Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Schwerin kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Schwerin – Abteilung Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.
Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Schwerin kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Schwerin – Abteilung Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.