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Paragraph § 1565 BGB
Nur wenn die eheliche Lebensgemeinschaft endgültig nicht mehr besteht und nicht wiederhergestellt werden kann, ist eine Scheidung zulässig
Was regelt § 1565 BGB?
§ 1565 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) legt den zentralen Maßstab für eine Scheidung in Deutschland fest: Das sogenannte „Scheitern der Ehe“. Nur wenn die eheliche Lebensgemeinschaft endgültig nicht mehr besteht und nicht wiederhergestellt werden kann, ist eine Scheidung zulässig.
- Scheidungsvoraussetzung: Die Ehe muss gescheitert sein.
- Trennungszeit: In der Regel muss ein Trennungsjahr eingehalten werden.
- Einseitige Scheidung: Nach 3 Jahren Trennung ist die Ehe unwiderlegbar gescheitert.
Wann gilt die Ehe als gescheitert?
Das Gesetz geht davon aus, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass diese wiederhergestellt wird.
- Zerrüttung der Ehe: Keine häusliche oder persönliche Gemeinschaft, keine Versöhnungsabsicht.
- Unterschiedliche Sichtweisen: Auch wenn ein Ehepartner am Fortbestand festhält, kann Scheitern vorliegen.
- Verweigerte Rückkehr: Ablehnung eines Versöhnungsversuchs gilt als starkes Indiz.
Trennungsjahr und Fristen
Für eine Scheidung muss die Trennung der Eheleute in der Regel seit mindestens einem Jahr bestehen. Die Fristen im Überblick:
- 1 Jahr Trennung: Scheidung mit Zustimmung beider Ehepartner möglich.
- 3 Jahre Trennung: Scheidung auch gegen den Willen eines Partners – unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns.
- Härtefall: In besonders schweren Fällen ist auch eine frühere Scheidung denkbar (z. B. Gewalt, schwere Demütigungen).
Häufige Folgen einer Scheidung
Ein Scheidungsverfahren zieht zahlreiche rechtliche und finanzielle Regelungen nach sich. Die wichtigsten Themenbereiche sind:
Bereich |
Regelung |
Besonderheiten |
Unterhalt |
Trennungsunterhalt & nachehelicher Unterhalt |
Abhängig von Bedürftigkeit & Einkommen. |
Versorgungsausgleich |
Ausgleich der Rentenanwartschaften |
Wird vom Gericht automatisch durchgeführt. |
Zugewinnausgleich |
Vermögensaufteilung nach Eheende |
Nur bei Zugewinngemeinschaft relevant. |
Sorgerecht |
Regelung für gemeinsame Kinder |
Kindeswohl hat höchste Priorität. |
Rechtsschutz und anwaltliche Beratung
Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern auch juristisch komplex. Ein Fachanwalt für Familienrecht hilft bei der rechtssicheren und fairen Klärung aller Scheidungsfolgen.
- Anwaltspflicht: Beim Familiengericht besteht für Scheidungen Anwaltszwang.
- Beratung zu Vereinbarungen: Unterhaltsvereinbarungen, Eheverträge und Umgangsregelungen sollten frühzeitig rechtlich abgesichert werden.
- Schlichtung möglich: Mediation ist eine gute Option, um Streit zu vermeiden und faire Lösungen zu finden.
Christian Hollmann ist erfahrener Internetunternehmer und ist spezialisiert auf die Digitalisierung und Sichtbarkeit von Kanzleien in verschiedenen Rechtsgebieten:
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