owiportal.komm.one – Was ist das?
Das OWi-Portal (häufig erreichbar unter owiportal.komm.one oder owiportal.komm.one/oaweb) wird von vielen Bußgeldstellen eingesetzt, um Stellungnahmen im Ordnungswidrigkeitenverfahren digital abzugeben. Statt Papierformularen läuft die Kommunikation online – das spart Zeit und beschleunigt die Bearbeitung durch die Behörde.
Ziel der Online-Anhörung ist die Klärung des Sachverhalts, insbesondere wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist und wie sich der Vorwurf darstellt. Typische Anlässe sind etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße oder Handy am Steuer. Die Teilnahme am Online-Verfahren ist freiwillig, ersetzt aber nicht eine bestehende Auskunftspflicht.
Zugang & Login – Aktenzeichen und Passwort
Für den Login im OWi-Portal brauchst du in der Regel Aktenzeichen und Passwort aus dem Schreiben der Bußgeldstelle. Nach dem Einloggen prüfst du die angezeigten Daten (Person, Tatvorwurf, Ort/Zeit) und gibst deine Stellungnahme ab. Bist du unsicher, welche Angaben sinnvoll sind, kann vorab rechtlicher Rat helfen.
ℹ️ Hinweis zur rechtlichen Belehrung über das OWi-Portal
Nach § 55 Abs. 2 OWiG i. V. m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO muss die Bußgeldstelle Betroffene belehren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Außerdem darf jederzeit ein/e Verteidiger/in hinzugezogen werden.
- Pflichtangaben (§ 111 OWiG): Angaben zur Person (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum) müssen wahrheitsgemäß gemacht werden.
- Freiwillig zur Sache: Angaben zum Vorwurf (Ablauf, Fahrereigenschaft, Belege) sind freiwillig. Schweigen ist zulässig.
- Rechtsbeistand: Du kannst vor oder während der Online-Anhörung rechtlichen Rat einholen bzw. eine/n Verteidiger/in beauftragen.
- Verwendung der Angaben: In owi gemachte Angaben und hochgeladene Dateien können im Verfahren verwendet werden.
Derzeit nutzen 28 Bußgeldstellen das OWi-Portal
In der folgenden Übersicht findest du alle bei jusora gelisteten Behörden, die das OWi-Portal einsetzen. Die Portal-Adresse ist so in der Datenbank hinterlegt, wie sie die Bußgeldstelle angibt (z. B. owiportal.komm.one oder /oaweb).
Behörde | Portal/URL |
---|---|
Bußgeldstelle Stadt Bad Friedrichshall | owiportal.komm.one/OAWeb/08125005 |
Bußgeldstelle Große Kreisstadt Bad Mergentheim | owiportal.komm.one/oaweb/08128007 |
Bußgeldstelle Stadtverwaltung Baden-Baden | owiportal.komm.one/OAWeb/08211000 |
Bußgeldstelle Stadt Bretten | owiportal.komm.one/OAWeb/08215007 |
Bußgeldstelle Stadtverwaltung Calw | owiportal.komm.one/oaweb/08235085 |
Bußgeldstelle Landratsamt Emmendingen | owiportal.kivbf.de/OAWeb/08316000 |
Bußgeldstelle Stadt Emmendingen | owiportal.komm.one/OAWeb/08316011 |
Bußgeldstelle Stadt Eppingen | owiportal.komm.one/OAWeb/08125026 |
Bußgeldstelle Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald | owiportal.komm.one/oaweb/08315000 |
Bußgeldstelle Rechtsamt Stadt Heidelberg | owiportal.komm.one/oaweb/08221000 |
Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis | owiportal.komm.one/OAWeb/08226000 |
Bußgeldstelle Stadtverwaltung Heilbronn | owiportal.komm.one/oaweb/08121000 |
Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe | owiportal.komm.one/oaweb/08200000 |
Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe | owiportal.komm.one/OAWeb/08212000 |
Bußgeldstelle Stadtverwaltung Konstanz | owiportal.komm.one/OAWeb/08335000 |
Bußgeldstelle Stadtverwaltung Lörrach | owiportal.komm.one/OAWeb/08336000 |
Bußgeldstelle Stadtverwaltung Mannheim | owiportal.komm.one/oaweb/08222000 |
Bußgeldstelle Landratsamt Ortenaukreis | owiportal.komm.one/oaweb/de/08317000 |
Bußgeldstelle Landratsamt Enzkreis | owiportal.komm.one/OAWeb/08236000 |
Bußgeldstelle Stadtverwaltung Pforzheim | owiportal.komm.one/oaweb/08231000 |
Bußgeldstelle Große Kreisstadt Radolfzell | owiportal.komm.one/OAWeb/de/08335063 |
Bußgeldstelle Stadt Rheinfelden | owiportal.komm.one/oaweb/08336069 |
Bußgeldstelle Stadt Schwetzingen | owiportal.komm.one/oaweb/08226084 |
Bußgeldstelle Stadt Sinsheim | owiportal.komm.one/OAWeb/08226085 |
Bußgeldstelle Stadt Waldkirch | owiportal.kivbf.de/OAWeb/08316056 |
Bußgeldstelle Landkreis Waldshut | owiportal.komm.one/OAWeb/08337000 |
Bußgeldstelle Stadtverwaltung Weil am Rhein | owiportal.komm.one/OAWeb/08336091 |
Bußgeldstelle Stadt Wertheim | owiportal.kivbf.de/OAWeb/08128131 |
OWi-Portal Bußgeldstellen – regionale Kennungen & Zusatzcodes
Manche Bußgeldstellen, die das OWi-Portal nutzen, sind unter einer speziellen Kennung erreichbar, zum Beispiel 08221000 oder 08316000. Diese Kennziffern werden oft im Schreiben oder in der Portal-URL genannt und helfen bei der gezielten Suche nach der zuständigen Behörde. In der folgenden Übersicht findest du alle bei jusora gelisteten Bußgeldstellen mit ihrem jeweiligen Zusatzcode.
Fristen & rechtzeitige Beratung beim OWi-Portal
In deinem Schreiben der Bußgeldstelle steht eine klare Frist, bis wann die Online-Anhörung im OWi-Portal abgeschlossen sein muss. Auch wenn diese Frist oft mehrere Tage oder Wochen beträgt, solltest du nicht unüberlegt sofort reagieren. Bevor du das Formular im OWi-Portal ausfüllst, kann es sinnvoll sein, dir rechtlichen Rat einzuholen – besonders wenn Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld im Raum stehen. So verhinderst du unnötige Selbstbelastung und kannst deine Strategie gezielt abstimmen. Bei Missachtung der Frist drohen Ermittlungsmaßnahmen wie ein Hausbesuch der Polizei oder eine Fahrtenbuchauflage.
Typische Fehler im OWi-Portal vermeiden
Viele Betroffene machen Fehler, weil sie das OWi-Portal zu hastig nutzen. Häufige Stolperfallen sind falsch eingegebene Zugangsdaten (Aktenzeichen, Passwort), übersehene Fristen oder eine vorschnelle Stellungnahme, ohne die Belehrung vollständig gelesen zu haben. Prüfe jede Eingabe sorgfältig, speichere die Bestätigung (PDF oder Vorgangsnummer) und stelle sicher, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind.
Viele Betroffene wehren sich gegen fehlerhafte Online Anhörungen vom OWI-Portal
Gerne prüfen wir Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Zum Bußgeld-Check
Datenschutz & Sicherheit im OWi-Portal
Das OWi-Portal arbeitet mit einer verschlüsselten HTTPS-Verbindung, um deine Daten sicher zu übertragen. Achte darauf, dass in der Adresszeile ein Schloss-Symbol angezeigt wird und die Domain exakt owiportal.komm.one lautet (ggf. mit einer individuellen Behörden-Kennung). Deine Zugangsdaten sind nur für den aktuellen Vorgang gültig und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Weitere Behörden-Portale
Nicht alle Bußgeldstellen arbeiten mit dem OWi-Portal. Manche setzen auf anhoerung24.de oder eigene Online-Lösungen. Welches Portal für deinen Fall zuständig ist, erfährst du immer in deinem Schreiben – dort findest du auch die passenden Zugangsdaten und die richtige Internetadresse.
Rechtsquellen + weitere Informationen
- OWiG § 55 – Anhörung des Betroffenen (Form & Belehrung)
- StPO § 136 Abs. 1 – Vernehmung; Recht zu schweigen & Verteidigerhinweis
- OWiG § 111 – Falsche Namensangabe (Pflichtangaben zur Person)
- OWiG § 49 – Akteneinsicht des Betroffenen
- OWiG § 46 – Anwendung der StPO im Bußgeldverfahren
- StVG § 26 Abs. 3 – Verfolgungsverjährung bei Verkehrs-OWi (3/6 Monate)
- OWiG § 33 – Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (z. B. durch Anhörung/Vernehmung)