Die Stadtverwaltung Hoyerswerda, Zentrale Bußgeldstelle ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Anzeige -Behörde | Abteilung |
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Bußgeldstelle Hoyerswerda | Stadtverwaltung Hoyerswerda, Zentrale Bußgeldstelle |
Online Anhörung | 🌐 www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/03-dezernat-kommunale-dienstleistungen/fachbereich-buergeramt/33-2-oeffentliche-sicherheit-und-ordnung-untere-strassenbehoerde-fg/33-22-zentrale-bussgeldstelle-fd/ |
Telefon | 📞 03571 456337 |
Fax | 📠 03571 45786341 |
In Hoyerswerda werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Stadtverwaltung Hoyerswerda, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Hoyerswerda kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Hoyerswerda – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.
In Hoyerswerda werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Die Stadtverwaltung Hoyerswerda, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Hoyerswerda kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Hoyerswerda – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.