Die Privatinsolvenz bietet überschuldeten Personen in Deutschland die Möglichkeit eines finanziellen Neuanfangs. Durch ein geregeltes Verfahren können Schulden innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgebaut werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Insolvenzordnung (InsO).
Um eine Privatinsolvenz zu beantragen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem eine nachhaltige Zahlungsunfähigkeit sowie der vorherige Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern.
Während der Wohlverhaltensperiode gelten bestimmte Regelungen für Schuldner:
Regelung | Pflicht | Besonderheiten |
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Einkommen | Abgabe des pfändbaren Einkommensanteils | Nicht pfändbare Beträge bleiben erhalten. |
Meldepflicht | Angabe von Arbeitsplatz- und Wohnsitzwechsel | Verstöße können die Restschuldbefreiung gefährden. |
Keine neuen Schulden | Vermeidung weiterer Verbindlichkeiten | Neue Schulden sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. |
Die Privatinsolvenz basiert auf folgenden gesetzlichen Regelungen: