JUSORA - Ihr gutes Recht

Alle Verkehrsrecht Arbeitsrecht Scheidungsrecht

Paragraph § 1363 BGB

Während der Ehe bleibt das Vermögen beider Partner getrennt. Im Fall der Scheidung findet ein finanzieller Ausgleich des Zugewinns statt

Paragraph § 1361 BGB

Gemäß § 1361 BGB steht einem Ehegatten Unterhalt zu, wenn die Eheleute getrennt leben, aber die Ehe noch nicht geschieden ist.

Paragraph § 1565 BGB

Nur wenn die eheliche Lebensgemeinschaft endgültig nicht mehr besteht und nicht wiederhergestellt werden kann, ist eine Scheidung zulässig