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🚦 Rotlichtverstoß

mögliche Mess- und Beobachtungsfehler

  1. Falsche Einschätzung der Rotphase
  2. Unklare oder fehlende Videoaufzeichnung
  3. Lückenhafte Dokumentation des Haltelinienübertritts
  4. Mögliche Verwechslung mit einem anderen Fahrzeug
  5. Fehlerhafte Messgeräte oder Induktionsschleifen

Tabelle einfacher Rotlichtverstoß

Verstoß Pkt. BG FV Einspruch?
Rote Ampel unter 1 Sek. lang rot 1 90€ Nein Prüfen **
Rote Ampel unter 1 Sek. lang rot und andere gefährdet 2 200€ 1 Monat Prüfen **
Rote Ampel unter 1 Sek. lang rot mit Sachbeschädigung 2 240€ 1 Monat Prüfen **
** Anzeige | Pkt. = Punkte | BG = Bußgeld | FV = Fahrverbot

Tabelle qualifizierter Rotlichtverstoß

Verstoß Pkt. BG FV Einspruch?
Rote Ampel mehr als 1 Sek. lang rot 2 200€ 1 Monat Prüfen **
Rote Ampel mehr als 1 Sek. lang rot und andere gefährdet 2 320€ 1 Monat Prüfen **
Rote Ampel mehr als 1 Sek. lang rot mit Sachbeschädigung 2 360€ 1 Monat Prüfen **
** Anzeige | Pkt. = Punkte | BG = Bußgeld | FV = Fahrverbot

Rote Ampel mit Grünpfeil überfahren

Verstoß Pkt. BG FV Einspruch?
Mit Grünpfeil abgebogen, ohne anzuhalten 1 70€ Nein Prüfen **
+ Gefährdung anderer 1 100€ Nein Prüfen **
+ Mit Sachbeschädigung 1 120€ Nein Prüfen **
+ Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern 1 100€ Nein Prüfen **
** Anzeige | Pkt. = Punkte | BG = Bußgeld | FV = Fahrverbot

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Folgen und Verlängerung

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regelungen: Das Überfahren einer roten Ampel kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen.

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Bußgeldkatalog: Rote Ampel überfahren

Das Überfahren einer roten Ampel gehört zu den schwerwiegenderen Verkehrsverstößen und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Laut § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO ist bei rotem Lichtzeichen an der Haltlinie zu stoppen. Ein Verstoß gilt gemäß § 24 StVG als Ordnungswidrigkeit und wird nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) sanktioniert. Abhängig von der Dauer der Rotphase und ob es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kam, drohen empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.

Die Verkehrsregel dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer – insbesondere Fußgänger und Radfahrer sind bei einem Rotlichtverstoß besonders gefährdet. Bereits wenige Sekunden Unachtsamkeit oder Eile können hier schwerwiegende Folgen haben.

Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens bei Rotlichtverstoß

Ein Rotlichtverstoß wird häufig durch eine automatische Ampelüberwachung (sog. "Blitzer") oder durch Polizeibeobachtung dokumentiert und anschließend geahndet.


1.

Rotlichtüberwachung

Der Verstoß wird meist durch stationäre Rotlichtblitzer an Kreuzungen dokumentiert. Diese erfassen sowohl das Überfahren der Haltelinie als auch das Einfahren in den Kreuzungsbereich bei Rot.

2.

Der Anhörungsbogen

Nach Auswertung der Bilder erhält der Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen zur Stellungnahme. Dieser markiert den Start des Bußgeldverfahrens.

3.

(Optional) Der Zeugenfragebogen

Ist unklar, wer das Fahrzeug geführt hat, kann ein Zeugenfragebogen verschickt werden, um den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln.

4.

Bußgeldbescheid

Nach Feststellung des Fahrers wird ein Bußgeldbescheid mit den rechtlichen Folgen des Verstoßes verschickt. Dieser enthält Informationen zu Bußgeld, Punkten und ggf. Fahrverbot.

5.

Rechtsmittel

Innerhalb der gesetzlichen Frist kann Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden – insbesondere bei technischen Zweifeln oder Fehlidentifikation.


Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeug die Haltelinie bei roter Ampel überquert, obwohl die Ampel weniger als eine Sekunde rot war. Diese Verstöße resultieren häufig aus kurzzeitiger Unachtsamkeit oder Fehlinterpretation der Verkehrssituation. Sie werden als weniger schwerwiegend bewertet, ziehen aber dennoch Bußgeld und Punkte nach sich.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot zeigt, bevor die Haltelinie überquert wird, oder wenn durch den Verstoß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder ein Unfall verursacht wird. Diese Fälle gelten als schwerwiegender und werden mit höheren Strafen belegt.

Rechtliche Grundlagen und Bedeutung

Die Unterscheidung zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß basiert auf der sogenannten Rotlichtdauer, also der Zeitspanne, in der die Ampel bereits rot leuchtet, wenn die Haltelinie überfahren wird. Neben der Dauer spielt auch die konkrete Gefährdungslage eine wichtige Rolle bei der Einordnung und Sanktionierung.

In qualifizierten Fällen kann das Überfahren einer roten Ampel nicht nur zu Bußgeldern und Punkten, sondern auch zu Fahrverboten und strafrechtlichen Verfahren führen.

Mögliche Sanktionen bei Rotlichtverstößen

Die Höhe der Sanktionen richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und den jeweiligen Umständen:

  1. Einfacher Rotlichtverstoß: Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
  2. Qualifizierter Rotlichtverstoß: Bußgeld ab 200 Euro, 2 Punkte und mindestens 1 Monat Fahrverbot, insbesondere bei Gefährdung oder Sachbeschädigung.

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Gefahren und Unfallrisiken durch Rotlichtverstöße

Rotlichtverstöße gehören zu den häufigsten Ursachen für schwere Verkehrsunfälle, insbesondere an Kreuzungen. Fußgänger, Radfahrer und querender Verkehr sind dabei besonders gefährdet. Die Kombination aus Rotlichtverstoß und überhöhter Geschwindigkeit erhöht das Risiko schwerer Unfälle drastisch.

Prüfung von Rotlichtverstößen und anwaltliche Unterstützung

Rotlichtverstöße werden in der Regel durch stationäre Ampelblitzer oder mobile Messgeräte erfasst. Dabei wird genau dokumentiert, wie lange die Ampel bereits rot war, als die Haltelinie überfahren wurde. Die Auswertung dieser Messdaten ist entscheidend für die rechtliche Bewertung und die Höhe der Sanktionen.

Fehler bei der Messung oder Auswertung können jedoch vorkommen. Daher ist es oft ratsam, einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt hinzuzuziehen, um den Bußgeldbescheid auf Rechtsfehler zu überprüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Gerade bei qualifizierten Rotlichtverstößen drohen neben hohen Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote, die gravierende Folgen für den Fahrer haben können.

Verhaltenstipps zur Vermeidung eines Rotlichtverstoßes

Um Rotlichtverstöße und die damit verbundenen Sanktionen zu vermeiden, empfehlen sich folgende Verhaltensweisen:

  1. Frühzeitiges Bremsen bei Gelb: Statt bei Gelb noch zu beschleunigen, sollte man rechtzeitig abbremsen, um das Überfahren von Rot zu vermeiden.
  2. Auf Ampelphasen achten: Beobachtung der Ampelschaltung im Querverkehr kann helfen, das Umschalten rechtzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.
  3. Fahrassistenzsysteme nutzen: Moderne Fahrzeuge bieten Warnsysteme, die vor roter Ampel warnen oder sogar bremsen können.
  4. Ablenkungen vermeiden: Volle Konzentration auf die Straße ist unerlässlich, Ablenkungen wie Handy oder laute Musik sollten vermieden werden.

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Quellen

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