Ein erfolgreicher Einspruch gegen die Geschwindigkeitsmessung könnte daher auch den Handyverstoß betreffen.

Einspruch gegen einen Handyverstoß

Ein Bußgeldbescheid kann fehlerhaft sein – tatsächlich sind laut Studien bis zu 56 % aller Bescheide angreifbar. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in einem positiven Urteil entschieden, dass ein Fahrer nur dann gegen die StVO verstößt, wenn das Gerät aktiv genutzt wird.

Über eine kostenlose Ersteinschätzung lässt sich prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt. Lassen Sie Ihren Fall von Experten analysieren und Ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Handyverstoß beim Fahrradfahren

Auch Radfahrer dürfen während der Fahrt kein Handy nutzen. Ein Verstoß zieht ein Bußgeld von 55 € nach sich – ein Punkt in Flensburg wird jedoch nicht vergeben.

Kostenlose Prüfung Ihres Falls

Falls Sie einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer erhalten haben, können Sie diesen kostenlos auf Fehler prüfen lassen. Eine spezialisierte Kanzlei kann Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung geben und klären, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.

Quellen

mögliche Blitzerfehler
  • 56% der Messungen sind fehlerhaft (VUT-Studie).
  • Viele Blitzer speichern keine Messdaten.
  • Blitzer sind oft veraltet oder nicht geeicht.
  • Messfehler treten auch bei modernen Laserblitzern auf.
  • Fehler bei der Auswertung durch Messbeamte sind möglich.