www.anhoerung24.de Was ist das?
Anhoerung24 ist ein von vielen Bußgeldstellen eingesetztes Online-Portal, über das Betroffene ihre Stellungnahme im Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeben können. Anstelle eines Papierformulars, das per Post zurückgeschickt werden muss, erfolgt die Kommunikation hier komplett digital. Das spart Zeit, Porto und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung durch die Behörde.
Besonders häufig versenden Bußgeldstellen wie das Landratsamt Bodenseekreis (512), die Große Kreisstadt Radebeul (365), der Landkreis Meißen (1034), der Landkreis Verden (1045), der Kreis Heinsberg (1017) oder der Landkreis Cuxhaven (1039) ihre Online-Anhörungen über anhoerung24.de. Wer also Post von einer dieser Stellen erhält, findet meist einen Hinweis auf die digitale Anhörung über www.anhoerung24.de.
Häufiger Anlass für Post sind Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften von:
sowie Rotlichtverstöße oder Abstandsverstöße. Bevor Sie voreilig handeln und die Rechtskraft des Bescheids riskieren, sollten Sie das Blitzerfoto anfechten und Ihre Optionen prüfen.Besonders bei drohendem Fahrverbot, Vorwürfen wie Fahrerflucht oder Verstößen gegen die 2x 26 km/h Regel ist Vorsicht geboten. Nutzen Sie den Bußgeld-Check, um zu klären, ob Sie ein Fahrverbot umgehen können.
Zugang & Login – Aktenzeichen und Passwort
Um dich bei Anhoerung24 einzuloggen, benötigst du zwei Angaben aus dem Schreiben der Bußgeldstelle: das Aktenzeichen und ein individuelles Passwort. Diese stehen meist deutlich auf der ersten oder zweiten Seite des Schreibens.
Hinweis zur rechtlichen Belehrung über anhoerung24
Nach § 55 Abs. 2 OWiG i. V. m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO muss die Bußgeldstelle Betroffene belehren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Außerdem darf jederzeit ein/e Verteidiger/in hinzugezogen werden.
Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen wahrheitsgemäß angegeben werden – mehr nicht.
Angaben zum Vorwurf (Ablauf, Fahrereigenschaft, Belege) sind freiwillig. Schweigen ist zulässig und oft klug.
Vor oder während der Online-Anhörung kannst du rechtlichen Rat einholen oder eine Verteidigung beauftragen – ratsam etwa ab 21 km/h zu schnell, bei Abstands- oder Rotlichtverstößen.
Alles, was du über anhoerung24.de angibst oder hochlädst, wird Teil der Akte und kann im Verfahren verwendet werden.
Ist www.anhoerung24.de seriös?
Viele Betroffene stellen sich die Frage, ob anhoerung24 vertrauenswürdig ist. Grundsätzlich gilt: Es handelt sich hierbei nicht um ein privates Unternehmen, sondern um ein offizielles Online-Portal, das direkt von Bußgeldstellen in Deutschland eingesetzt wird. Behörden nutzen es, um die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren effizienter und papierlos abzuwickeln.
Die Daten, die über anhoerung24 übermittelt werden, laufen verschlüsselt und sind nur für die jeweilige Behörde zugänglich. Auch das Design und der Aufbau des Portals orientieren sich an behördlichen Standards, sodass die Authentizität überprüfbar ist. Wichtig ist allerdings, die Webadresse www.anhoerung24.de genau zu prüfen, um nicht auf betrügerische Nachahmungen hereinzufallen.
Ob du deine Stellungnahme nun klassisch per Post oder online über anhoerung24 abgibst, bleibt dir überlassen. Das Portal ist ein offizieller, sicherer und von vielen Kommunen aktiv genutzter Weg, um deine Angaben schnell und unkompliziert an die zuständige Bußgeldstelle zu übermitteln.
Derzeit nutzen 50 Bußgeldstellen www.anhoerung24.de
Viele Behörden nutzen das Portal anhoerung24.de. Manche sind über eine eigene Kennziffer erreichbar (die Nummer steht in Ihrem Anhörungsschreiben und links in der Übersicht), andere über den Direktzugang der Hauptseite. In der folgenden Übersicht finden Sie alle uns bekannten angeschlossenen Bußgeldstellen – sortiert wahlweise nach Bundesland oder alphabetisch:
Sollten Sie Ihre Behörde hier nicht finden, nutzen Sie bitte unser Bußgeldstellen Verzeichnis.
Viele Betroffene wehren sich gegen fehlerhafte Online Anhörungen von anhoerung24
Gerne prüfen wir Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Zum Bußgeld-Check
Schritt-für-Schritt: Online-Anhörung anhoerung24.de
Die eigentliche Online-Anhörung läuft in mehreren einfachen Schritten ab:
- Einloggen: Zugangsdaten eingeben und bestätigen
- Belehrung lesen: Hier erfährst du, welche Rechte und Pflichten du hast
- Stellungnahme abgeben: Entweder als Fahrer bestätigen oder – falls zulässig – Angaben zur tatsächlichen fahrzeugführenden Person machen
- Unterlagen hochladen: Optional kannst du Beweise oder Dokumente anhängen
- Absenden & speichern: Nach dem Absenden solltest du die Bestätigung sichern
Plane für die gesamte Online-Anhörung etwa 10–15 Minuten ein. Du kannst den Vorgang in der Regel nicht zwischenspeichern – fange also erst an, wenn du alle Angaben parat hast.
Fristen & rechtzeitige Beratung
Im Schreiben der Bußgeldstellen, die die Domain www.anhoerung24.de nutzen, ist eine Frist angegeben, bis wann die Anhörung abgeschlossen sein muss. Auch wenn diese Frist oft mehrere Tage oder Wochen beträgt, sollten Sie nicht unüberlegt sofort online antworten. Füllen Sie das Formular auf anhoerung24.de erst aus, nachdem Sie sich – falls möglich – rechtlichen Rat eingeholt haben. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, welche Angaben sinnvoll sind, um unnötige Selbstbelastung zu vermeiden, und ob es strategisch besser ist, zunächst zu schweigen.
- Anzeige -Auch falsche oder widersprüchliche Angaben können Folgen haben – von einem erhöhten Bußgeld bis hin zu einem Strafverfahren, wenn der Verdacht einer falschen Verdächtigung besteht.
Typische Fehler vermeiden
Viele Probleme entstehen, weil Betroffene vorschnell reagieren oder kleine Details übersehen. Mit ein paar einfachen Grundregeln kannst du typische Fallstricke vermeiden:
Achte auf korrekte Groß- und Kleinschreibung – die häufigste Ursache für Login-Probleme.
Die im Schreiben genannte Frist läuft unabhängig davon, ob der Login klappt oder nicht.
Erst die Belehrung, dann Angaben – so vermeidest du eine ungewollte Selbstbelastung.
Überlege, ob du vorab rechtlichen Rat einholen solltest – abgesendete Angaben lassen sich nicht zurückholen.
Nach dem Absenden die Bestätigung unbedingt abspeichern oder ausdrucken – als Nachweis für deine fristgerechte Reaktion.
Datenschutz & Sicherheit
Auch wenn die Website www.anhoerung24.de optisch veraltet wirkt und – abgesehen von Impressum und Datenschutzerklärung – keine weiteren Unterseiten bietet, werden deine Angaben nach unserem Wissen ausschließlich über eine verschlüsselte HTTPS-Verbindung übertragen. Achte darauf, dass in der Adresszeile ein Schloss-Symbol angezeigt wird und die Domain exakt korrekt ist. Deine Zugangsdaten sind nur für den angegebenen Vorgang gültig und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn du unsicher bist, wie du vorgehen sollst, kannst du vorab einen Bussgeldexperten beauftragen.
Details zur Verarbeitung deiner Daten findest du in der Datenschutzerklärung deiner Bußgeldstelle oder direkt auf dem Portal.
Weitere Behörden-Portale
Nicht jede Bußgeldstelle arbeitet mit anhoerung24. Manche setzen stattdessen auf das OWi-Portal oder eigene Online-Lösungen. Welches Portal für dich zuständig ist, steht immer in dem Schreiben, das du erhalten hast – dort findest du auch die passenden Zugangsdaten.
Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?
Drohen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld, ist es meist ratsam, frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten – und zwar bevor du das Formular bei Anhoerung24 ausfüllst. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage prüfen und gemeinsam mit dir entscheiden, ob und wie du dich äußern solltest.
– Anzeige –Datenschutzhinweise (Kurzfassung)
Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401,
E-Mail: info | at | jusora.de
Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.
Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.
Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen (mit Wirkung für die Zukunft), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bußgeldstellen nach Bundesland
Deine Behörde nutzt anhoerung24.de – aber du suchst eine andere Bußgeldstelle? In unserem Verzeichnis findest du die erfassten Behörden aller Bundesländer mit Adressen, Kontaktdaten und Hinweisen zur Online-Anhörung.
Geblitzt worden? Diese Ratgeber helfen jetzt
Vom ersten Behördenbrief bis zur Einspruchsfrist: Diese Beiträge beantworten die wichtigsten Fragen nach einer Messung – verständlich erklärt und regelmäßig aktualisiert.
Fristen, Ablauf und realistische Dauer bis zur Post der Bußgeldstelle.
Die neue 6-Monats-Frist seit Juli 2026 und die Falle der Unterbrechung nach § 33 OWiG.
Wann Messungen angreifbar sind – von PoliScan bis Laser.
In welchen Bundesländern Sie das Beweisfoto online abrufen können.
Wann der Härtefall-Antrag den Führerschein retten kann.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot für Ihren Verstoß berechnen.
Was nach dem Zeugenfragebogen droht – und wie Sie reagieren.
Termine und Schwerpunkte der bundesweiten Kontrollwochen.
FAQ: Häufige Fragen zu anhoerung24.de
Rechtsquellen + weitere Informationen
- OWiG § 55 – Anhörung des Betroffenen (Form & Belehrung)
- StPO § 136 Abs. 1 – Vernehmung; Recht zu schweigen & Verteidigerhinweis
- OWiG § 111 – Falsche Namensangabe (Pflichtangaben zur Person)
- OWiG § 49 – Akteneinsicht des Betroffenen
- OWiG § 46 – Anwendung der StPO im Bußgeldverfahren
- StVG § 26 Abs. 3 – Verfolgungsverjährung bei Verkehrs-OWi (seit 01.07.2026: 6 Monate)
- OWiG § 33 – Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (z. B. durch Anhörung/Vernehmung)
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine erste rechtliche Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Die genannten Zeiträume sind Erfahrungswerte ohne Gewähr – die tatsächliche Verfahrensdauer hängt von der zuständigen Behörde, dem Einzelfall und der Auslastung ab. Ob Fristen eingehalten wurden, lässt sich verbindlich nur über eine Akteneinsicht klären.
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