mögliche Mess- und Beobachtungsfehler
Verstoß | Pkt. | BG | FV | Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Rote Ampel unter 1 Sek. lang rot | 1 | 90€ | Nein | Prüfen ** |
Rote Ampel unter 1 Sek. lang rot und andere gefährdet | 2 | 200€ | 1 Monat | Prüfen ** |
Rote Ampel unter 1 Sek. lang rot mit Sachbeschädigung | 2 | 240€ | 1 Monat | Prüfen ** |
Verstoß | Pkt. | BG | FV | Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Rote Ampel mehr als 1 Sek. lang rot | 2 | 200€ | 1 Monat | Prüfen ** |
Rote Ampel mehr als 1 Sek. lang rot und andere gefährdet | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen ** |
Rote Ampel mehr als 1 Sek. lang rot mit Sachbeschädigung | 2 | 360€ | 1 Monat | Prüfen ** |
Verstoß | Pkt. | BG | FV | Einspruch? |
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Mit Grünpfeil abgebogen, ohne anzuhalten | 1 | 70€ | Nein | Prüfen ** |
+ Gefährdung anderer | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
+ Mit Sachbeschädigung | 1 | 120€ | Nein | Prüfen ** |
+ Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regelungen: Das Überfahren einer roten Ampel kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen.
Das Überfahren einer roten Ampel gehört zu den schwerwiegenderen Verkehrsverstößen und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Laut § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO ist bei rotem Lichtzeichen an der Haltlinie zu stoppen. Ein Verstoß gilt gemäß § 24 StVG als Ordnungswidrigkeit und wird nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) sanktioniert. Abhängig von der Dauer der Rotphase und ob es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kam, drohen empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.
Die Verkehrsregel dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer – insbesondere Fußgänger und Radfahrer sind bei einem Rotlichtverstoß besonders gefährdet. Bereits wenige Sekunden Unachtsamkeit oder Eile können hier schwerwiegende Folgen haben.
Ein Rotlichtverstoß wird häufig durch eine automatische Ampelüberwachung (sog. "Blitzer") oder durch Polizeibeobachtung dokumentiert und anschließend geahndet.
Der Verstoß wird meist durch stationäre Rotlichtblitzer an Kreuzungen dokumentiert. Diese erfassen sowohl das Überfahren der Haltelinie als auch das Einfahren in den Kreuzungsbereich bei Rot.
Nach Auswertung der Bilder erhält der Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen zur Stellungnahme. Dieser markiert den Start des Bußgeldverfahrens.
Ist unklar, wer das Fahrzeug geführt hat, kann ein Zeugenfragebogen verschickt werden, um den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln.
Nach Feststellung des Fahrers wird ein Bußgeldbescheid mit den rechtlichen Folgen des Verstoßes verschickt. Dieser enthält Informationen zu Bußgeld, Punkten und ggf. Fahrverbot.
Innerhalb der gesetzlichen Frist kann Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden – insbesondere bei technischen Zweifeln oder Fehlidentifikation.
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeug die Haltelinie bei roter Ampel überquert, obwohl die Ampel weniger als eine Sekunde rot war. Diese Verstöße resultieren häufig aus kurzzeitiger Unachtsamkeit oder Fehlinterpretation der Verkehrssituation. Sie werden als weniger schwerwiegend bewertet, ziehen aber dennoch Bußgeld und Punkte nach sich.
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot zeigt, bevor die Haltelinie überquert wird, oder wenn durch den Verstoß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder ein Unfall verursacht wird. Diese Fälle gelten als schwerwiegender und werden mit höheren Strafen belegt.
Die Unterscheidung zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß basiert auf der sogenannten Rotlichtdauer, also der Zeitspanne, in der die Ampel bereits rot leuchtet, wenn die Haltelinie überfahren wird. Neben der Dauer spielt auch die konkrete Gefährdungslage eine wichtige Rolle bei der Einordnung und Sanktionierung.
In qualifizierten Fällen kann das Überfahren einer roten Ampel nicht nur zu Bußgeldern und Punkten, sondern auch zu Fahrverboten und strafrechtlichen Verfahren führen.
Die Höhe der Sanktionen richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und den jeweiligen Umständen:
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Zum Bußgeld-CheckRotlichtverstöße gehören zu den häufigsten Ursachen für schwere Verkehrsunfälle, insbesondere an Kreuzungen. Fußgänger, Radfahrer und querender Verkehr sind dabei besonders gefährdet. Die Kombination aus Rotlichtverstoß und überhöhter Geschwindigkeit erhöht das Risiko schwerer Unfälle drastisch.
Rotlichtverstöße werden in der Regel durch stationäre Ampelblitzer oder mobile Messgeräte erfasst. Dabei wird genau dokumentiert, wie lange die Ampel bereits rot war, als die Haltelinie überfahren wurde. Die Auswertung dieser Messdaten ist entscheidend für die rechtliche Bewertung und die Höhe der Sanktionen.
Fehler bei der Messung oder Auswertung können jedoch vorkommen. Daher ist es oft ratsam, einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt hinzuzuziehen, um den Bußgeldbescheid auf Rechtsfehler zu überprüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Gerade bei qualifizierten Rotlichtverstößen drohen neben hohen Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote, die gravierende Folgen für den Fahrer haben können.
Um Rotlichtverstöße und die damit verbundenen Sanktionen zu vermeiden, empfehlen sich folgende Verhaltensweisen: