Eigene OWi-Portale: Was hinter owi.duisburg.de & Co. steckt
Neben den großen Sammelplattformen wie anhoerung24.de betreiben viele Städte und Landkreise ihre Online-Anhörung im Bußgeldverfahren in Eigenregie – direkt unter der eigenen Behörden-Domain. Statt eines Papierformulars geben Sie Ihre Stellungnahme dort komplett digital ab, mit Aktenzeichen und Passwort aus dem behördlichen Schreiben. Der Vorteil für Sie: Weil die Adresse zur Stadt oder zum Landkreis gehört, lässt sich die Echtheit besonders leicht prüfen. Verwirrend ist nur die Vielfalt der Adressformate – dahinter stecken drei wiederkehrende Muster:
owi.duisburg.deowi.segeberg.de
Die Behörde stellt der eigenen Domain ein „owi.“ voran – das häufigste Muster.
kreis-calw.de/owirastatt.de/owi
Das Anhörungsformular liegt als Unterseite direkt auf der Hauptdomain der Stadt.
owi.kdo.de/diepholzowi-he.itebo.de
Ein kommunales Rechenzentrum betreibt das Portal für mehrere Behörden unter seiner Domain.
Besonders häufig nutzen Bußgeldstellen wie der
Landkreis Emsland (owi.emsland.de),
der
Landkreis Schaumburg (owi.schaumburg.de),
die
Stadt Wolfsburg (owi.stadt.wolfsburg.de),
die
Stadt Duisburg (owi.duisburg.de)
oder der
Landkreis Vorpommern-Greifswald (owi.kreis-vg.de)
ihre Online-Anhörungen über ein eigenes owi.[stadt].de-Portal.
Wer also Post von einer dieser Stellen erhält, findet meist einen Hinweis auf die digitale Anhörung über die jeweilige owi-Adresse.
Ziel der
Online-Anhörung
ist die Klärung des Sachverhalts, insbesondere wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist und wie sich der Vorwurf darstellt.
Typische Anlässe sind etwa
Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Rotlichtverstöße,
Abstandsverstöße
oder
Handy am Steuer.
Auch Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit außerorts um
22 km/h,
25 km/h,
26 km/h
oder
30 km/h
tauchen dort regelmäßig als Anlass auf.
Warum betreiben manche Behörden ein eigenes Portal?
Für die Online-Anhörung im Bußgeldverfahren gibt es keine bundesweite Vorgabe. Weder das Ordnungswidrigkeitengesetz noch eine Verordnung schreibt vor, über welches System eine Behörde ihre Anhörung abwickeln muss. Genau deshalb existieren nebeneinander große Gemeinschaftsplattformen wie anhoerung24.de, onlineanhoerung.krzn.de oder das OWi-Portal von Komm.ONE – und dazu Dutzende Lösungen unter eigener Adresse.
Kommunale Selbstverwaltung
Städte und Kreise regeln ihre Angelegenheiten nach Art. 28 Abs. 2 GG eigenverantwortlich. Dazu gehört die Entscheidung, welche Software sie einsetzen und wer sie betreibt.
Gewachsene Verbandsgrenzen
Die kommunalen Rechenzentren entstanden ab Ende der 1960er Jahre regional. Wer keinem dieser Zweckverbände beigetreten ist, beschafft seine Fachverfahren bis heute selbst.
Größe und Kosten
Für eine Großstadt mit hohem Verfahrensvolumen kann der eigene Betrieb wirtschaftlicher sein als eine Umlage – für eine kleine Gemeinde ist das Gegenteil der Fall.
Datenhoheit und Vertrauen
Eine Adresse wie owi.duisburg.de ist für Betroffene erkennbar städtisch. Fremde Domains wirken auf viele Empfänger zunächst wie ein Betrugsversuch.
Nicht jedes eigene Portal ist eine Eigenentwicklung
Hier lohnt ein genauer Blick, denn die Adresse verrät weniger, als man denkt. Eine kommunale Domain bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Behörde die Software selbst entwickelt oder betreibt. Es gibt drei Varianten:
Für Ihr Verfahren ändert diese Unterscheidung nichts: Zuständig ist immer die Behörde, die Ihnen geschrieben hat – nicht der Dienstleister im Hintergrund. Wichtig ist sie aus einem anderen Grund: Sie können anhand der Adresse nicht beurteilen, ob ein Portal echt ist. Verlassen Sie sich ausschließlich auf die Adresse in Ihrem Anhörungsschreiben und tippen Sie sie von Hand ab, statt Links aus E-Mails zu folgen.
Zugang & Login – Aktenzeichen und Passwort
Um sich bei einem owi-Portal einzuloggen, benötigen Sie zwei Angaben aus dem Schreiben der Bußgeldstelle: das Aktenzeichen und ein individuelles Passwort. Diese stehen meist deutlich auf der ersten oder zweiten Seite des Schreibens.
Hinweis zur rechtlichen Belehrung über die Owi-Portale der Städte
Nach § 55 Abs. 2 OWiG i. V. m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO muss die Bußgeldstelle Betroffene belehren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Außerdem darf jederzeit ein/e Verteidiger/in hinzugezogen werden.
- Pflichtangaben (§ 111 OWiG): Angaben zur Person (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum) müssen wahrheitsgemäß gemacht werden.
- Freiwillig zur Sache: Angaben zum Vorwurf (Ablauf, Fahrereigenschaft, Belege) sind freiwillig. Schweigen ist zulässig.
- Rechtsbeistand: Du kannst vor oder während der Online-Anhörung rechtlichen Rat einholen bzw. eine/n Verteidiger/in beauftragen.
- Verwendung der Angaben: In owi gemachte Angaben und hochgeladene Dateien können im Verfahren verwendet werden.
Warum das Portal so leer wirkt – und was es Ihnen nicht sagt
Wer das jeweilige Portal aufruft, ist häufig überrascht: Zu sehen sind meist nur das Wappen oder Logo der jeweiligen Stadt beziehungsweise des Kreises und darunter zwei Eingabefelder – Kennung und Passwort. Keine Navigation, keine Erklärung, kein Hinweis darauf, welche Behörde dahintersteht oder worum es im Verfahren überhaupt geht. Abgesehen von Impressum und Datenschutzerklärung gibt es keine weiteren Unterseiten.
Das wirkt zunächst befremdlich für einen IT-Dienstleister dieser Größe. Es hat allerdings nachvollziehbare Gründe:
Kein Bürgerportal, sondern ein Zugang
Die Seite ist der Eingang zu einem Fachverfahren, nicht zu einem Informationsangebot. Alles, was inhaltlich zu Ihrem Vorgang gehört, liegt hinter der Anmeldung.
Vor der Anmeldung wird nichts preisgegeben
Ohne Zugangsdaten sind weder Behörde noch Vorwurf erkennbar. Datensparsamkeit ist hier Absicht, nicht Nachlässigkeit.
Technik und Inhalt sind getrennt
Wer die Technik stellt, ist von außen oft nicht erkennbar; verantwortlich für das Verfahren ist immer die Behörde. Die Belehrung nach § 55 OWiG steht in Ihrem Schreiben und im Formular – nicht auf der Startseite.
Für Betroffene bleibt trotzdem eine Lücke: Genau die Fragen, die man sich vor dem Ausfüllen stellt, beantwortet die Anmeldemaske nicht. Deshalb hier die wichtigsten Punkte, die dort nicht stehen:
- Antworten ist nur teilweise Pflicht. Wahrheitsgemäße Angaben zur Person sind verlangt (§ 111 OWiG). Angaben zur Sache sind freiwillig – Schweigen ist zulässig.
- Hochgeladene Dateien werden Aktenbestandteil. Was Sie anhängen, lässt sich nicht zurückholen und kann auch gegen Sie verwendet werden.
- Der Vorgang lässt sich in der Regel nicht zwischenspeichern. Beginnen Sie erst, wenn Sie alle Angaben und Unterlagen beisammen haben.
- Die Frist im Schreiben läuft unabhängig vom Portal. Ob die Anmeldung klappt oder nicht, ändert daran nichts.
- Nach dem Absenden gibt es keine Korrekturmöglichkeit. Sichern Sie die Bestätigung als PDF oder Ausdruck – sie ist Ihr Nachweis für die fristgerechte Reaktion.
- Die Anhörung kann die Verjährung unterbrechen. Nach § 33 OWiG beginnt die Frist dadurch neu – auf Zeitablauf zu hoffen, geht daher meist nicht auf.
Prüfen Sie außerdem immer die Adresszeile: Melden Sie sich ausschließlich unter der exakten Domain das jeweilige Portal an. Gerade weil die Seite so schlicht aufgebaut ist, lässt sie sich leicht nachahmen – ein gefälschter Nachbau wäre optisch kaum von der echten Maske zu unterscheiden.
Diese 38 Bußgeldstellen betreiben ein eigenes OWi-Portal
In der folgenden Übersicht finden Sie die bei JUSORA erfassten Behörden mit eigenem Online-Zugang – sortiert wahlweise nach Bundesland oder alphabetisch. Dazu zählen sowohl eigene Adressen, die mit owi. beginnen (z. B. owi.duisburg.de, owi.kreis-vg.de), als auch behördliche Hauptdomains mit OWi-Unterpfad (z. B. kreis-calw.de/owi, www.rastatt.de/owi, www.walldorf.de/owi) sowie Anbieter-Hosts wie owi.kdo.de/… oder owi-he.itebo.de. Die Adresse ist so hinterlegt, wie sie die Behörde im Schreiben angibt; Weiterleitungen sind möglich.
Schritt für Schritt durch die Online-Anhörung
Egal ob owi.duisburg.de, kreis-calw.de/owi oder ein Dienstleister-Host – die eigentliche Online-Anhörung läuft überall nach demselben Muster ab:
Adresse aus dem Schreiben aufrufen, Aktenzeichen und Passwort/PIN eingeben und bestätigen.
Hier erfahren Sie Ihre Rechte und Pflichten – insbesondere, dass Angaben zur Sache freiwillig sind.
Entweder als Fahrer bestätigen oder – falls zulässig – Angaben zur tatsächlich fahrzeugführenden Person machen. Auch Schweigen zur Sache ist zulässig.
Optional können Sie Beweise oder Dokumente anhängen – bedenken Sie: Alles Hochgeladene wird Teil der Akte.
Nach dem Absenden die Bestätigung unbedingt sichern – als PDF speichern oder ausdrucken.
Fristen & rechtzeitige Beratung bei owi
Im Schreiben der Bußgeldstelle steht eine verbindliche Frist, bis wann die Online-Anhörung über owi erledigt sein muss. Reagieren Sie nicht überhastet – die Angaben können Auswirkungen auf das weitere Verfahren haben. So gehen Sie sinnvoll vor:
Wird die Frist versäumt, kann die Behörde weitere Schritte einleiten (z. B. Ermittlungsmaßnahmen oder eine Fahrtenbuchauflage).
Typische Fehler vermeiden
Viele Betroffene wehren sich gegen fehlerhafte Online-Anhörungen über owi
Gerne prüfen wir Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Zum Bußgeld-Check
Datenschutz & Sicherheit
Achten Sie auf eine verschlüsselte HTTPS-Verbindung (Schloss-Symbol) und darauf, ob die Adresse zur Behörde passt (z. B. owi.<stadt>.de oder ein offizieller /owi-Pfad wie kreis-calw.de/owi). Rufen Sie das Portal am besten über den im Schreiben abgedruckten Link auf, teilen Sie Zugangsdaten nicht mit Dritten und nutzen Sie nach Möglichkeit kein offenes WLAN.
Weitere Behörden-Portale
Nicht alle Bußgeldstellen arbeiten mit eigenen Systemen. Häufig sind auch das OWi-Portal, anhoerung24.de oder Lösungen kommunaler IT-Dienstleister wie anhoerung.krz.de im Einsatz. Welche Adresse gilt, steht in Ihrem Schreiben.
Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?
Gegen eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid ist Einspruch möglich. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen, Messunterlagen prüfen und die passende Verteidigungsstrategie entwickeln.
Gerade bei drohenden Punkten, Fahrverbot oder hohem Bußgeld ist es ratsam, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – noch bevor Sie Ihre Angaben im owi-Portal ausfüllen.
Blitzer-Check durch unseren Bussgeldexperten : Unser Experte für Verkehrsrecht prüft gerne Ihre Online Anhörung der Behörde auf Fehler. Viele Betroffene wehren sich.
– Anzeige –Datenschutzhinweise (Kurzfassung)
Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401,
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Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
FAQ: Häufige Fragen zu den eigenen OWi-Portalen
Rechtsquellen + weitere Informationen
- OWiG § 55 – Anhörung des Betroffenen (Form & Belehrung)
- StPO § 136 Abs. 1 – Vernehmung; Recht zu schweigen & Verteidigerhinweis
- OWiG § 111 – Falsche Namensangabe (Pflichtangaben zur Person)
- OWiG § 49 – Akteneinsicht des Betroffenen
- OWiG § 46 – Anwendung der StPO im Bußgeldverfahren
- StVG § 26 Abs. 3 – Verfolgungsverjährung bei Verkehrs-OWi (seit 01.07.2026: 6 Monate)
- OWiG § 33 – Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (z. B. durch Anhörung/Vernehmung)





