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🎓 Privatinsolvenz 2025

Die Privatinsolvenz bietet überschuldeten Personen in Deutschland die Möglichkeit eines finanziellen Neuanfangs. Durch ein geregeltes Verfahren können Schulden innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgebaut werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Insolvenzordnung (InsO).

Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz

Um eine Privatinsolvenz zu beantragen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem eine nachhaltige Zahlungsunfähigkeit sowie der vorherige Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern.

Wichtige Voraussetzungen

  • Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner ist nicht in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
  • Erfolglose außergerichtliche Einigung: Ein vorheriger Versuch, die Schulden ohne gerichtliches Verfahren zu regeln, muss gescheitert sein.
  • Keine laufenden Insolvenzverfahren: Eine erneute Privatinsolvenz ist frühestens nach zehn Jahren möglich.

Ablauf der Privatinsolvenz

  • Phase 1: Antragstellung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
  • Phase 2: Abwicklung der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter.
  • Phase 3: Wohlverhaltensperiode mit Pflichten zur Schuldenregulierung.
  • Phase 4: Restschuldbefreiung nach drei Jahren.

Pflichten während der Wohlverhaltensphase

Während der Wohlverhaltensperiode gelten bestimmte Regelungen für Schuldner:

Regelung Pflicht Besonderheiten
EinkommenAbgabe des pfändbaren EinkommensanteilsNicht pfändbare Beträge bleiben erhalten.
MeldepflichtAngabe von Arbeitsplatz- und WohnsitzwechselVerstöße können die Restschuldbefreiung gefährden.
Keine neuen SchuldenVermeidung weiterer VerbindlichkeitenNeue Schulden sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Privatinsolvenz basiert auf folgenden gesetzlichen Regelungen:

  • InsO: Insolvenzordnung – regelt das gesamte Insolvenzverfahren.
  • ZPO: Zivilprozessordnung – enthält Vorschriften zur Zwangsvollstreckung.
  • Pfändungstabelle: Gibt an, welcher Teil des Einkommens unpfändbar ist.

Quellen