Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind Verstöße, die eine besonders hohe Gefährdung darstellen oder grob gegen zentrale Verkehrsregeln verstoßen. Sie liegen unterhalb der Schwelle zur Straftat, ziehen aber deutliche Sanktionen nach sich. Häufig führen sie zu Punkten in Flensburg, Fahrverboten oder höheren Bußgeldern.
Nachfolgend eine Auswahl besonders relevanter schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten:
Überfahren einer roten Ampel mit Gefährdung – 200 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Bei über 130 km/h zu dichtes Auffahren – bis zu 400 € Bußgeld, 2 Punkte und Fahrverbot möglich.
Vorfahrt genommen mit Gefährdung – 120 € Bußgeld, 1 Punkt.
Überholen trotz Gegenverkehr oder unklarer Verkehrslage – mindestens 150 € Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot.
Wer eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit deutlichen Konsequenzen rechnen – selbst wenn kein Unfall passiert:
Die Folgen schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten gehen oft über ein einmaliges Bußgeld hinaus:
Gerade bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten lohnt sich die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Akteneinsicht beantragen, Formfehler erkennen und die Erfolgschancen für einen Einspruch deutlich erhöhen.
Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten sind keine Bagatellen. Wer betroffen ist, sollte das Verfahren ernst nehmen – und sich bei drohenden Punkten oder Fahrverboten frühzeitig rechtlich beraten lassen.
Rechtliche Probleme können verunsichern und viele Fragen aufwerfen. Bei JUSORA bemühen wir uns, diese Themen so aufzubereiten, dass sie greifbarer werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das eigene Anliegen direkt an spezialisierte Expertinnen und Experten heranzutragen.
Mehr über JUSORAImmer wieder neue Einblicke in Rechtswissen & Paragraphen.