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🎓 Arbeitsrecht 2025 – Wichtige Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Deutschland. Es umfasst Themen wie Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, Arbeitszeiten und den Mindestlohn. Die Gesetzgebung wird regelmäßig angepasst, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Arbeitsrecht – Überblick für Arbeitnehmer

Das deutsche Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer umfassend. Von der Vertragsgestaltung über Arbeitszeiten bis hin zum Kündigungsschutz und dem Recht auf ein faires Arbeitszeugnis – hier finden Sie wichtige Informationen zu Ihren Rechten im Arbeitsverhältnis, übersichtlich dargestellt.

Arbeitsverträge

Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Er kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden, sollte aber im Sinne der Nachweispflicht schriftlich erfolgen (§ 2 NachwG). Gesetzlich geregelt ist das Arbeitsverhältnis in den §§ 611a ff. BGB.

  • Unbefristet vs. befristet: Befristung nur mit sachlichem Grund (§ 14 TzBfG)
  • Inhalt: Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Aufgabenbereich
  • Probezeit: Max. 6 Monate, mit verkürzter Kündigungsfrist (§ 622 Abs. 3 BGB)
  • Tarifbindung: Wenn zutreffend, gelten Tarifverträge (§ 4 Abs. 1 TVG)

Kündigungsschutz

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (§ 1 Abs. 1 KSchG). Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein.

Kündigungsarten

  • Ordentliche Kündigung: Mit gesetzlicher oder vertraglicher Frist (§ 622 BGB)
  • Außerordentliche Kündigung: Fristlos bei gravierendem Fehlverhalten (§ 626 BGB)
  • Änderungskündigung: Kündigung mit neuem Vertragsangebot (§ 2 KSchG)

Gesetzliche Kündigungsfristen (§ 622 BGB)

  • 0–2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
  • ab 10 Jahren: 4 Monate
  • ab 20 Jahren: 7 Monate

Arbeitszeit und Überstunden

Die gesetzliche Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Ziel ist es, Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Belastungen durch übermäßige Arbeitszeiten zu schützen.

Regelung Zeitliche Begrenzung Rechtsgrundlage
Max. werktägliche Arbeitszeit 8 Std. / max. 10 Std. mit Ausgleich § 3 ArbZG
Ruhepause 30 Min. ab 6 Std., 45 Min. ab 9 Std. § 4 ArbZG
Ruhezeit mind. 11 Stunden § 5 ArbZG
Sonntagsarbeit Grundsätzlich verboten § 9 ArbZG

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) verankert. Zum 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,41 € pro Stunde (§ 1 MiLoG).

  • Gilt für: alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, inkl. Minijobs
  • Ausnahmen: Praktikanten unter bestimmten Bedingungen (§ 22 MiLoG)
  • Kontrolle: Zollbehörden überprüfen die Einhaltung (§ 14 MiLoG)

Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO).
Dieses muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein, damit das berufliche Fortkommen nicht behindert wird.

  • Einfaches Zeugnis: Enthält Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit
  • Qualifiziertes Zeugnis: Enthält zusätzlich Angaben zu Leistung und Verhalten
  • Form: Muss auf offiziellem Briefpapier, maschinenschriftlich, mit Unterschrift erfolgen

Mehr zu Formulierungen, versteckten Codes und Korrekturmöglichkeiten erfahren Sie auf der Arbeitszeugnis richtig verstehen.

Rechtsprechung und Urteile

Die arbeitsrechtliche Praxis wird maßgeblich durch Urteile – vor allem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) – geprägt.
Diese Rechtsprechung konkretisiert gesetzliche Vorschriften und bietet Orientierung für Arbeitnehmer.

  • Recht auf Homeoffice: BAG-Urteil vom 10.11.2022 – keine generelle Pflicht zur Gewährung
  • Urlaubsanspruch bei Krankheit: EuGH & BAG bestätigen Übertragbarkeit über Jahresende hinaus
  • Fristlose Kündigung bei privater Internetnutzung: nur bei schwerem Missbrauch zulässig

Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing stellt eine erhebliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten dar. Betroffene haben Anspruch auf Schutz und ggf. Schadensersatz. Arbeitgeber sind zur Fürsorge verpflichtet und müssen Mobbing im Betrieb unterbinden (§§ 241, 242 BGB i. V. m. § 75 BetrVG).

  • Typische Fälle: systematische Ausgrenzung, Schikanen, Bloßstellung
  • Rechtsfolgen: Unterlassungsanspruch, ggf. Schmerzensgeld (§ 823 BGB)
  • Beweispflicht: Liegt beim betroffenen Arbeitnehmer – Dokumentation ist entscheidend

Mehr zum Thema Mobbing: Mobbing & Diskriminierung im Job.

Quellen

  1. Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 2025 – Verlag
  2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand: Mai 2025 – Website
  3. Bundesarbeitsgericht – www.bundesarbeitsgericht.de
  4. Gesetzestexte: BGB, KSchG, ArbZG, GewO, MiLoG, TzBfG, TVG