Die Stadtverwaltung Torgau, Zentrale Bußgeldstelle ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Anzeige -Behörde | Abteilung |
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Bußgeldstelle Torgau | Stadtverwaltung Torgau, Zentrale Bußgeldstelle |
Online Anhörung | 🌐 www.landkreis-nordsachsen.de/behoerdenwegweiser.html?m=tasks-detail&id=183 |
Telefon | 📞 03421 748210 |
Fax | 📠 03421 748338 |
In Torgau werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Stadtverwaltung Torgau, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Torgau kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Torgau – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.
In Torgau werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Die Stadtverwaltung Torgau, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Torgau kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Torgau – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.