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anhoerung.krz.de: Online-Anhörung der Bußgeldstelle verstehen, informiert bleiben und nichts überstürzen

Geprüft von Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker
Fachlich geprüft & verifiziert
Fachanwalt für Verkehrsrecht & ADAC-Vertragsanwalt
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Fehlerhafter Bescheid der Behörde über krz?

Ob falsche Kalibrierung oder abgelaufene Eichung beim Blitzer, defekte Induktionsschleifen an der Ampel oder ungenaue Videoauswertungen bei Abstandsverstößen. Simple Bedienfehler der Messbeamten oder die bloße Verwechslungsgefahr bei mehreren Fahrzeugen im Bild können zur Einstellung des Verfahrens führen. Wehren Sie ungerechtfertigte Strafen, Punkte oder Fahrverbote jetzt effektiv ab.

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Was ist anhoerung.krz.de?

anhoerung.krz.de ist die offizielle Website, über die angeschlossene Bußgeldstellen ihre Online-Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren abwickeln. Statt eines Papierformulars per Post läuft die Kommunikation hier komplett digital: Sie loggen sich mit Aktenzeichen und Passwort aus Ihrem Schreiben ein und geben Ihre Stellungnahme direkt im Browser ab – das spart Porto, Wege und Bearbeitungszeit.

Hinter der etwas kryptischen Adresse steckt das krz – ein kommunaler IT-Dienstleister in der Rechtsform eines Zweckverbands mit Sitz im nordrhein-westfälischen Lemgo. Solche kommunalen Rechenzentren betreiben für ihre Mitglieds- und Kundenkommunen die Fachverfahren, die eine einzelne Bußgeldstelle nicht selbst entwickeln würde – von der Fallbearbeitung bis eben zur Online-Anhörung. Deshalb taucht dieselbe Domain in Schreiben ganz unterschiedlicher Behörden auf: von ostwestfälischen Kreisen wie Lippe und Minden-Lübbecke über die Stadtverwaltung Görlitz in Sachsen bis zum Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg.

Die wichtigsten Begriffe aus Ihrem Schreiben: Die Kennung ist die Zahl hinter dem Schrägstrich (z. B. anhoerung.krz.de/707) – sie führt direkt zum Formular Ihrer Behörde; die Zuordnung aller Kennungen finden Sie in der Übersicht weiter unten. Das Aktenzeichen ist Ihre „Benutzerkennung“ für den Login, das Passwort wird von der Behörde individuell für Ihren Vorgang vergeben. Alle drei Angaben stehen im Anhörungsschreiben – ohne sie ist kein Zugriff auf den Vorgang möglich.

Häufiger Anlass für Post sind Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften von:

Geschwindigkeitsverstöße außerorts nach km/h:

sowie Rotlichtverstöße oder Abstandsverstöße. Bevor Sie voreilig handeln und die Rechtskraft des Bescheids riskieren, sollten Sie das Blitzerfoto anfechten und Ihre Optionen prüfen.

Besonders bei drohendem Fahrverbot, Vorwürfen wie Fahrerflucht oder Verstößen gegen die 2x 26 km/h Regel ist Vorsicht geboten. Nutzen Sie den Bußgeld-Check, um zu klären, ob Sie ein Fahrverbot umgehen können.

Zugang & Login – Aktenzeichen und Passwort

Um sich beim KRZ-Portal einzuloggen, benötigen Sie zwei Angaben aus dem Schreiben der Bußgeldstelle: das Aktenzeichen und ein individuelles Passwort. Diese stehen meist deutlich auf der ersten oder zweiten Seite des Schreibens.

Hinweis zur rechtlichen Belehrung über krz

Nach § 55 Abs. 2 OWiG i. V. m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO muss die Bußgeldstelle Betroffene belehren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Außerdem darf jederzeit ein/e Verteidiger/in hinzugezogen werden.

1
Pflichtangaben (§ 111 OWiG)
Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen wahrheitsgemäß angegeben werden – mehr nicht.
2
Zur Sache: freiwillig
Angaben zum Vorwurf (Ablauf, Fahrereigenschaft, Belege) sind freiwillig. Schweigen ist zulässig und oft klug.
3
Rechtsbeistand jederzeit
Vor oder während der Online-Anhörung können Sie rechtlichen Rat einholen oder eine Verteidigung beauftragen – ratsam etwa ab 21 km/h zu schnell, bei Abstands- oder Rotlichtverstößen.
4
Angaben zählen – auch gegen Sie
Alles, was Sie über anhoerung.krz.de angeben oder hochladen, wird Teil der Akte und kann im Verfahren verwendet werden.

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Ist www.anhoerung.krz.de seriös?

Viele Betroffene stellen sich die Frage, ob anhoerung.krz.de vertrauenswürdig ist. Grundsätzlich gilt: Es handelt sich nicht um ein privates Inkasso-Angebot, sondern um ein offizielles Fachverfahren, das ein kommunaler IT-Dienstleister (das krz, ein Zweckverband mit Sitz in Lemgo) im Auftrag echter Bußgeldbehörden betreibt. Die Behörden nutzen es, um die gesetzlich vorgesehene Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren effizient und papierlos abzuwickeln.

Die übermittelten Daten laufen verschlüsselt und sind nur für die jeweils zuständige Behörde zugänglich. Wichtig ist allerdings, die Webadresse genau zu prüfen: Loggen Sie sich nur unter der exakten Domain anhoerung.krz.de ein – mit der Kennung, dem Aktenzeichen und dem Passwort aus Ihrem behördlichen Schreiben –, um nicht auf betrügerische Nachahmungen hereinzufallen.

Ob Sie Ihre Stellungnahme klassisch per Post oder online über das KRZ-Portal abgeben, bleibt Ihnen überlassen. Das Portal ist ein offizieller, sicherer und von den angeschlossenen Kommunen aktiv genutzter Weg, um Angaben schnell an die zuständige Bußgeldstelle zu übermitteln.

Derzeit nutzen 14 Bußgeldstellen www.anhoerung.krz.de

Immer mehr Behörden führen die Anhörung papierlos über das KRZ-Portal durch. Manche sind über eine eigene Kennziffer erreichbar (die Nummer steht in Ihrem Anhörungsschreiben und links in der Übersicht), andere über den Direktzugang der Hauptseite. In der folgenden Übersicht finden Sie alle uns bekannten angeschlossenen Bußgeldstellen – sortiert wahlweise nach Bundesland oder alphabetisch:

Bayern
883
Bußgeldstelle Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte
Gemeinsames Kommunalunternehmen
Brandenburg
804
Bußgeldstelle Landkreis Märkisch-Oderland
Straßenverkehrsamt
Niedersachsen
541
Bußgeldstelle Landkreis Wesermarsch
Bußgeldstelle (Verkehrsüberwachung)
Nordrhein-Westfalen
100
Bußgeldstelle Kreis Lippe
Verkehrsüberwachung
211
Bußgeldstelle Kreis Paderborn
Straßenverkehrsamt
300
Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke
Bußgeld­stelle
440
Bußgeldstelle Stadt Minden
Bußgeld­stelle
503
Bußgeldstelle Stadtverwaltung Solingen
Bußgeldstelle
Sachsen
707
Bußgeldstelle Landkreis Görlitz
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
707
Bußgeldstelle Stadtverwaltung Görlitz
Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG)
Schleswig-Holstein
540
Bußgeldstelle Kreis Plön
Bußgeldstelle Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
609
Bußgeldstelle Kreis Stormarn
Fachdienst Öffentliche Sicherheit
Thüringen
29
Bußgeldstelle Stadt Nordhausen am Harz
Sachgebiet Bußgeldstelle
490
Bußgeldstelle Stadtverwaltung Gera
Ordnungsamt Zentrale Bußgeldstelle

Sollten Sie Ihre Behörde hier nicht finden, nutzen Sie bitte unser Bußgeldstellen Verzeichnis.

Viele Betroffene wehren sich gegen fehlerhafte Online Anhörungen von krz

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Online Anhörung der Bußgeldbehörde
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Schritt-für-Schritt: Online-Anhörung anhoerung.krz.de

Die eigentliche Online-Anhörung läuft in mehreren einfachen Schritten ab:

1
Einloggen

Aktenzeichen und Passwort aus dem Schreiben eingeben und bestätigen.

2
Belehrung lesen

Hier erfahren Sie Ihre Rechte und Pflichten – insbesondere, dass Angaben zur Sache freiwillig sind.

3
Stellungnahme abgeben

Entweder als Fahrer bestätigen oder – falls zulässig – Angaben zur tatsächlich fahrzeugführenden Person machen. Auch Schweigen zur Sache ist zulässig.

4
Unterlagen hochladen

Optional können Sie Beweise oder Dokumente anhängen – bedenken Sie: Alles Hochgeladene wird Teil der Akte.

5
Absenden & speichern

Nach dem Absenden die Bestätigung unbedingt sichern – als PDF speichern oder ausdrucken.

Planen Sie für die gesamte Online-Anhörung etwa 10–15 Minuten ein. Der Vorgang lässt sich in der Regel nicht zwischenspeichern – beginnen Sie also erst, wenn Sie alle Angaben parat haben.

Fristen & rechtzeitige Beratung

Im Schreiben der Bußgeldstellen, die die Domain www.anhoerung.krz.de nutzen, ist eine Frist angegeben, bis wann die Anhörung abgeschlossen sein muss. Auch wenn diese Frist oft mehrere Tage oder Wochen beträgt, sollten Sie nicht unüberlegt sofort online antworten. Füllen Sie das Formular auf anhoerung.krz.de erst aus, nachdem Sie sich – falls möglich – rechtlichen Rat eingeholt haben. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, welche Angaben sinnvoll sind, um unnötige Selbstbelastung zu vermeiden, und ob es strategisch besser ist, zunächst zu schweigen.

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Auch falsche oder widersprüchliche Angaben können Folgen haben – von einem erhöhten Bußgeld bis hin zu einem Strafverfahren, wenn der Verdacht einer falschen Verdächtigung besteht.

Typische Fehler vermeiden

Viele Probleme entstehen, weil Betroffene vorschnell reagieren oder kleine Details übersehen. Mit ein paar einfachen Grundregeln lassen sich typische Fallstricke vermeiden:

Zugangsdaten exakt eingeben – achten Sie auf korrekte Groß- und Kleinschreibung; das ist die häufigste Ursache für Login-Probleme.
Frist im Blick behalten – die im Schreiben genannte Frist läuft unabhängig davon, ob der Login klappt oder nicht.
Belehrung vollständig lesen – erst die Belehrung, dann Angaben; so vermeiden Sie eine ungewollte Selbstbelastung.
Vor dem Absenden prüfen, ob Sie vorab rechtlichen Rat einholen sollten – abgesendete Angaben lassen sich nicht zurückholen.
Bestätigung sichern – nach dem Absenden unbedingt abspeichern oder ausdrucken, als Nachweis für Ihre fristgerechte Reaktion.

Datenschutz & Sicherheit

Auch wenn die Website www.anhoerung.krz.de optisch schlicht wirkt und – abgesehen von Impressum und Datenschutzerklärung – keine weiteren Unterseiten bietet, werden Ihre Angaben nach unserem Wissen ausschließlich über eine verschlüsselte HTTPS-Verbindung übertragen. Achten Sie darauf, dass in der Adresszeile ein Schloss-Symbol angezeigt wird und die Domain exakt korrekt ist. Ihre Zugangsdaten sind nur für den angegebenen Vorgang gültig und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, können Sie vorab einen Bussgeldexperten beauftragen.

Details zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung Ihrer Bußgeldstelle oder direkt auf dem Portal.

Weitere Behörden-Portale

Nicht jede Bußgeldstelle arbeitet mit dem KRZ-Portal. Manche setzen stattdessen auf anhoerung24.de, das OWi-Portal oder eigene Online-Lösungen. Welches Portal für Sie zuständig ist, steht immer in dem Schreiben, das Sie erhalten haben – dort finden Sie auch die passenden Zugangsdaten.

Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?

Drohen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld, ist es meist ratsam, frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten – und zwar bevor Sie das Formular im KRZ-Portal ausfüllen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage prüfen und gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob und wie Sie sich äußern sollten.

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Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen?
Geschwindigkeit überschritten
Rote Ampel überfahren
Abstand nicht eingehalten
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Wo sind Sie geblitzt worden?
Innerorts
Außerorts
Wie viel km/h sind Sie zu schnell gefahren?
0–15 km/h
16–20 km/h
21–30 km/h
31–40 km/h
41–50 km/h
Über 50 km/h
Wie lange stand die Ampel schon auf rot?
Unter 1 Sekunde
Über 1 Sekunde
Unsicher
Welcher Abstand wurde bei Ihnen gemessen?
5/10 < des halben Tachowertes
4/10 < des halben Tachowertes
3/10 < des halben Tachowertes
2/10 < des halben Tachowertes
1/10 < des halben Tachowertes
Welches Messgerät hat Sie geblitzt?
Einseitensensor (ESO 3.0 / 8.0)
Gatsco GTC
Lasermessung
Poliscan Speed / Fm1 / M1
Traffistar S330 / S350
VKS 3.0 / 4.5
Anderes / Unsicher
Welches Schreiben haben Sie als letztes erhalten?
Anhörung im Bußgeldverfahren
Bußgeldbescheid
Zeugenfragebogen
Bisher noch nichts
Ich weiß es nicht
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Ja
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Hinweis: Mit Absenden des Formulars werden Ihre Angaben an den benannten Partneranwalt übermittelt.
Datenschutzhinweise (Kurzfassung)

Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401, E-Mail: info | at | jusora.de

Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.

Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).

Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.

Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen (mit Wirkung für die Zukunft), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.



Bußgeldstellen nach Bundesland

Ihre Behörde nutzt anhoerung.krz.de – aber Sie suchen eine andere Bußgeldstelle? In unserem Verzeichnis finden Sie die erfassten Behörden aller Bundesländer mit Adressen, Kontaktdaten und Hinweisen zur Online-Anhörung.

Geblitzt worden? Diese Ratgeber helfen jetzt

Vom ersten Behördenbrief bis zur Einspruchsfrist: Diese Beiträge beantworten die wichtigsten Fragen nach einer Messung – verständlich erklärt und regelmäßig aktualisiert.

FAQ: Häufige Fragen zu anhoerung.krz.de

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine erste rechtliche Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Die genannten Zeiträume sind Erfahrungswerte ohne Gewähr – die tatsächliche Verfahrensdauer hängt von der zuständigen Behörde, dem Einzelfall und der Auslastung ab. Ob Fristen eingehalten wurden, lässt sich verbindlich nur über eine Akteneinsicht klären.

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Yves Junker
Yves Junker Fachanwalt Verkehrsrecht
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