Was ist anhoerung.krz.de?
anhoerung.krz.de ist die offizielle Website, über die angeschlossene Bußgeldstellen ihre Online-Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren abwickeln. Statt eines Papierformulars per Post läuft die Kommunikation hier komplett digital: Sie loggen sich mit Aktenzeichen und Passwort aus Ihrem Schreiben ein und geben Ihre Stellungnahme direkt im Browser ab – das spart Porto, Wege und Bearbeitungszeit.
Hinter der etwas kryptischen Adresse steckt das krz – ein kommunaler IT-Dienstleister in der Rechtsform eines Zweckverbands mit Sitz im nordrhein-westfälischen Lemgo. Solche kommunalen Rechenzentren betreiben für ihre Mitglieds- und Kundenkommunen die Fachverfahren, die eine einzelne Bußgeldstelle nicht selbst entwickeln würde – von der Fallbearbeitung bis eben zur Online-Anhörung. Deshalb taucht dieselbe Domain in Schreiben ganz unterschiedlicher Behörden auf: von ostwestfälischen Kreisen wie Lippe und Minden-Lübbecke über die Stadtverwaltung Görlitz in Sachsen bis zum Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg.
Die wichtigsten Begriffe aus Ihrem Schreiben: Die Kennung ist die Zahl hinter dem Schrägstrich (z. B. anhoerung.krz.de/707) – sie führt direkt zum Formular Ihrer Behörde; die Zuordnung aller Kennungen finden Sie in der Übersicht weiter unten. Das Aktenzeichen ist Ihre „Benutzerkennung“ für den Login, das Passwort wird von der Behörde individuell für Ihren Vorgang vergeben. Alle drei Angaben stehen im Anhörungsschreiben – ohne sie ist kein Zugriff auf den Vorgang möglich.
Häufiger Anlass für Post sind Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften von:
sowie Rotlichtverstöße oder Abstandsverstöße. Bevor Sie voreilig handeln und die Rechtskraft des Bescheids riskieren, sollten Sie das Blitzerfoto anfechten und Ihre Optionen prüfen.Besonders bei drohendem Fahrverbot, Vorwürfen wie Fahrerflucht oder Verstößen gegen die 2x 26 km/h Regel ist Vorsicht geboten. Nutzen Sie den Bußgeld-Check, um zu klären, ob Sie ein Fahrverbot umgehen können.
Zugang & Login – Aktenzeichen und Passwort
Um sich beim KRZ-Portal einzuloggen, benötigen Sie zwei Angaben aus dem Schreiben der Bußgeldstelle: das Aktenzeichen und ein individuelles Passwort. Diese stehen meist deutlich auf der ersten oder zweiten Seite des Schreibens.
Hinweis zur rechtlichen Belehrung über krz
Nach § 55 Abs. 2 OWiG i. V. m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO muss die Bußgeldstelle Betroffene belehren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Außerdem darf jederzeit ein/e Verteidiger/in hinzugezogen werden.
Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen wahrheitsgemäß angegeben werden – mehr nicht.
Angaben zum Vorwurf (Ablauf, Fahrereigenschaft, Belege) sind freiwillig. Schweigen ist zulässig und oft klug.
Vor oder während der Online-Anhörung können Sie rechtlichen Rat einholen oder eine Verteidigung beauftragen – ratsam etwa ab 21 km/h zu schnell, bei Abstands- oder Rotlichtverstößen.
Alles, was Sie über anhoerung.krz.de angeben oder hochladen, wird Teil der Akte und kann im Verfahren verwendet werden.
Ist www.anhoerung.krz.de seriös?
Viele Betroffene stellen sich die Frage, ob anhoerung.krz.de vertrauenswürdig ist. Grundsätzlich gilt: Es handelt sich nicht um ein privates Inkasso-Angebot, sondern um ein offizielles Fachverfahren, das ein kommunaler IT-Dienstleister (das krz, ein Zweckverband mit Sitz in Lemgo) im Auftrag echter Bußgeldbehörden betreibt. Die Behörden nutzen es, um die gesetzlich vorgesehene Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren effizient und papierlos abzuwickeln.
Die übermittelten Daten laufen verschlüsselt und sind nur für die jeweils zuständige Behörde zugänglich. Wichtig ist allerdings, die Webadresse genau zu prüfen: Loggen Sie sich nur unter der exakten Domain anhoerung.krz.de ein – mit der Kennung, dem Aktenzeichen und dem Passwort aus Ihrem behördlichen Schreiben –, um nicht auf betrügerische Nachahmungen hereinzufallen.
Ob Sie Ihre Stellungnahme klassisch per Post oder online über das KRZ-Portal abgeben, bleibt Ihnen überlassen. Das Portal ist ein offizieller, sicherer und von den angeschlossenen Kommunen aktiv genutzter Weg, um Angaben schnell an die zuständige Bußgeldstelle zu übermitteln.
Derzeit nutzen 14 Bußgeldstellen www.anhoerung.krz.de
Immer mehr Behörden führen die Anhörung papierlos über das KRZ-Portal durch. Manche sind über eine eigene Kennziffer erreichbar (die Nummer steht in Ihrem Anhörungsschreiben und links in der Übersicht), andere über den Direktzugang der Hauptseite. In der folgenden Übersicht finden Sie alle uns bekannten angeschlossenen Bußgeldstellen – sortiert wahlweise nach Bundesland oder alphabetisch:
Sollten Sie Ihre Behörde hier nicht finden, nutzen Sie bitte unser Bußgeldstellen Verzeichnis.
Viele Betroffene wehren sich gegen fehlerhafte Online Anhörungen von krz
Gerne prüfen wir Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Zum Bußgeld-Check
Schritt-für-Schritt: Online-Anhörung anhoerung.krz.de
Die eigentliche Online-Anhörung läuft in mehreren einfachen Schritten ab:
Aktenzeichen und Passwort aus dem Schreiben eingeben und bestätigen.
Hier erfahren Sie Ihre Rechte und Pflichten – insbesondere, dass Angaben zur Sache freiwillig sind.
Entweder als Fahrer bestätigen oder – falls zulässig – Angaben zur tatsächlich fahrzeugführenden Person machen. Auch Schweigen zur Sache ist zulässig.
Optional können Sie Beweise oder Dokumente anhängen – bedenken Sie: Alles Hochgeladene wird Teil der Akte.
Nach dem Absenden die Bestätigung unbedingt sichern – als PDF speichern oder ausdrucken.
Fristen & rechtzeitige Beratung
Im Schreiben der Bußgeldstellen, die die Domain www.anhoerung.krz.de nutzen, ist eine Frist angegeben, bis wann die Anhörung abgeschlossen sein muss. Auch wenn diese Frist oft mehrere Tage oder Wochen beträgt, sollten Sie nicht unüberlegt sofort online antworten. Füllen Sie das Formular auf anhoerung.krz.de erst aus, nachdem Sie sich – falls möglich – rechtlichen Rat eingeholt haben. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, welche Angaben sinnvoll sind, um unnötige Selbstbelastung zu vermeiden, und ob es strategisch besser ist, zunächst zu schweigen.
- Anzeige -Auch falsche oder widersprüchliche Angaben können Folgen haben – von einem erhöhten Bußgeld bis hin zu einem Strafverfahren, wenn der Verdacht einer falschen Verdächtigung besteht.
Typische Fehler vermeiden
Viele Probleme entstehen, weil Betroffene vorschnell reagieren oder kleine Details übersehen. Mit ein paar einfachen Grundregeln lassen sich typische Fallstricke vermeiden:
Datenschutz & Sicherheit
Auch wenn die Website www.anhoerung.krz.de optisch schlicht wirkt und – abgesehen von Impressum und Datenschutzerklärung – keine weiteren Unterseiten bietet, werden Ihre Angaben nach unserem Wissen ausschließlich über eine verschlüsselte HTTPS-Verbindung übertragen. Achten Sie darauf, dass in der Adresszeile ein Schloss-Symbol angezeigt wird und die Domain exakt korrekt ist. Ihre Zugangsdaten sind nur für den angegebenen Vorgang gültig und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, können Sie vorab einen Bussgeldexperten beauftragen.
Details zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung Ihrer Bußgeldstelle oder direkt auf dem Portal.
Weitere Behörden-Portale
Nicht jede Bußgeldstelle arbeitet mit dem KRZ-Portal. Manche setzen stattdessen auf anhoerung24.de, das OWi-Portal oder eigene Online-Lösungen. Welches Portal für Sie zuständig ist, steht immer in dem Schreiben, das Sie erhalten haben – dort finden Sie auch die passenden Zugangsdaten.
Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?
Drohen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld, ist es meist ratsam, frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten – und zwar bevor Sie das Formular im KRZ-Portal ausfüllen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage prüfen und gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob und wie Sie sich äußern sollten.
– Anzeige –Datenschutzhinweise (Kurzfassung)
Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401,
E-Mail: info | at | jusora.de
Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.
Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.
Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen (mit Wirkung für die Zukunft), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bußgeldstellen nach Bundesland
Ihre Behörde nutzt anhoerung.krz.de – aber Sie suchen eine andere Bußgeldstelle? In unserem Verzeichnis finden Sie die erfassten Behörden aller Bundesländer mit Adressen, Kontaktdaten und Hinweisen zur Online-Anhörung.
Geblitzt worden? Diese Ratgeber helfen jetzt
Vom ersten Behördenbrief bis zur Einspruchsfrist: Diese Beiträge beantworten die wichtigsten Fragen nach einer Messung – verständlich erklärt und regelmäßig aktualisiert.
Fristen, Ablauf und realistische Dauer bis zur Post der Bußgeldstelle.
Die neue 6-Monats-Frist seit Juli 2026 und die Falle der Unterbrechung nach § 33 OWiG.
Wann Messungen angreifbar sind – von PoliScan bis Laser.
In welchen Bundesländern Sie das Beweisfoto online abrufen können.
Wann der Härtefall-Antrag den Führerschein retten kann.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot für Ihren Verstoß berechnen.
Was nach dem Zeugenfragebogen droht – und wie Sie reagieren.
Termine und Schwerpunkte der bundesweiten Kontrollwochen.
FAQ: Häufige Fragen zu anhoerung.krz.de
Rechtsquellen + weitere Informationen
- OWiG § 55 – Anhörung des Betroffenen (Form & Belehrung)
- StPO § 136 Abs. 1 – Vernehmung; Recht zu schweigen & Verteidigerhinweis
- OWiG § 111 – Falsche Namensangabe (Pflichtangaben zur Person)
- OWiG § 49 – Akteneinsicht des Betroffenen
- OWiG § 46 – Anwendung der StPO im Bußgeldverfahren
- StVG § 26 Abs. 3 – Verfolgungsverjährung bei Verkehrs-OWi (seit 01.07.2026: 6 Monate)
- OWiG § 33 – Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (z. B. durch Anhörung/Vernehmung)
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine erste rechtliche Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Die genannten Zeiträume sind Erfahrungswerte ohne Gewähr – die tatsächliche Verfahrensdauer hängt von der zuständigen Behörde, dem Einzelfall und der Auslastung ab. Ob Fristen eingehalten wurden, lässt sich verbindlich nur über eine Akteneinsicht klären.
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