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Bußgeldstelle Viechtach

Polizeiverwaltungsamt Bayern | Zentrale Bußgeldstelle

Drohen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot?

Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder Zeugenfragebogen – zugestellt durch Zentrale Bußgeldstelle, Viechtach ?
Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und die Messung sowie den Tatvorwurf prüfen. So lassen sich Strafen oft abwenden.

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Zuständigkeit der Bußgeldstelle Viechtach

Das Polizeiverwaltungsamt Bayern, Zentrale Bußgeldstelle ist für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verantwortlich. Dazu gehören u.a. Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße oder Handyverstöße. Ihre Aufgaben umfassen die Prüfung von Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften sowie die Einleitung und Durchführung entsprechender Verfahren.

Das Polizeiverwaltungsamt Bayern stützt sich auf den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und ahndet Verkehrsverstöße mit Verwarnungsgeldern, Bußgeldern sowie Fahrverboten.

Neben der Verhängung von Bußgeldern oder der Anordnung eines Fahrverbots kann das Polizeiverwaltungsamt Bayern, Zentrale Bußgeldstelle, auch weitere Maßnahmen ergreifen – etwa die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. In besonders schweren Fällen kann zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis veranlasst werden.

Fahrer auf Probe in Bayern

Für Fahranfänger in der Probezeit in Bayern gelten besondere Regelungen. Verstöße werden in sogenannte A- (schwerwiegende) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende) unterteilt. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit und verpflichten zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei weiteren Verstößen können zusätzliche Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis folgen.

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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Viechtach Polizeiverwaltungsamt Bayern, Zentrale Bußgeldstelle
E-Mail ✉️ pva.poststelle.sg22@polizei.bayern.de
Link zur Behörde 🌐 Bußgeldstelle Polizeiverwaltungsamt Bayern
Telefon 📞 09942-95 25 80
Fax 📠 09942-95 22 41

Verkehrsverstöße in Bayern – geahndet durch die Bußgeldstelle Viechtach

In Viechtach registriert Das Polizeiverwaltungsamt Bayern, Zentrale Bußgeldstelle täglich eine Vielzahl an Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Bußgeldstelle in Viechtach ist für die Sanktionierung dieser Ordnungswidrigkeiten zuständig. Besonders häufig fallen folgende Delikte auf:

1.

Tempoverstöße

Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen in Bayern zu den häufigsten Ursachen für Bußgeldverfahren. Besonders auf Landstraßen und Autobahnen werden Fahrzeuge regelmäßig mit mehr als 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h über dem erlaubten Tempolimit gemessen.
Auch innerorts, etwa in der 50er-Zone sind Geschwindigkeiten von 71, 75 oder 82 km/h keine Seltenheit. Neben empfindlichen Geldbußen drohen Fahrverbote und Punkte in Flensburg.

2.

Missachtung roter Ampeln

Das Überfahren roten Ampel in Viechtach ist nicht nur ein erheblicher Regelverstoß, sondern zählt auch zu den gefährlichsten Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Schon bei wenigen Sekunden Rotlicht drohen hohe Bußgelder, Punkte und in schwereren Fällen ein Fahrverbot. Die Sanktionen steigen zusätzlich, wenn durch das Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.

3.

Mindestabstand nicht eingehalten

Auf Autobahnen und Schnellstraßen in Bayern muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden – meist gilt: „halber Tacho“ in Metern. Bei einer Unterschreitung drohen Bußgelder, Punkte sowie in bestimmten Fällen ein Fahrverbot. Abstandsmessungen erfolgen oft durch spezielle Kamerasysteme auf Brücken. Mehr über Abstandsverstöße.

4.

Handy am Steuer

Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt in Viechtach oder Bayern – egal ob Telefonieren oder Tippen – stellt eine erhebliche Ablenkung dar und ist streng verboten. Wer mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Weitere Details Handy am Steuer.

Aufgaben der Behörde: Polizeiverwaltungsamt Bayern – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle

Das Polizeiverwaltungsamt Bayern, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle, übernimmt alle wesentlichen Verfahrensschritte im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts:

  • wenn dein Fahrzeug bei einem Verkehrsverstoß in Bayern erfasst wurde,
  • wenn das Blitzerfoto oder andere Beweismittel keine eindeutige Identifikation des Fahrers in Viechtach ermöglichen,
  • oder wenn das Fahrzeug auf eine Firma oder einen anderen Halter zugelassen ist, der möglicherweise nicht selbst gefahren ist.

zusätzliche Aufgaben der Bußgeldstelle Viechtach

  1. Einleitung und Durchführung von Bußgeldverfahren in Bayern
  2. Versand der Online-Anhörung, Anhörung im Bußgeldverfahren und Zeugenfragebogen an die Betroffenen in Bayern
  3. Bearbeitung von Einsprüchen und Gewährung von Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung beschlagnahmter Fahrzeuge in Einzelfällen

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Geschwindigkeitsüberschreitung
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Anhörung und Zeugenfragebogen – Ihre Rechte und Pflichten

Bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird, erhalten Betroffene aus Viechtach häufig eine Anhörung oder einen Zeugenfragebogen. Diese Schreiben müssen folgende Informationen enthalten:

  1. genaue Beschreibung der vorgeworfenen Tat (Datum, Ort, Uhrzeit, Fahrzeugtyp) in Bayern
  2. Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht
  3. Frist zur Rückmeldung
  4. Rechtsgrundlage des Verfahrens

Hinweis zur rechtlichen Belehrung

Nach § 55 Abs. 2 OWiG in Verbindung mit § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO sind Ermittlungsbehörden verpflichtet, betroffene Personen darüber zu informieren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder keine Angaben zu machen. Diese Belehrung dient dem Schutz der Selbstbestimmung und der Rechte der Betroffenen im Verfahren.

Bußgeldbescheid – Einspruch möglich?

Gegen einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Viechtach kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung schriftlich Einspruch eingelegt werden. Maßgeblich ist hierbei nicht das Datum des Bescheids, sondern der Tag der Zustellung im Briefkasten. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig und kann in der Regel nicht mehr angefochten werden.

Der Einspruch kann zunächst form- und fristgerecht auch ohne Begründung eingelegt werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Begründung zeitnah nachzureichen – idealerweise nach Akteneinsicht, um fundiert auf etwaige Messfehler, Verfahrensverstöße oder Beweisprobleme eingehen zu können.

⚖️ Hinweis zur Einspruchsbegründung

Wichtig: In vielen Fällen weist die Bußgeldstelle Polizeiverwaltungsamt Bayern – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle Einsprüche ohne anwaltliche Begründung pauschal zurück. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann nicht nur die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen, sondern auch Akteneinsicht beantragen und formgerechte Einwendungen formulieren. Dadurch steigen die Chancen erheblich, das Verfahren erfolgreich anzufechten oder eine Einstellung zu erreichen.

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