owiportal.komm.one – Was ist das?
Das OWi-Portal unter owiportal.komm.one ist die zentrale Online-Anhörung der Bußgeldstellen in Baden-Württemberg. Betreiberin ist Komm.ONE – die Anstalt des öffentlichen Rechts der baden-württembergischen Kommunen und einer der größten kommunalen IT-Dienstleister Deutschlands. Sie stellt den Städten, Landkreisen und dem Land die Fachverfahren für das Ordnungswidrigkeitenrecht bereit; die Online-Anhörung ist der Teil davon, den Betroffene zu sehen bekommen. Statt eines Papierformulars geben Sie Ihre Stellungnahme komplett digital ab – mit Aktenzeichen und Passwort aus dem behördlichen Schreiben. Die kryptisch wirkende Adresse aus Ihrem Brief setzt sich dabei aus drei Bausteinen zusammen:
owiportal.komm.one
Läuft nicht unter einer Stadt-Adresse, sondern beim landesweiten IT-Dienstleister der Kommunen – daher dieselbe Domain für viele Behörden.
owiportal.komm.one/oaweb
„oaweb“ ist schlicht die Web-Anwendung der Online-Anhörung auf dem Portal.
/oaweb/08212000
Die achtstellige Zahl ist der amtliche Gemeindeschlüssel Ihrer Behörde – 08212000 steht z. B. für die Stadt Karlsruhe. Sie führt direkt zum richtigen Formular.
Die Kennung entschlüsseln – Ziffer für Ziffer
Die achtstellige Zahl am Ende Ihrer Adresse ist keine interne Vorgangsnummer, sondern der Amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) – die offizielle Kennung, mit der jede Gemeinde und jeder Kreis in Deutschland statistisch geführt wird. Sie ist nach einem festen Muster aufgebaut, und daran können Sie ablesen, welche Behörde Ihr Verfahren führt:
Zwei Beispiele: 08212000 löst sich auf zu Baden-Württemberg → Regierungsbezirk Karlsruhe → Stadtkreis Karlsruhe → Stadtverwaltung. Und 08200000 endet auf lauter Nullen: zuständig ist dort nicht eine Gemeinde, sondern das Regierungspräsidium Karlsruhe als zentrale Bußgeldstelle. Die vollständige Zuordnung aller uns bekannten Kennungen finden Sie weiter unten in der Übersicht.
owiportal oder oaportal – welche Adresse gilt für mich?
Komm.ONE betreibt zwei Online-Anhörungen parallel. Das verwirrt regelmäßig, weil beide unter derselben Hauptdomain laufen und beide mit dem Gemeindeschlüssel enden. Entscheidend ist der Pfad zwischen Domain und Kennung:
OWi-Portal
owiportal.komm.one/oaweb/08212000
Erkennbar am Pfad /oaweb. Diese Anhörung nutzen unter anderem das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stadt Karlsruhe.
oaportal
oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08111000
Erkennbar am Pfad /owi21OnlineAnhoerung. Details dazu auf unserer Seite zum oaportal.
Beide Wege sind offiziell und führen zur jeweils zuständigen Bußgeldstelle. Dass es zwei Systeme gibt, hat historische Gründe: Komm.ONE entstand 2018 aus dem Zusammenschluss der Datenzentrale Baden-Württemberg mit den drei kommunalen Zweckverbänden KDRS, KIRU und KIVBF, deren Vorgänger-Rechenzentren zwischen 1969 und 1972 gegründet wurden. Aus dieser Zusammenführung stammen bis heute mehrere Fachverfahren, die nebeneinander betrieben werden. Maßgeblich ist ausschließlich die Adresse in Ihrem Schreiben – tippen Sie sie genau so ab, wie sie dort steht.
Wer verschickt Post mit dieser Adresse?
Zu den Behörden, die ihre Online-Anhörung über das OWi-Portal abwickeln, zählen unter anderem:
- Regierungspräsidium Karlsruhe/oaweb/08200000
- Stadt Karlsruhe/oaweb/08212000
- Landratsamt Ortenaukreis/oaweb/08317000
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald/oaweb/08315000
- Rhein-Neckar-Kreis/oaweb/08226000
Wer Post von einer dieser Stellen erhält, findet darin meist einen Hinweis auf die digitale Anhörung über owiportal.komm.one. Die vollständige Liste steht weiter unten in der Übersicht.
Ziel der Online-Anhörung ist die Klärung des Sachverhalts – insbesondere, wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist und wie sich der Vorwurf darstellt. Typische Anlässe sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße oder Handy am Steuer.
Ziel der Online-Anhörung ist die Klärung des Sachverhalts, insbesondere wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist und wie sich der Vorwurf darstellt. Typische Anlässe sind etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße oder Handy am Steuer.
Die Teilnahme am Online-Verfahren und Angaben zum Tatvorwurf sind freiwillig. Schweigen ist zulässig. Pflichtangaben nach § 111 OWiG zur Person müssen wahrheitsgemäß gemacht werden.
Zugang & Login – Aktenzeichen und Passwort
Für den Login im owiportal brauchen Sie in der Regel Aktenzeichen und Passwort aus dem Schreiben der Bußgeldstelle. Nach dem Einloggen prüfen Sie die angezeigten Daten (Person, Tatvorwurf, Ort/Zeit) und geben Ihre Stellungnahme ab. Sind Sie unsicher, welche Angaben sinnvoll sind, kann vorab rechtlicher Rat helfen.
Hinweis zur rechtlichen Belehrung über das OWi-Portal
Nach § 55 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO muss die Bußgeldstelle Betroffene darauf hinweisen, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Eine/n Verteidiger/in dürfen Betroffene jederzeit hinzuziehen – auf dieses Recht muss die Behörde nach § 55 Abs. 2 OWiG allerdings nicht ausdrücklich hinweisen.
- Pflichtangaben (§ 111 OWiG): Angaben zur Person (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum) müssen wahrheitsgemäß gemacht werden.
- Freiwillig zur Sache: Angaben zum Vorwurf (Ablauf, Fahrereigenschaft, Belege) sind freiwillig. Schweigen ist zulässig.
- Rechtsbeistand: Du kannst vor oder während der Online-Anhörung rechtlichen Rat einholen bzw. eine/n Verteidiger/in beauftragen.
- Verwendung der Angaben: In owiportal.komm.one gemachte Angaben und hochgeladene Dateien können im Verfahren verwendet werden.
Warum das Portal so leer wirkt – und was es Ihnen nicht sagt
Wer owiportal.komm.one aufruft, ist häufig überrascht: Zu sehen sind meist nur das Wappen oder Logo der jeweiligen Stadt beziehungsweise des Kreises und darunter zwei Eingabefelder – Kennung und Passwort. Keine Navigation, keine Erklärung, kein Hinweis darauf, welche Behörde dahintersteht oder worum es im Verfahren überhaupt geht. Abgesehen von Impressum und Datenschutzerklärung gibt es keine weiteren Unterseiten.
Das wirkt zunächst befremdlich für einen IT-Dienstleister dieser Größe. Es hat allerdings nachvollziehbare Gründe:
Kein Bürgerportal, sondern ein Zugang
Die Seite ist der Eingang zu einem Fachverfahren, nicht zu einem Informationsangebot. Alles, was inhaltlich zu Ihrem Vorgang gehört, liegt hinter der Anmeldung.
Vor der Anmeldung wird nichts preisgegeben
Ohne Zugangsdaten sind weder Behörde noch Vorwurf erkennbar. Datensparsamkeit ist hier Absicht, nicht Nachlässigkeit.
Technik und Inhalt sind getrennt
Die Komm.ONE stellt die Plattform, die Bußgeldstelle verantwortet das Verfahren. Die Belehrung nach § 55 OWiG steht in Ihrem Schreiben und im Formular – nicht auf der Startseite.
Für Betroffene bleibt trotzdem eine Lücke: Genau die Fragen, die man sich vor dem Ausfüllen stellt, beantwortet die Anmeldemaske nicht. Deshalb hier die wichtigsten Punkte, die dort nicht stehen:
- Antworten ist nur teilweise Pflicht. Wahrheitsgemäße Angaben zur Person sind verlangt (§ 111 OWiG). Angaben zur Sache sind freiwillig – Schweigen ist zulässig.
- Hochgeladene Dateien werden Aktenbestandteil. Was Sie anhängen, lässt sich nicht zurückholen und kann auch gegen Sie verwendet werden.
- Der Vorgang lässt sich in der Regel nicht zwischenspeichern. Beginnen Sie erst, wenn Sie alle Angaben und Unterlagen beisammen haben.
- Die Frist im Schreiben läuft unabhängig vom Portal. Ob die Anmeldung klappt oder nicht, ändert daran nichts.
- Nach dem Absenden gibt es keine Korrekturmöglichkeit. Sichern Sie die Bestätigung als PDF oder Ausdruck – sie ist Ihr Nachweis für die fristgerechte Reaktion.
- Die Anhörung kann die Verjährung unterbrechen. Nach § 33 OWiG beginnt die Frist dadurch neu – auf Zeitablauf zu hoffen, geht daher meist nicht auf.
Prüfen Sie außerdem immer die Adresszeile: Melden Sie sich ausschließlich unter der exakten Domain owiportal.komm.one an. Gerade weil die Seite so schlicht aufgebaut ist, lässt sie sich leicht nachahmen – ein gefälschter Nachbau wäre optisch kaum von der echten Maske zu unterscheiden.
Unsicher, was Sie im Portal angeben sollen?
Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Was Sie zur Sache schreiben, steht später in der Akte und lässt sich nicht zurücknehmen. Rechtsanwalt Yves Junker, Fachanwalt für Verkehrsrecht, gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, ob Sie sich äußern sollten und ob sich ein Einspruch lohnt.Nur die Angaben zur Person sind Pflicht – was Sie zur Sache schreiben, steht später in der Akte.
- Einschätzung vor Ihrer Antwort im Portal
- Chancen gegen Punkte & Fahrverbot
Derzeit nutzen 40 Bußgeldstellen das OWI-Portal
Die folgende Übersicht zeigt alle bei jusora gelisteten Behörden, die das OWi-Portal nutzen – sortiert wahlweise nach Bundesland oder alphabetisch. Die Kennung links ist der amtliche Gemeindeschlüssel aus der Portal-Adresse Ihres Schreibens:
Messstellen der Behörden, die das OWi-Portal nutzen: 261 Standorte
Geschwindigkeitsverstöße sind im Zuständigkeitsbereich der angeschlossenen Behörden das mit Abstand häufigste Bußgeldverfahren. Vom gemessenen Wert zieht die Behörde zunächst eine Toleranz ab, bevor der Verstoß nach der BKatV eingeordnet und der Bescheid erstellt wird.
In der JUSORA-Blitzerdatenbank sind im Zuständigkeitsbereich der angeschlossenen Behörden aktuell 261 Messstellen dokumentiert; die folgende Übersicht zeigt 200 davon (63 auf Autobahnen, 62 auf Bundesstraßen, 16 auf Landstraßen und 59 innerorts). Am dichtesten überwacht ist die A5 mit 19 Standorten. Betroffen sind unter anderem Bruchsal, Malsch, Neuenburg am Rhein, Schutterwald, St. Leon-Rot und Walldorf. Wer an einer dieser Stellen erfasst wurde, kann das Blitzerfoto häufig online einsehen und den Vorwurf prüfen, bevor der Bußgeldbescheid zugestellt wird.
Stand: Juli 2026 · Auswahl ohne Gewähr – mobile Messungen wechseln täglich den Standort.
Die Aufstellung umfasst 200 dokumentierte Standorte auf den Autobahnen A5, A6, A7, A8, A81, A96 und A831, auf den Bundesstraßen B3, B10, B19, B27, B29, B30, B31 und B33, auf den Landstraßen L532, L535, L536, L541, L542, L546, L594 und L597 sowie 59 innerorts. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit: Blitzeranhänger und mobile Messungen wechseln ihren Standort täglich. Maßgeblich für Ihr Verfahren ist allein die Tatortangabe im Behördenschreiben – zusammen mit dem eingesetzten Messgerät und dessen typischen Fehlerquellen.
Schritt für Schritt durch die Online-Anhörung
Die Online-Anhörung über owiportal.komm.one läuft in fünf Schritten ab:
Portal-Adresse aus dem Schreiben aufrufen (die Kennung führt direkt zu Ihrer Behörde), Aktenzeichen und Passwort eingeben.
Hier erfahren Sie Ihre Rechte und Pflichten – insbesondere, dass Angaben zur Sache freiwillig sind.
Entweder als Fahrer bestätigen oder – falls zulässig – Angaben zur tatsächlich fahrzeugführenden Person machen. Auch Schweigen zur Sache ist zulässig.
Optional können Sie Beweise oder Dokumente anhängen – bedenken Sie: Alles Hochgeladene wird Teil der Akte.
Nach dem Absenden die Bestätigung unbedingt sichern – als PDF speichern oder ausdrucken.
Fristen & rechtzeitige Beratung beim OWi-Portal
In Ihrem Schreiben der Bußgeldstelle steht eine Frist für Ihre Rückmeldung im OWi-Portal. Sie ist keine Ausschlussfrist wie die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid; wer nicht reagiert, muss aber mit weiteren Ermittlungen rechnen. Auch wenn diese Frist oft mehrere Tage oder Wochen beträgt, sollten Sie nicht unüberlegt sofort reagieren. Bevor Sie das Formular im OWi-Portal ausfüllen, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen – besonders wenn Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld im Raum stehen. So verhindern Sie unnötige Selbstbelastung und können Ihre Strategie gezielt abstimmen. Wer nicht reagiert, muss mit weiteren Ermittlungen rechnen – etwa einer Nachfrage der Polizei oder, wenn der Fahrer nicht festgestellt werden kann, einer Fahrtenbuchauflage.
Typische Fehler im OWi-Portal vermeiden
Viele Probleme entstehen, weil Betroffene das Portal zu hastig nutzen. Mit diesen Grundregeln vermeiden Sie die typischen Stolperfallen:
Wurde bei Ihnen richtig gemessen?
Eichschein, Messprotokoll, Schulungsnachweis des Messbeamten: Die Unterlagen zur Messung liegen in der Bußgeldakte – und Fehler darin können zur Einstellung des Verfahrens führen. Rechtsanwalt Yves Junker, Fachanwalt für Verkehrsrecht, gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, ob sich ein genauer Blick in die Akte lohnt.Eichschein, Messprotokoll, Schulungsnachweis: Fehler in der Messakte können zur Einstellung führen.
- Auswertung zu Ihrer Blitzermessung
- Akteneinsicht über den Anwalt
Datenschutz & Sicherheit im OWi-Portal
Das OWi-Portal arbeitet mit einer verschlüsselten HTTPS-Verbindung, um Ihre Daten sicher zu übertragen. Achten Sie darauf, dass in der Adresszeile ein Schloss-Symbol angezeigt wird und die Domain exakt owiportal.komm.one lautet (ggf. mit dem amtlichen Gemeindeschlüssel Ihrer Behörde als Kennung). Ihre Zugangsdaten sind nur für den aktuellen Vorgang gültig und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Weitere Behörden-Portale
Nicht alle Bußgeldstellen nutzen das owiportal. Statt eines einheitlichen Verfahrens setzen die Behörden auf verschiedene Online-Systeme. Häufig kommen dabei Plattformen wie anhoerung24.de, anhoerung.krz.de oder onlineanhoerung.krzn zum Einsatz. Auch Lösungen wie owi21oa.ekom21.de oder owianhoerung.ssl.civitec.de werden verwendet. Darüber hinaus betreiben manche Bußgeldbehörden eigene OWI-Systeme.
Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?
Gegen einen Bußgeldbescheid ist binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch möglich; bei der Anhörung können Sie zur Sache schweigen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen, Messunterlagen prüfen und die passende Verteidigungsstrategie entwickeln. Gerade bei drohenden Punkten, Fahrverbot oder hohen Bußgeldern ist es ratsam, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – noch bevor Sie Ihre Angaben im OWi-Portal ausfüllen.
Blitzer-Check durch unseren Bussgeldexperten : Rechtsanwalt Yves Junker, Fachanwalt für Verkehrsrecht, gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrer Online-Anhörung – bevor Sie sich zur Sache äußern.
– Anzeige –Datenschutzhinweise (Kurzfassung)
Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
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FAQ: Häufige Fragen zu owiportal.komm.one
Der große Ratgeber zum Anhörungsbogen: Ihre Rechte, die Fristen – und was Sie besser nicht ausfüllen.
Blitzer-Verjährung 2026Seit 1. Juli gilt die neue 6-Monats-Frist – mit Rechner für Ihren Tattag und allen Übergangsregeln.
Blitzerfoto online einsehenIn welchen Bundesländern Sie das Beweisfoto digital abrufen können – Baden-Württemberg ist vorn dabei.
Rechtsquellen + weitere Informationen
- OWiG § 55 – Anhörung des Betroffenen (Form & Belehrung)
- StPO § 136 Abs. 1 – Vernehmung; Recht zu schweigen & Verteidigerhinweis
- OWiG § 111 – Falsche Namensangabe (Pflichtangaben zur Person)
- OWiG § 49 – Akteneinsicht des Betroffenen
- OWiG § 46 – Anwendung der StPO im Bußgeldverfahren
- StVG § 26 Abs. 3 – Verfolgungsverjährung bei Verkehrs-OWi (seit 01.07.2026: 6 Monate)
- OWiG § 33 – Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (z. B. durch Anhörung/Vernehmung)





