Was ist onlineanhoerung.krzn.de?
onlineanhoerung.krzn.de ist die offizielle Website, über die angeschlossene Bußgeldstellen ihre Online-Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren abwickeln. Statt eines Papierformulars per Post läuft die Kommunikation komplett digital: Sie melden sich mit Aktenzeichen und Passwort aus Ihrem Schreiben an und geben Ihre Stellungnahme direkt im Browser ab – das spart Porto, Wege und Bearbeitungszeit.
Hinter der Adresse steckt das KRZN – der Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Friedrich-Heinrich-Allee 130 in 47475 Kamp-Lintfort. Es ist also kein privates Unternehmen, sondern ein kommunaler IT-Dienstleister, den die Kommunen selbst tragen. Nach eigenen Angaben versorgt das KRZN mehr als 18.000 Büroarbeitsplätze in Rathäusern und Kreisverwaltungen und zählt damit zu den zehn größten kommunalen IT-Dienstleistern Deutschlands; über 500 Beschäftigte arbeiten an den Standorten Kamp-Lintfort und Mettmann.
Woher kommt das KRZN?
Gegründet wurde der Zweckverband am 1. Juli 1971 – damals noch mit Sitz in Moers und getragen von den Kreisen Dinslaken, Geldern, Kempen-Krefeld, Kleve, Moers und Rees. Der Anlass war wirtschaftlich: Elektronische Datenverarbeitung war für eine einzelne Kreisverwaltung zu teuer, gemeinsam ließen sich die Kosten auf mehrere Schultern verteilen. Aus den kommunalen Neugliederungen der Folgejahre entstand die heutige Struktur.
Verbandsmitglieder sind heute die Städte Bottrop und Krefeld sowie die Kreise Kleve, Mettmann, Viersen und Wesel. Zusammen mit den zugehörigen Städten und Gemeinden nutzen rund 46 Kommunalverwaltungen die Dienste des KRZN; darüber hinaus werden weitere Kommunen in Nordrhein-Westfalen bedient. Nach Angaben des Verbands werden dort die kommunalen Daten von mehr als einem Viertel der Einwohner Nordrhein-Westfalens verarbeitet.
Warum steht in Ihrem Schreiben eine Nummer?
Die Kennung ist die Zahl hinter dem Schrägstrich, etwa onlineanhoerung.krzn.de/700. Sie führt direkt zum Formular Ihrer Behörde – und sie ist kein Zufall: Die Kennungen folgen der Mitgliederstruktur des Zweckverbands. Diese sechs Körperschaften tragen das KRZN:
- 80 Kreis Wesel
- 500 Kreis Kleve
- 200 Kreis Viersen Landkreis Viersen
- 700 Kreis Mettmann
- 40 Stadt Bottrop
- 350 Stadt Krefeld Stadtverwaltung Krefeld
Das Aktenzeichen ist Ihre Benutzerkennung für die Anmeldung, das Passwort wird von der Behörde individuell für Ihren Vorgang vergeben. Beide Angaben stehen im Anhörungsschreiben – ohne sie ist kein Zugriff auf den Vorgang möglich. Nicht jede angeschlossene Behörde hat eine Kennziffer; manche nutzen den Direktzugang der Hauptseite. Die vollständige Liste finden Sie weiter unten in der Übersicht.
Häufiger Anlass für Post sind Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften von:
sowie Rotlichtverstöße oder Abstandsverstöße. Bevor Sie voreilig handeln und die Rechtskraft des Bescheids riskieren, sollten Sie das Blitzerfoto anfechten und Ihre Optionen prüfen.Besonders bei drohendem Fahrverbot, Vorwürfen wie Fahrerflucht oder Verstößen gegen die 2x 26 km/h Regel ist Vorsicht geboten. Nutzen Sie den Bußgeld-Check, um zu klären, ob Sie ein Fahrverbot umgehen können.
Zugang & Login – Aktenzeichen und Passwort
Um sich beim KRZN-Portal einzuloggen, benötigen Sie zwei Angaben aus dem Schreiben der Bußgeldstelle: das Aktenzeichen und ein individuelles Passwort. Diese stehen meist deutlich auf der ersten oder zweiten Seite des Schreibens.
Warum das Portal so leer wirkt – und was es Ihnen nicht sagt
Wer onlineanhoerung.krzn.de aufruft, ist häufig überrascht: Zu sehen sind meist nur das Wappen oder Logo der jeweiligen Stadt beziehungsweise des Kreises und darunter zwei Eingabefelder – Kennung und Passwort. Keine Navigation, keine Erklärung, kein Hinweis darauf, welche Behörde dahintersteht oder worum es im Verfahren überhaupt geht. Abgesehen von Impressum und Datenschutzerklärung gibt es keine weiteren Unterseiten.
Das wirkt zunächst befremdlich für einen IT-Dienstleister dieser Größe. Es hat allerdings nachvollziehbare Gründe:
Kein Bürgerportal, sondern ein Zugang
Die Seite ist der Eingang zu einem Fachverfahren, nicht zu einem Informationsangebot. Alles, was inhaltlich zu Ihrem Vorgang gehört, liegt hinter der Anmeldung.
Vor der Anmeldung wird nichts preisgegeben
Ohne Zugangsdaten sind weder Behörde noch Vorwurf erkennbar. Auch Suchmaschinen sperrt das Portal per robots.txt aus. Datensparsamkeit ist hier Absicht, nicht Nachlässigkeit.
Technik und Inhalt sind getrennt
Das KRZN stellt die Plattform, die Bußgeldstelle verantwortet das Verfahren. Die Belehrung nach § 55 OWiG steht in Ihrem Schreiben und im Formular – nicht auf der Startseite.
Für Betroffene bleibt trotzdem eine Lücke: Genau die Fragen, die man sich vor dem Ausfüllen stellt, beantwortet die Anmeldemaske nicht. Deshalb hier die wichtigsten Punkte, die dort nicht stehen:
- Antworten ist nur teilweise Pflicht. Wahrheitsgemäße Angaben zur Person sind verlangt (§ 111 OWiG). Angaben zur Sache sind freiwillig – Schweigen ist zulässig.
- Hochgeladene Dateien werden Aktenbestandteil. Was Sie anhängen, lässt sich nicht zurückholen und kann auch gegen Sie verwendet werden.
- Der Vorgang lässt sich in der Regel nicht zwischenspeichern. Beginnen Sie erst, wenn Sie alle Angaben und Unterlagen beisammen haben.
- Die Frist im Schreiben läuft unabhängig vom Portal. Ob die Anmeldung klappt oder nicht, ändert daran nichts.
- Nach dem Absenden gibt es keine Korrekturmöglichkeit. Sichern Sie die Bestätigung als PDF oder Ausdruck – sie ist Ihr Nachweis für die fristgerechte Reaktion.
- Die Anhörung kann die Verjährung unterbrechen. Nach § 33 OWiG beginnt die Frist dadurch neu – auf Zeitablauf zu hoffen, geht daher meist nicht auf.
Prüfen Sie außerdem immer die Adresszeile: Melden Sie sich ausschließlich unter der exakten Domain onlineanhoerung.krzn.de an. Gerade weil die Seite so schlicht aufgebaut ist, lässt sie sich leicht nachahmen – ein gefälschter Nachbau wäre optisch kaum von der echten Maske zu unterscheiden.
Hinweis zur rechtlichen Belehrung über KRZN
Nach § 55 Abs. 2 OWiG i. V. m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO muss die Bußgeldstelle Betroffene belehren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Außerdem darf jederzeit ein/e Verteidiger/in hinzugezogen werden.
Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen wahrheitsgemäß angegeben werden – mehr nicht.
Angaben zum Vorwurf (Ablauf, Fahrereigenschaft, Belege) sind freiwillig. Schweigen ist zulässig und oft klug.
Vor oder während der Online-Anhörung können Sie rechtlichen Rat einholen oder eine Verteidigung beauftragen – ratsam etwa ab 21 km/h zu schnell, bei Abstands- oder Rotlichtverstößen.
Alles, was Sie über onlineanhoerung.krzn.de angeben oder hochladen, wird Teil der Akte und kann im Verfahren verwendet werden.
Ist www.onlineanhoerung.krzn.de seriös?
Viele Betroffene stellen sich die Frage, ob onlineanhoerung.krzn.de vertrauenswürdig ist. Grundsätzlich gilt: Es handelt sich nicht um ein privates Inkasso-Angebot, sondern um ein offizielles Fachverfahren, das ein kommunaler IT-Dienstleister im Auftrag echter Bußgeldbehörden betreibt – das KRZN, ein Zweckverband in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit Sitz in Kamp-Lintfort. Träger sind unter anderem die Kreise Wesel, Kleve, Viersen und Mettmann sowie die Städte Bottrop und Krefeld – also genau jene Behörden, deren Post Sie erhalten haben. Die Behörden nutzen es, um die gesetzlich vorgesehene Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren effizient und papierlos abzuwickeln.
Die übermittelten Daten laufen verschlüsselt und sind nur für die jeweils zuständige Behörde zugänglich. Wichtig ist allerdings, die Webadresse genau zu prüfen: Loggen Sie sich nur unter der exakten Domain onlineanhoerung.krzn.de ein – mit der Kennung, dem Aktenzeichen und dem Passwort aus Ihrem behördlichen Schreiben –, um nicht auf betrügerische Nachahmungen hereinzufallen.
Ob Sie Ihre Stellungnahme klassisch per Post oder online über das KRZN-Portal abgeben, bleibt Ihnen überlassen. Das Portal ist ein offizieller, sicherer und von den angeschlossenen Kommunen aktiv genutzter Weg, um Angaben schnell an die zuständige Bußgeldstelle zu übermitteln.
Derzeit nutzen 7 Bußgeldstellen www.onlineanhoerung.krzn.de
Immer mehr Behörden führen die Anhörung papierlos über das KRZN-Portal durch. Manche sind über eine eigene Kennziffer erreichbar (die Nummer steht in Ihrem Anhörungsschreiben und links in der Übersicht), andere über den Direktzugang der Hauptseite. In der folgenden Übersicht finden Sie alle uns bekannten angeschlossenen Bußgeldstellen – sortiert wahlweise nach Bundesland oder alphabetisch:
Sollten Sie Ihre Behörde hier nicht finden, nutzen Sie bitte unser Bußgeldstellen Verzeichnis.
Messstellen der Behörden, die onlineanhoerung.krzn.de nutzen: 54 Standorte
Geschwindigkeitsverstöße sind im Zuständigkeitsbereich der angeschlossenen Behörden das mit Abstand häufigste Bußgeldverfahren. Vom gemessenen Wert zieht die Behörde zunächst eine Toleranz ab, bevor der Verstoß nach der BKatV eingeordnet und der Bescheid erstellt wird.
In der JUSORA-Blitzerdatenbank sind im Zuständigkeitsbereich der angeschlossenen Behörden aktuell 54 Messstellen dokumentiert (26 auf Autobahnen, 3 auf Bundesstraßen, 22 auf Landstraßen und 3 innerorts). Am dichtesten überwacht ist die A3 mit 4 Standorten. Betroffen sind unter anderem Ratingen, Heilbad Heiligenstadt, Nordhausen, Bleicherode, Leinefelde-Worbis und Kempen. Wer an einer dieser Stellen erfasst wurde, kann das Blitzerfoto häufig online einsehen und den Vorwurf prüfen, bevor der Bußgeldbescheid zugestellt wird.
Stand: Juli 2026 · Auswahl ohne Gewähr – mobile Messungen wechseln täglich den Standort.
Die Aufstellung umfasst 54 dokumentierte Standorte auf den Autobahnen A3, A38, A40, A42, A52, A57, A59 und A61, auf den Bundesstraßen B9 und B528, auf den Landstraßen L1, K16, K28, L107, L156, L239, L287 und L357 sowie 3 innerorts. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit: Blitzeranhänger und mobile Messungen wechseln ihren Standort täglich. Maßgeblich für Ihr Verfahren ist allein die Tatortangabe im Behördenschreiben – zusammen mit dem eingesetzten Messgerät und dessen typischen Fehlerquellen.
Viele Betroffene wehren sich gegen fehlerhafte Online Anhörungen von KRZN
Gerne prüfen wir Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Zum Bußgeld-Check
Schritt-für-Schritt: Online-Anhörung onlineanhoerung.krzn.de
Die eigentliche Online-Anhörung läuft in mehreren einfachen Schritten ab:
Aktenzeichen und Passwort aus dem Schreiben eingeben und bestätigen.
Hier erfahren Sie Ihre Rechte und Pflichten – insbesondere, dass Angaben zur Sache freiwillig sind.
Entweder als Fahrer bestätigen oder – falls zulässig – Angaben zur tatsächlich fahrzeugführenden Person machen. Auch Schweigen zur Sache ist zulässig.
Optional können Sie Beweise oder Dokumente anhängen – bedenken Sie: Alles Hochgeladene wird Teil der Akte.
Nach dem Absenden die Bestätigung unbedingt sichern – als PDF speichern oder ausdrucken.
Fristen & rechtzeitige Beratung
Im Schreiben der Bußgeldstellen, die die Domain www.onlineanhoerung.krzn.de nutzen, ist eine Frist angegeben, bis wann die Anhörung abgeschlossen sein muss. Auch wenn diese Frist oft mehrere Tage oder Wochen beträgt, sollten Sie nicht unüberlegt sofort online antworten. Füllen Sie das Formular auf onlineanhoerung.krzn.de erst aus, nachdem Sie sich – falls möglich – rechtlichen Rat eingeholt haben. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, welche Angaben sinnvoll sind, um unnötige Selbstbelastung zu vermeiden, und ob es strategisch besser ist, zunächst zu schweigen.
- Anzeige -Auch falsche oder widersprüchliche Angaben können Folgen haben – von einem erhöhten Bußgeld bis hin zu einem Strafverfahren, wenn der Verdacht einer falschen Verdächtigung besteht.
Typische Fehler vermeiden
Viele Probleme entstehen, weil Betroffene vorschnell reagieren oder kleine Details übersehen. Mit ein paar einfachen Grundregeln lassen sich typische Fallstricke vermeiden:
Datenschutz & Sicherheit
Auch wenn die Website www.onlineanhoerung.krzn.de optisch schlicht wirkt und – abgesehen von Impressum und Datenschutzerklärung – keine weiteren Unterseiten bietet, werden Ihre Angaben nach unserem Wissen ausschließlich über eine verschlüsselte HTTPS-Verbindung übertragen. Achten Sie darauf, dass in der Adresszeile ein Schloss-Symbol angezeigt wird und die Domain exakt korrekt ist. Ihre Zugangsdaten sind nur für den angegebenen Vorgang gültig und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, können Sie vorab einen Bussgeldexperten beauftragen.
Details zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung Ihrer Bußgeldstelle oder direkt auf dem Portal.
Weitere Behörden-Portale
Nicht jede Bußgeldstelle arbeitet mit dem KRZN-Portal. Manche setzen stattdessen auf anhoerung24.de, das OWi-Portal oder eigene Online-Lösungen. Welches Portal für Sie zuständig ist, steht immer in dem Schreiben, das Sie erhalten haben – dort finden Sie auch die passenden Zugangsdaten.
Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?
Drohen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld, ist es meist ratsam, frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten – und zwar bevor Sie das Formular im KRZN-Portal ausfüllen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage prüfen und gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob und wie Sie sich äußern sollten.
– Anzeige –Datenschutzhinweise (Kurzfassung)
Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401,
E-Mail: info | at | jusora.de
Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.
Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.
Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen (mit Wirkung für die Zukunft), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bußgeldstellen nach Bundesland
Ihre Behörde nutzt onlineanhoerung.krzn.de – aber Sie suchen eine andere Bußgeldstelle? In unserem Verzeichnis finden Sie die erfassten Behörden aller Bundesländer mit Adressen, Kontaktdaten und Hinweisen zur Online-Anhörung.
Geblitzt worden? Diese Ratgeber helfen jetzt
Vom ersten Behördenbrief bis zur Einspruchsfrist: Diese Beiträge beantworten die wichtigsten Fragen nach einer Messung – verständlich erklärt und regelmäßig aktualisiert.
Fristen, Ablauf und realistische Dauer bis zur Post der Bußgeldstelle.
Die neue 6-Monats-Frist seit Juli 2026 und die Falle der Unterbrechung nach § 33 OWiG.
Wann Messungen angreifbar sind – von PoliScan bis Laser.
In welchen Bundesländern Sie das Beweisfoto online abrufen können.
Wann der Härtefall-Antrag den Führerschein retten kann.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot für Ihren Verstoß berechnen.
Was nach dem Zeugenfragebogen droht – und wie Sie reagieren.
Termine und Schwerpunkte der bundesweiten Kontrollwochen.
FAQ: Häufige Fragen zu onlineanhoerung.krzn.de
Rechtsquellen + weitere Informationen
- OWiG § 55 – Anhörung des Betroffenen (Form & Belehrung)
- StPO § 136 Abs. 1 – Vernehmung; Recht zu schweigen & Verteidigerhinweis
- OWiG § 111 – Falsche Namensangabe (Pflichtangaben zur Person)
- OWiG § 49 – Akteneinsicht des Betroffenen
- OWiG § 46 – Anwendung der StPO im Bußgeldverfahren
- StVG § 26 Abs. 3 – Verfolgungsverjährung bei Verkehrs-OWi (seit 01.07.2026: 6 Monate)
- OWiG § 33 – Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (z. B. durch Anhörung/Vernehmung)
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine erste rechtliche Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Die genannten Zeiträume sind Erfahrungswerte ohne Gewähr – die tatsächliche Verfahrensdauer hängt von der zuständigen Behörde, dem Einzelfall und der Auslastung ab. Ob Fristen eingehalten wurden, lässt sich verbindlich nur über eine Akteneinsicht klären.
** Anzeige -





