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Bußgeldstelle Hoyerswerda

Stadtverwaltung Hoyerswerda | Zentrale Bußgeldstelle

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Hoyerswerda

Die Stadtverwaltung Hoyerswerda, Zentrale Bußgeldstelle ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG

Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Hoyerswerda Stadtverwaltung Hoyerswerda, Zentrale Bußgeldstelle
E-Mail ✉️ bussgeldstelle@hoyerswerda-stadt.de
Online Anhörung 🌐 www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/03-dezernat-kommunale-dienstleistungen/fachbereich-buergeramt/33-2-oeffentliche-sicherheit-und-ordnung-untere-strassenbehoerde-fg/33-22-zentrale-bussgeldstelle-fd/
Telefon 📞 03571 456337
Fax 📠 03571 45786341

Verkehrsverstöße in Sachsen die von Bußgeldstelle Hoyerswerda geahndet werden

In Hoyerswerda werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadtverwaltung Hoyerswerda – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle

Die Stadtverwaltung Hoyerswerda, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Hoyerswerda kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Hoyerswerda – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Hoyerswerda und Umgebung

In Hoyerswerda werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadtverwaltung Hoyerswerda – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle

Die Die Stadtverwaltung Hoyerswerda, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Hoyerswerda kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Hoyerswerda – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.