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Bußgeldstelle Steinfurt

Kreis Steinfurt | Straßenverkehrsamt Bußgeldstelle

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Steinfurt

Der Kreis Steinfurt, Straßenverkehrsamt Bußgeldstelle ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Steinfurt Kreis Steinfurt, Straßenverkehrsamt Bußgeldstelle
E-Mail ✉️ post@kreis-steinfurt.de
Online Anhörung 🌐 anhoerung.kreis-steinfurt.de
Telefon 📞 02551 691305
Fax 📠 02551 691301

Verkehrsverstöße in Nordrhein-Westfalen die von Bußgeldstelle Steinfurt geahndet werden

In Steinfurt, Emsdetten, Greven, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup oder Rheine werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Kreis Steinfurt – Abteilung Straßenverkehrsamt Bußgeldstelle

Der Kreis Steinfurt, Abteilung Straßenverkehrsamt Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Steinfurt kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Kreis Steinfurt – Abteilung Straßenverkehrsamt Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Steinfurt und Umgebung

In Steinfurt werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Kreis Steinfurt – Abteilung Straßenverkehrsamt Bußgeldstelle

Die Der Kreis Steinfurt, Abteilung Straßenverkehrsamt Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Steinfurt kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Kreis Steinfurt – Abteilung Straßenverkehrsamt Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.