Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Deutschland. Es umfasst Themen wie Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, Arbeitszeiten und den Mindestlohn. Die Gesetzgebung wird regelmäßig angepasst, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Das deutsche Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer umfassend. Von der Vertragsgestaltung über Arbeitszeiten bis hin zum Kündigungsschutz und dem Recht auf ein faires Arbeitszeugnis – hier finden Sie wichtige Informationen zu Ihren Rechten im Arbeitsverhältnis, übersichtlich dargestellt.
Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Er kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden, sollte aber im Sinne der Nachweispflicht schriftlich erfolgen (§ 2 NachwG). Gesetzlich geregelt ist das Arbeitsverhältnis in den §§ 611a ff. BGB.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (§ 1 Abs. 1 KSchG). Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein.
Die gesetzliche Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Ziel ist es, Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Belastungen durch übermäßige Arbeitszeiten zu schützen.
Regelung | Zeitliche Begrenzung | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
Max. werktägliche Arbeitszeit | 8 Std. / max. 10 Std. mit Ausgleich | § 3 ArbZG |
Ruhepause | 30 Min. ab 6 Std., 45 Min. ab 9 Std. | § 4 ArbZG |
Ruhezeit | mind. 11 Stunden | § 5 ArbZG |
Sonntagsarbeit | Grundsätzlich verboten | § 9 ArbZG |
Der gesetzliche Mindestlohn ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) verankert. Zum 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,41 € pro Stunde (§ 1 MiLoG).
Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches
Zeugnis (§ 109 GewO).
Dieses muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein, damit das berufliche Fortkommen
nicht behindert wird.
Mehr zu Formulierungen, versteckten Codes und Korrekturmöglichkeiten erfahren Sie auf der Arbeitszeugnis richtig verstehen.
Die arbeitsrechtliche Praxis wird maßgeblich durch Urteile – vor allem vom Bundesarbeitsgericht
(BAG) – geprägt.
Diese Rechtsprechung konkretisiert gesetzliche Vorschriften und bietet Orientierung für Arbeitnehmer.
Mobbing stellt eine erhebliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten dar. Betroffene haben Anspruch auf Schutz und ggf. Schadensersatz. Arbeitgeber sind zur Fürsorge verpflichtet und müssen Mobbing im Betrieb unterbinden (§§ 241, 242 BGB i. V. m. § 75 BetrVG).
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